Am Schlosspark Schermau
Förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB
die o.g. Bauleitplanentwürfe liegen bei der Stadt Dingolfing in der Zeit vom xxx bis xxx während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die o.g. Bauleitplanentwürfe liegen bei der Stadt Dingolfing in der Zeit vom xxx bis xxx während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Als Fachstelle beteiligt Sie die Stadt Dingolfing gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Unter der Internetadresse http://www.dingolfing.de/bekanntmachungen
können die Bauleitplanentwürfe mit Begründung von Ihnen eingesehen werden.
Wir bitten Sie um Stellungnahme unter Verwendung der beigefügten Formblätter für die Bebauungsplanentwürfe bis zum 19.04.2024.
Erhalten wir innerhalb dieser Frist keine Äußerung, dann dürfen wir davon ausgehen, dass mit der Planung Einverständnis besteht oder die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch den Bebauungsplan nicht berührt werden.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Marina Maier
Bauamt
Stadt Dingolfing
Dr.-Josef-Hastreiter-Str.2
84130 Dingolfing
Email: bauamt@dingolfing.de
Tel: 0 8731 / 501-346
Fax: 0 8731 / 501-33346