Planungsdokumente: Heidesraße

Begründung

I.2.1 Stadträumliche Einbindung/ Gebietsentwicklung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-62a liegt nördlich des Hauptbahnhofs im Osten des Ortsteils Moabit im Bezirk Mitte von Berlin. Das rund 11,5 ha große Plangebiet umfasst die brachliegenden Flächen westlich der Heidestraße zwischen Perleberger Straße und Döberitzer Straße und ist Teil des rund 40 ha großen Neuordnungsbereichs beiderseits der Heidestraße. Das ehemalige Bahnareal in herausgehobener zentraler Innenstadtlage soll als künftige „Europacity“ zu einem neuen eigenständigen Stadtquartier mit attraktiven Wohnungen und Arbeitsstätten entwickelt werden.

Derzeit ist der Neuordnungsbereich beiderseits der Heidestraße durch die Bahnanlagen im Westen und die Wasserstraße im Norden und Osten von den umliegenden Stadtgebieten stadtstrukturell isoliert und wird vor allem als Durchgangsraum wahrgenommen (vgl. I.2.3.1).

Historische Entwicklung

Der feuchte Niederungsbereich des heutigen Plangebiets lag bis ins 18. Jahrhundert außerhalb des Weichbildes der Stadt und war vorwiegend landschaftlich geprägt. 1748 wurden die so genannten Invalidenhäuser für Versehrte der preußischen Kriege errichtet. Westlich davon erhielt die Panke, die in ihrem ursprünglichen Lauf weiter östlich in die Spree mündete, einen neuen Abzugsgraben. Westlich des Plangebiets entstanden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Kasernenanlagen mit einem ausgedehnten Exerzierplatz, sowie die sternförmig angeordneten Trakte des Zellengefängnisses.

Mit dem Bau des Hamburger Bahnhofs an der Invalidenstraße als Endpunkt der Berlin-Hamburger Eisenbahn und der Entwicklung der übrigen Flächen östlich der Heidestraße für den Güterumschlag und für Bahnbetriebszwecke begann 1847 die Entwicklung zu einem Bahnstandort, die das Gebiet bis heute prägt. Etwa zeitgleich wurde der Pankegraben zum Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal ausgebaut, 1858 der Nordhafen in Betrieb genommen.

Der Hobrecht-Plan von 1862 sah zwischen der Hamburger Bahn und dem Kasernengelände westlich der Lehrter Straße ein städtisches Quartier mit einer repräsentativ verbreiterten Heide­straße und einem zentralen Schmuckplatz vor. Auf diese Planung gehen die Ansätze einer Randbebauung entlang der Westseite der Heidestraße und der Nordseite der Döberitzer Straße zurück. Die weitere Entwicklung zu einem geschlossenen Quartier wurde jedoch durch die Anlage der Lehrter Bahn verhindert, deren Kopfbahnhof südlich der Invalidenstraße 1868 in Betrieb genommen wurde. In dessen Hinterland, auf den Flächen westlich der Heidestraße, entstanden ausgedehnte Anlagen für den Güterumschlag und den Bahnbetrieb.

Damit waren die Flächen beiderseits der Heidestraße mit Ausnahme der genannten „Wohninsel“ durch Bahn- und Gewerbenutzungen belegt und durch stadträumliche Barrieren von den westlich und östlich angrenzenden Stadtquartieren abgetrennt, so dass sie an deren weiterer Entwicklung nicht mehr teilnahmen. Lediglich im Osten stellte die Invalidenstraße mit dem 1875 errichteten Verwaltungsgebäude der Berlin-Hamburger Eisenbahngesellschaft und dem 1906 zum Verkehrsmuseum umgebauten und zur Straße hin erweiterten Hamburger Bahnhof einen städtischen Zusammenhang her. Die Anlage der Stadtbahn mit dem 1882 eröffneten Lehrter Stadtbahnhof verbesserte die Verbindungen mit der übrigen Innenstadt, blieb jedoch für die städtebauliche Entwicklung im näheren Umfeld nahezu ohne Bedeutung.

Der Lehrter Bahnhof wurde im Zweiten Weltkrieg stark beschädigt und 1957-59 abgerissen, große Teile der Gleisanlagen und Betriebsflächen im Vorfeld wurden damit funktionslos. Die Nutzung der Anlagen für den Güterverkehr ging stark zurück. Die brach gefallenen Flächen wurden teilweise an gewerbliche Nutzer vermietet. Einige Mietshäuser im nördlichen Abschnitt der Heidstraße und in der Döberitzer Straße wurden abgebrochen.

Durch die Teilung Berlins geriet das Plangebiet in eine Randlage. Die Heidestraße selbst erhielt dagegen - im Zusammenhang mit dem Bau der so genannten Entlastungsstraße durch den Tiergarten und der neu errichteten Nordhafenbrücke - eine neue Verkehrs­bedeutung als Verbindung zwischen den nördlichen und südlichen Stadtteilen West-Berlins. Die im Flächennutzungsplan von 1965 dargestellte und erst in den 80er Jahren aufgegebene Planung einer Stadtautobahn trug dieser Verkehrsbeziehung Rechnung, verhinderte jedoch andere Entwicklungen. Mit der Eröffnung des Tiergartentunnels und der Minna-Cauer-Straße im Jahr 2003 ist die Verkehrsbedeutung der Heidestraße unverändert hoch.

