3.4.1. Auswirkungen auf die technische Infrastruktur
Durch den Bebauungsplan 6-24 ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen auf die technische Infrastruktur.
Durch den Bebauungsplan 6-24 ergeben sich keine nachteiligen Auswirkungen auf die technische Infrastruktur.
Die Berechnung des Neubedarfs an sozialer Infrastruktur nach den Kenndaten des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung ergibt einen Bedarf an ca. 21 Kitaplätzen und ca. 32 Grundschulplätzen. Dem Neubedarf an Kitaplätzen durch das Vorhaben wird direkt im Plangebiet nachgekommen. Die geplante Kita in der festgesetzten Gemeinbedarfsfläche ist für 50 Kinder ausgelegt, so dass 29 weitere Kita-Plätze für die Nachfrage aus den umgebenden Quartieren zur Verfügung gestellt werden können. Mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbesserung der nahezu ausgelasteten Kitaplatzversorgung im Ortsteil geschaffen.
Nach Auskunft des Schulamtes stehen im Ortsteil in der zuständigen Nord-Grundschule ausreichend freie Grundschulplätze zur Verfügung, um den Bedarf an 32 Grundschulplätzen zu decken.
Durch den Bebauungsplan 6-24 ergeben sich nach gegenwärtigem Stand keine Auswirkungen auf die angrenzenden Bebauungspläne.