Kita Hauptstraße 44

Berlin

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 3 Tage  

durchführende Organisation

Bezirk Spandau

Der Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans 5-133 ergibt sich aus dem dringend notwendigen Bedarf an Kindertagesstättenplätzen und der damit verbundenen erforderlichen Sicherung von Grundstücksflächen als Gemeinbedarfsstandort. Das Bebauungsplangebiet liegt im Ortsteil West-Staaken. Hier wurde in den letzten Jahren stark nachverdichtet, so dass es nach wie vor an Flächen und Einrichtungen für die soziale Infrastruktur fehlt. Aufgrund der kontinuierlich wachsenden Bevölkerung in Berlin und dem damit verbundenen zusätzlichen Wohnraumangebot soll den gesetzlichen Versorgungsansprüchen mit sozialer Infrastruktur Rechnung getragen werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans ist für die städtebauliche Entwicklung und Schaffung von sozialer Infrastruktur erforderlich. Das gegenwärtige Planungsrecht (§ 34 BauGB) lässt die Errichtung einer Kindertagesstätte in der notwendigen Größe für 100 Plätze auf dem Grundstück Hauptstraße 44 nicht zu. Ferner würde die derzeit zulässige kleinteilige Bebauungsstruktur den Betrieb der Kita unter dem Aspekt der Aufsichtspflicht und der Bewirtschaftung deutlich erschweren. Zur Erschließung des Kitagrundstücks und zur planungsrechtlichen Sicherung der Verkehrsflächen, werden die angrenzenden Straßenverkehrsflächen der Hauptstraße bis zur Mitte in den Geltungsbereich mit einbezogen. Das Flurstück 746 und 748 sind derzeit noch nicht als Straßenland gewidmet, sollen aber künftig jeweils teilweise als Straßenverkehrsfläche festgesetzt werden.

Petra Neunherz, Tel.: 90279 3566, e-mail: petra.neunherz@ba-spandau.berlin.de

Entwurf des Bebauungsplans 5-133

Luftbild
Geltungsbereich 5-133

Information über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs

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