1983 wurde auf Bahnflächen westlich der Heidestraße ein Containerbahnhof angelegt, der für das eingeschlossene West-Berlin eine wichtige bahnlogistische Funktion erfüllte. Nach der Grenzöffnung wurde die Nutzung des Containerbahnhofs zunächst intensiviert, Ende 2003 nach Verlagerung der Funktionen jedoch aufgegeben. Mit der Fertigstellung des Haupt­bahnhofs Mitte 2006 erhielt der Bereich eine neue Zentralität im Stadtgefüge; die von Norden zuführenden Gleise liegen unmittelbar westlich des Plangebiets.

Im Umfeld des für das Museum für Gegenwart umgenutzten Hamburger Bahnhofs wurden mehrere bislang gewerblich genutzte Flächen zu Galerieräumen oder für andere künstlerisch geprägte Einrichtungen umgenutzt.

I.2.2 Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-62a umfasst die Grundstücksflächen zwischen den westlich angrenzenden Bahnanlagen, der Perleberger Straße, der Heidestraße und der Döberitzer Straße, d.h. die Grundstücke Döberitzer Straße 2-3, Döberitzer Straße1/Heidestraße 55 und Heidestraße 45-54, die nördlich und westlich angrenzenden Flurstücke 305 und 375, Teilflächen der Flurstücke 345 und 285 sowie einen Abschnitt der Döberitzer Straße. Das Plangebiet hat eine Größe von rund 11,5 ha.

Der Geltungsbereich ist auf den Beschluss des Bezirksamtes Mitte von Berlin vom 24. April 2012 zur Teilung des ursprünglichen Bebauungsplans 1-62 zurückzuführen. Während der vorliegende Bebauungsplan 1-62a die Flächen westlich der Heidestraße (mit Ausnahme des Bereichs südlich der Döberitzer Straße) zum Gegenstand hat, sind die Grundstücksflächen östlich der Heidestraße seit 2012 durch das separate Bebauungsplanverfahren (1-62b) sowie die vorhabenbezogenen Bebauungspläne 1-92VE und 1-93VE beplant worden. Für den Baublock zwischen der Döberitzer Straße und der Minna-Cauer-Straße ist ebenfalls ein eigenständiges Bebauungsplanverfahren (1-62c) vorgesehen. Die Teilung wurde aufgrund absehbar unterschiedlicher Zeitläufe bei der Konkretisierung der Planung vorgenommen. Die Heidestraße und die für ihre geplante Verbreiterung erforderlichen Flächen sowie die Nordhafenbrücke und der Knotenbereich Perleberger Straße/ Heidestraße werden durch den am 13. März 2013 festgesetzten planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan 1-63 über­plant. Die Bebauungspläne 1-62a, b und c wurden in enger Abstimmung miteinander aufgestellt und nach Teilung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans 1-62b durch die vorhabenbezogenen Bebauungspläne 1-92VE und 1-93VE ergänzt.

Die Geltungsbereiche der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne 1-62a und c, sowie der festgesetzten Bebauungspläne 1-62b, 1-63, 1-92 VE, 1-93 VE und II-201c umfassen gemeinsam das geplante neue Stadtquartier „Europacity“ beiderseits der Heide­straße, für das eine zusammenhängende städtebauliche Entwicklung realisiert werden soll.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 1-62a umfasst in der Flur 43 folgende Flurstücke:
Vollständig: 52/1, 54, 56, 58, 61, 83/1, 257, 305, 341, 343, 351, 353, 355, 357 und 375,.
Anteilig: 285, 314 und 345.

Größenrichtwerte für Grünflächen und Kinderspielplätze

Fläche

Richtwert
[m²/Einw.]

Erläuterung

Private Grünfläche auf Wohngrundstücken

11

überwiegend Vegetationsflächen (Dachbegrünungen können eingerechnet werden), eingeschlossen Freizeit- und Bewegungsflächen für Erwachsene (nutzbar mindestens 1 m²/Einwohner)

Spielplätze auf Wohngrundstücken

4 (je WE)

mindestens 50 m², gemäß Bauordnung

wohnungsnahe Parkanlage

6

im 500 m Gehbereich; Mindestgröße 0,5 ha

siedlungsnahe Parkanlage

7

a) im ca. 1.000 m Gehbereich, Mindestgröße 10 ha

b) im ca. 1.500 m Gehbereich oder ca. 20 min Fahrbereich, Mindestgröße 50 ha

Spielplätze

1,5

Bruttospielfläche, dies entspricht einer nutzbaren Fläche von 1 m² pro Einwohner entsprechend dem Richtwert des Kinderspielplatzgesetzes

Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption

Im Rahmen der gesamtstädtischen Ausgleichskonzeption wurden Suchräume und Flächen ermittelt, für die aus gesamtstädtischer Sicht ein besonderes Handlungserfordernis besteht. In den ermittelten Flächen sollen bevorzugt Ausgleichsmaßnahmen verwirklicht werden, die zur Bewältigung von Eingriffen an anderer Stelle im Stadtgebiet erforderlich werden.

Das Plangebiet liegt innerhalb des Ausgleichssuchraums „Freiraumachsen“, in dem Ausgleichsmaßnahmen prioritär verwirklicht werden sollen.

Berücksichtigung der Programmpläne im Bebauungsplan

Bei der Aufstellung des Bebauungsplans und der Erarbeitung des Umweltberichts wurden die für den Geltungsbereich relevanten Ziele des Landschaftsprogramms so weit wie möglich berücksichtigt. Manche Ziele mussten in Abwägung mit anderen Belangen im Rahmen der Abwägung allerdings zurücktreten (vgl. Aussagen in Abschnitt II - Umweltbericht).

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