4.3. Frühzeitige Beteiligungsverfahren Bebauungsplan 6-24
Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Formal erfordert die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB keine Beteiligungen nach § 3 Abs.1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB. Aber im Interesse einer frühen Analyse und Behebung möglicher Planungsprobleme wurden dennoch die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) durchgeführt.
Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Planungszielen des Bebauungsplans erfolgte im Rahmen einer Offenlage vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2011.
Parallel dazu fand ab 04.07.2011 für die Dauer von vier Wochen eine frühzeitige Träger- und Behördenbeteiligung statt.
Das Verfahren wurde nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte nicht weitergeführt, da von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingeschritten und mit Schreiben vom 23.09.2015 eine höhere Dichte (Verdopplung der Wohnungsanzahl) auf den bis zu dem Zeitpunkt noch landeseigenen Grundstücken gefordert wurde.
Das Verfahren soll mit geänderten Planungsinhalten weitergeführt werden.