Planungsdokumente: Heidesraße

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Inhaltsverzeichnis

Textliche Festsetzungen

1.

Art der Nutzung

1.1

In den Mischgebietsteilen MI 1 bis MI 3 sowie MI 4.1 und MI 4.2 sind Einzelhandelsbetriebe nur im ersten Vollgeschoss und nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche in einer bis zu 20,0 m betragenden Tiefe hinter den straßenseitigen Baugrenzen entlang der Heidestraße und der Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich" zulässig.

1.2

Im Gewerbegebietsteil GE 1 können Einzelhandelsbetriebe nur ausnahmsweise im ersten Vollgeschoss zugelassen werden. Mit Ausnahme der Fläche EI, E2, E3, E4, EI sind dabei Einzelhandelsbetriebe mit folgenden zentrenrelevanten Sortimenten (gem. AV Einzelhandel vom 29. September 2007) unzulässig:

- Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren

- Apotheken, medizinische, orthopädische und kosmetische Artikel

- Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf

- Krafträder, Kraftradteile und -zubehör

- Textilien

- Bekleidung

- Schuhe und Lederwaren

- Beleuchtungsartikel

- Haushaltsgegenstände

- Keramische Erzeugnisse und Glaswaren

- Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren

- Heimtextilien

- Elektrische Haushaltsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik und Musikinstrumente

- Bilder, kunsÜewerblicte Erzeuvlisse, Briefiwkdl, Münæn u. æshenkatikel

- Uhren, Edelmetallwaren und Schmuck

- Spielwaren

- Blumen, Pflanzen und Saatgut, ausgenommen Beetpflanzen, Wurzelstöcke und Blumenerde

- Zoologischer Bedarf und lebende Tiere

- Augenoptiker

- Foto- und optische Erzeugnisse (ohne Augenoptiker)

- Computer, Computerteile, periphere Einheiten und Software

- Telekommunikationsendgeräte und Mobiltelefone

- Fahrräder, Fahrradteile und -zubehör

- at- Canprvarikel (Otre aua-omman Sprt- und Fräzeit&de um ZLlEt6r

- Sonstiger Facheinzelhandel, ausgenommen Büromöbel und Brennstoffe

- Antiquitäten und Gebrauchtwaren

Auf der Fläche EI , E2, E3, E4, EI können Einzelhandelsbetriebe ausnahmsweise auch mit folgenden zentrenrebvanten Sortimenten der Nahversorgung im ersten Vollgeschoss zugelassen werden:

Nahrungs- und Genussmittel, Getränke, Blumen, Tabakwaren, Drogeriewaren, Bücher, Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf.

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