Planungsdokumente: Stage-Test 4-99 VE

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. allgemeiner Teil

1.1. Planungsgegenstand

1.1.1. Anlass und Erforderlichkeit der Planaufstellung

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-79 VE umfasst das Flurstück 32/156 (Halemweg 17/19) mit einer Größe von 3.084 m². Das Grundstück liegt im Norden des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf im Ortsteil Charlottenburg-Nord, unmittelbar am U-Bahnhof Halemweg. Es befindet sich in privatem Eigentum und wird derzeit überwiegend gewerblich genutzt.

Anlass für die Planaufstellung ist die Absicht der Grundstückseigentümerin und Vorhabenträgerin auf ihrem Grundstück durch Abriss der beiden eingeschossigen Gebäudeteile eine bauliche Nachverdichtung und ergänzende Neubebauung zu realisieren und dadurch Flächen für Seniorenwohnungen und -wohngemeinschaften sowie nachfragegerechte Einzelhandels- und Gewerbeflächen zur Verfügung zu stellen.

Die damit einhergehende städtebauliche Neuordnung zielt auch darauf ab, den in die Jahre gekommenen Einzelhandelsstandort funktional und stadtgestalterisch aufzuwerten und zu einem modernen Nahversorgungszentrum mit ergänzenden Angeboten vor allem im medizinischen Bereich zu entwickeln. Für die Unterbringung von Einzelhandelsflächen ist ein kompakter eingeschossiger Anbau an das straßenseitige Bestandsgebäude vorgesehen, der im rückwärtigen Teil ferner über eine aufgesetzte 2-geschossige Wohnbebauung (Seniorenwohngemeinschaften) verfügt. An der westlichen Grundstücksgrenze soll zusätzlich ein siebengeschossiger Baukörper mit gewerblicher Nutzung im Erdgeschoss und Seniorenwohnungen in den darüber liegenden Geschossen errichtet werden.

Das Investitionsinteresse der Vorhabenträgerin deckt sich mit den bezirklichen Vorstellungen zur Standortentwicklung. Auf der Grundlage des geltenden Planungsrechts ist eine Neubebauung im geplanten Umfang allerdings nicht möglich. Für das Grundstück gelten die Festsetzungen des Baunutzungsplans i.V. mit den Vorschriften der BO 58 und den förmlich festgestellten Baufluchtlinien. Im Baunutzungsplan ist das Grundstück Teil eines Allgemeinen Wohngebietes der Baustufe III/3. Zulässig wären demnach drei Vollgeschosse, eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,9.

Art und Maß der baulichen Nutzung werden aus heutiger Sicht der Bedeutung des Standorts als Gebietszentrum und der zentralen Lage unmittelbar an einem U-Bahnhof nicht mehr gerecht.

Die Neubebauung des Grundstücks im Sinne der gewünschten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erfordert daher die Aufstellung eines Bebauungsplans und soll die im Geltungsbereich bisher geltenden planungsrechtlichen Bestimmungen des Baunutzungsplans ersetzen.

Die Eigentümerin des Grundstücks hat mit Datum vom 22.02.2021 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gestellt und ein städtebauliches Konzept sowie eine kurze Beschreibung des geplanten Vorhabens beigefügt. Durch das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf ist daraufhin das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 4-79 VE mit Beschluss vom 28.09.2021 eingeleitet worden.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 4-79 VE erfüllt die Voraussetzungen für die Anwendung von § 13a BauGB (s. IV.2) und wird dementsprechend als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren sowie ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

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