Planungsdokumente: Stage-Test 9-41
Begründung
1. Planungsgegenstand und Entwicklung der Planungsüberlegungen
1.1. Veranlassung und Erforderlichkeit
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat in seiner Sitzung am 08. April 2008 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 9-41 (ehemaliger Kohlebahnhof) beschlossen. Die Planungshoheit für das Bebauungsplanverfahren lag beim Bezirk Treptow-Köpenick, Abteilung Bauen und Stadtentwicklung, Fachbereich Stadtplanungsamt. Der aufzustellende Bebauungsplan sah die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung und nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung des Areals als Gewerbestandort vor. Anlass der Planaufstellung war ein konkretes Investoreninteresse eines Solarmodulproduzenten zur Betriebserweiterung. Mit dem Insolvenzverfahren des Unternehmens im Jahr 2012 wurden die Planungen nicht weiterverfolgt. Der Bebauungsplanentwurf 9-41 wurde 2010 für die öffentliche Auslegung vorbereitet. Diese wurde jedoch nicht durchgeführt. Aufgrund der Bedeutung und Lage der Fläche in unmittelbarer Nachbarschaft zur Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/Adlershof wurde mit dem Beschluss des Berliner Senats vom 11. Oktober 2016 eine außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB festgestellt. Das Land Berlin hat dieses Grundstück erworben und die Verantwortung für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Referat II W, übergeben.
Anlass der Planaufstellung ist die beabsichtigte Ansiedlung eines Betriebshofes für Straßenbahnen der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) auf der Fläche des ehemaligen Kohlebahnhofs der Deutschen Bahn sowie die gewerbliche Entwicklung entlang der Köpenicker Straße.
Gewerbeflächen haben innerhalb und in unmittelbarer Nähe des Wissenschafts- und Wirtschaftsstandortes Berlin-Johannisthal/ Adlershof eine wichtige Funktion. Das Plangebiet unterliegt einem andauernden, durch die Entscheidung zugunsten der weiteren Entwicklung des Flughafens Berlin Brandenburg (BER) verstärkten Entwicklungsdruck. Diese Entwicklung soll raumverträglich gesteuert werden.
Die Ausweisung von Flächen für eine gewerbliche Nutzung in dieser Lage ist im Kontext mit der Gesamtnutzungsverteilung innerhalb des angrenzenden Entwicklungsgebietes Adlershof zu sehen. Störempfindlichere Nutzungen wären zudem an der stark befahrenen Köpenicker Straße und der benachbarten Bahntrasse von vornherein Belästigungen an der Zumutbarkeitsschwelle ausgesetzt.
Mit der planungsrechtlichen Sicherung einer Fläche für einen künftigen Betriebshof der BVG soll die Entwicklung und Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs gewährleistet werden, um der Reduzierung durch verkehrsbedingte Umweltbelastungen und der Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs Rechnung zu tragen. Darüber hinaus soll durch die Sicherung von Gewerbeflächen die beabsichtigte Qualifizierung der Flächen für die Profilierung des Gebietes durch Betriebe des produzierenden und verarbeitenden Gewerbes sowie produktionsorientierter Dienstleistungen unterstützt werden.
Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Fläche, die durch die ehemalige Bahnnutzung sowie im späteren Verlauf durch Gewerbenutzungen mit hohem Transportaufkommen über den Schienenweg geprägt wurde. Bei einem Teil der Fläche handelte es sich um befestigte Lagerflächen. Da diese Nutzungen seit längerem aufgegeben sind, entsteht der Eindruck einer Brachfläche. Eine gewerbliche Nachprägung kann auf Grund des fehlenden Gebäudebestandes nicht angenommen werden. Der Bereich kann insofern keinem der Baugebiete der BauNVO eindeutig zugeordnet werden. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Interesse der Qualifizierung der Fläche für einen Straßenbahn-Betriebshof sowie weiteren Gewerbeflächen zieht ein Planerfordernis nach sich, bei dem unterschiedliche Belange und Schutzansprüche zu berücksichtigen sind:
Die Berücksichtigung dieser vorgenannten Ziele und Belange erfordern die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens.