Planungsdokumente: Stage-Test 6-001

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.3. Frühzeitige Beteiligungsverfahren Bebauungsplan 6-24

Das Bebauungsplanverfahren wird als beschleunigtes Verfahren gem. § 13a BauGB durchgeführt. Formal erfordert die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13a BauGB keine Beteiligungen nach § 3 Abs.1 BauGB und nach § 4 Abs. 1 BauGB. Aber im Interesse einer frühen Analyse und Behebung möglicher Planungsprobleme wurden dennoch die Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) durchgeführt.

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu den Planungszielen des Bebauungsplans erfolgte im Rahmen einer Offenlage vom 14. Juni bis zum 14. Juli 2011.

Parallel dazu fand ab 04.07.2011 für die Dauer von vier Wochen eine frühzeitige Träger- und Behördenbeteiligung statt.

Das Verfahren wurde nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte nicht weitergeführt, da von Seiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingeschritten und mit Schreiben vom 23.09.2015 eine höhere Dichte (Verdopplung der Wohnungsanzahl) auf den bis zu dem Zeitpunkt noch landeseigenen Grundstücken gefordert wurde.

Das Verfahren soll mit geänderten Planungsinhalten weitergeführt werden.

4.4. Änderung der Planung und Umstellung auf einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan 6-24 VE

Das Bezirksamt hatte am 20.10.2015 beschlossen (Beschluss Nr. 824/2015), für das Grundstück Fischerhüttenstraße 39/43 zu prüfen, ob die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von bis zu 300 Wohneinheiten geschaffen werden können und bei Vorliegen der Angemessenheit sowie rechtlicher Zulässigkeit das Berliner Modell zur kooperativen Baulandentwicklung anzuwenden.

In Übereinstimmung des Vorhabens mit den planungsrechtlichen Zielen des Bezirks wird ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren durchgeführt. Die ABG Allgemeine Bauträgergesellschaft mbH & Co. Objekt Fischerhüttenstraße KG hat den überwiegenden südlichen Teil des Gebietes von der BIM mit dem Ziel erworben, in Kooperation mit der HOWOGE als Eigentümerin des nördlichen Teils des Gebietes ein allgemeines Wohngebiet zu entwickeln.

4.5. Antrag auf Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB

Die Vorhabenträgerin ABG hat am 08.08.2016 einen Antrag zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens nach § 12 BauGB gestellt. Die Vorhabenträgerin hat sich zur Anwendung des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung per Grundzustimmungserklärung vom 23./26.09.2016 verpflichtet. Die Umsetzung des Berliner Modells erfolgt durch die Vorhabenträgerin ABG in Kooperation mit der Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE. Beide Gesellschaften schlossen zu diesem Zweck einen Kooperationsvertrag ab, der Bestandteil der Grundzustimmungserklärung ist.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: