Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

7. Veränderung des Geltungsbereichs

Die Flurstücke 7821 und 7385 sind während des Verfahrens durch den festgesetzten Bebauungsplan XV-51l überplant worden. Da diese Flächen nicht weiter überplant werden sollen, wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-41 an dieser Stelle angepasst.

Die Flurstücke 5866, 5868, 5870, 105/11, 7202, 7203, 7286 und 7290 sind am 01. März 2019 in den Geltungsbereich mit aufgenommen worden, da diese voraussichtlich ebenfalls für den künftigen Straßenbahn-Betriebshof der BVG betriebsnotwendig werden.

8. Erneute frühzeitige Beteiligung der Behörden

Die erneute frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB fand mit Schreiben vom 20. Dezember 2019 und einer Fristsetzung für die Stellungnahme bis einschließlich zum 31. Januar 2020 statt. Insgesamt gingen von 34 beteiligten Stellen 27 Stellungnahmen ein. Alle Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind in die Abwägung eingegangen.

Das Abwägungsergebnis im Einzelnen ist der Abwägungstabelle zur Auswertung der frühzeitigen Trägerbeteiligung mit Stand vom 28. Juli 2020 zu entnehmen.

Thema Verkehr und Erschließung

Das Stadtentwicklungsamt (BA Treptow-Köpenick) sowie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (IV B) haben mitgeteilt, dass eine direkte öffentliche Wegeverbindung für den Rad- und Fußverkehr zum S-Bahnhof Adlershof sowie den Straßenbahn- und Bushaltestellen in der Rudower Chaussee anzustreben ist.

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (IV B) weist darauf hin, dass eine Anbindung der Gewerbeflächen nicht ohne begleitende Infrastrukturmaßnahmen (wie z. B. Linksabbiegestreifen, Signalisierung etc.) sichergestellt werden kann.

Abwägung: Entsprechend der verkehrlichen Untersuchung durch HOFFMANN-LEICHTER kann eine Durchwegung von der Köpenicker Straße zum S-Bahnhof Adlershof zwar theoretisch hergestellt werden, einer tatsächlichen Realisierung stehen aber insbesondere eigentumsrechtliche Gründe entgegen. Für dieses Vorhaben werden alternativlos zusätzliche Flächen Dritter benötigt sowie eine Anpassung der bisherigen Planung des Betriebshofes der BVG (entsprechend Masterplan) im Planfeststellungsverfahren notwendig. Auch der tatsächliche Herstellungsaufwand wird aufgrund des notwendigen Einsatzes von Stützwänden im Bereich des Bahndamms als hoch eingeschätzt, sodass insgesamt von der Herstellung der Wegeverbindung entlang des Bahndamms voraussichtlich abgesehen wird.

Die Leistungsfähigkeitsuntersuchung der verkehrstechnischen Untersuchung ergibt, dass in den Planfällen an der Einfahrt zum Plangebiet grundsätzlich ein stabiler und leistungsfähiger Verkehrsablauf gewährleistet werden kann. Lediglich für den untergeordneten linkseinbiegenden Verkehr vom Plangebiet in die Köpenicker Straße muss mit höheren Wartezeiten zu den Spitzenstunden gerechnet werden. Gemäß den Ergebnissen der Leistungsfähigkeitsuntersuchung sind keine verkehrstechnischen Maßnahmen am Knotenpunkt (z. B. lichtsignalisierte Steuerung) erforderlich.

Thema Grünordnerische Festsetzungen

Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V. hat mitgeteilt, dass eine Dachbegrünung eine Mindestdeckung von mehr 0,4 m haben sollte, um für fliegende Arten als Lebensraum wirksam zu sein. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass Solaranlagen eine 20%ig höhere Effizienz erreichen, wenn darunter begrünt wird. Als Ausgleich kann diese jedoch nicht verwendet werden, da meist nur eine Mindestdeckung von 0,1 m ausgeführt werden kann. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Errichtung von Stellplätzen mit wasser- und luftdurchlässigem Aufbau aufgrund zunehmender Starkregenereignisse zu einer Bodenkontamination führen kann.

Abwägung: Dem Hinweis bezüglich einer Dachbegrünung mit einer Mindestdeckung von mehr 0,4 m kann nicht gefolgt werden. Eine Mindestdeckung von 0,4 m ist im Hinblick auf die geringe Größe der überbaubaren Grundstücksflächen in den Gewerbegebieten G1 und G2 unverhältnismäßig groß. Die Herstellung und Unterhaltung von 0,4 m Mindestdeckung stellt für die potenziellen Gewerbetreiber eine ungerechtfertigte finanzielle Belastung dar und würde die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanes (Entwicklung eines attraktiven Forschungs- und Gewerbestandortes) behindern. Eine Mindestdeckung von 0,2 m kann hergestellt werden.

Thema Baumfällungen

Das Umwelt- und Naturschutzamt der Bezirksamtes Treptow-Köpenick, Fachbereich Naturschutz – Gebiets- und Artenschutz verwies auf Straßenbäume, welche durch die Inhalte des Bebauungsplans einer Fällung unterliegen, sowie auf die Unvollständigkeit des dargestellten Baumkatasters.

Abwägung: Die Hinweise bezüglich des Baumkatasters wird gefolgt. Das Bebauungsplanverfahren wird fortgeführt. Der Umweltbericht sowie Baumkataster und Baumkarte werden entsprechend korrigiert.

Thema Entwässerung/Regenwasserbewirtschaftung

Die Berliner Wasserbetriebe haben mitgeteilt, dass hinsichtlich der Regenwasserbewirtschaftung im Bebauungsplangebiet dezentrale Maßnahmen (z. B. Dach- und Fassadenbegrünungen sowie Begrünung von Parkplätzen) empfohlen werden.

Das Umwelt- und Naturschutzamt (BA Treptow-Köpenick, Fachbereich Naturschutz) hat ebenfalls die Umsetzung von Maßnahmen zur Versickerung oder Rückhaltung des Regenwassers vorzugswiese im Gebiet empfohlen.

Abwägung: Die Hinweise zur Bewirtschaftung des Regenwassers sowie zur Einleitbeschränkung durch die Wasserbehörde im Bebauungsplangebiet werden im weiteren Verfahren geprüft. Sollten sich planungsrechtliche Regelungsbedarfe ergeben, wird der Bebauungsplan daher im weiteren Verfahren um planungsrechtlich relevante Aspekte bezüglich der Entwässerung fortgeschrieben.

Thema Grünverbindung

Das Stadtentwicklungsamt (BA Treptow-Köpenick) hat darauf hingewiesen, die übergeordnete Bedeutung der nordöstlich anschließenden Grünfläche, eine Grünverbindung entlang der Bahn, bei der Entwicklung des Gebietes zu berücksichtigen. Dieser Grünzug mit übergeordneter Bedeutung sollte auch in der Planzeichnung zu erkennen sein.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (I B) weist daraufhin, dass in früheren Planungen eine Festsetzung des im FNP dargestellten Grünzugs entlang der Bahn oder in einer öffentlichen Wegeverbindung vorgesehen war. Es wird empfohlen, bei der weiteren Planung eine Umsetzung eines Grünzugs oder einer Wegeverbindung vorzusehen. Als Alternative wird eine Festsetzung des Grünzugs am südöstlichen Abschnitt des Geltungsbereichs vorgeschlagen.

Abwägung: Die Hinweise zur planungsrechtlichen Sicherung einer öffentlichen Grünverbindung am östlichen Rand des Plangebietes, auf dem Gebiet des Betriebsbahnhofes wird zu Kenntnis genommen. Die innerbetriebliche Organisation und Zuwegung des Betriebshofes sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahren zu regeln. Regelungsbedarfe könne nicht durch das Bebauungsplanverfahren getroffen werden. Keine Änderung der Planung erforderlich.

Thema Beauftragung Verkehrsgutachten

Das Stadtentwicklungsamt (BA Treptow-Köpenick) sowie die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (IV B) empfehlen die Erstellung eines Verkehrsgutachtens im Hinblick auf die Auswirkungen durch die geplante Erschließung über die Köpenicker Straße sowie die Verkehrsabhängigkeiten in der Rudower Chaussee. Für die verkehrliche Untersuchung und deren Auswertung sind u. a. der „Leitfaden für verkehrliche Untersuchungen“ sowie die aktuelle Haushaltbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2018“ heranzuziehen.

Abwägung: Die Verkehrliche Untersuchung durch das Büro HOFFMANN-LEICHTER Ingenieurgesellschaft mbH vom 15. Februar 2021 kam zum Schluss, dass ein stabiler und leistungsfähiger Verkehrsablauf gewährleistet werden kann. Trotz der Annahme einer eher ungünstigen Verkehrssituation wird der bestehende und prognostizierte Verkehr durch den zusätzlichen Quell- und Zielverkehr nicht zusätzlich beeinträchtigt.

Thema Immissionsschutz

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (I C) begrüßt die Absicht, die Auswirkungen des Straßenverkehrslärms und des Bahnlärms auf die geplante Nutzung im weiteren Verfahren mittels einer schalltechnischen Untersuchung zu prüfen. Hierbei sind die Hinwiese und die Prüfkaskade des „Berliner Leitfaden – Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung 2017“ zu berücksichtigen und anzuwenden. Dieser wird derzeit fortgeschrieben und voraussichtlich im Frühjahr 2020 fertiggestellt. Außerdem wird empfohlen, die Belastungen durch Erschütterungen durch Verkehr im Bebauungsplanverfahren darzustellen und zu berücksichtigen.

Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V. hat auf eine Minderung der Lichtimmissionen durch sogenannte insektenfreundliche Lichtquellen, Dimmungstechniken und Abblendungen der Lampen hingewiesen.

Abwägung: Die Einschätzung zu Beleuchtungsmaßnahmen wird im Umweltbericht überarbeitet. Die Trennung zwischen der Vorhaltefläche und der Gewerbefläche wird stärker herausgestellt. Beleuchtete Werbetafeln werden bereits mit der textlichen Festsetzung Nr. 16 ausgeschlossen. Das Bebauungsplanverfahren wird fortgeschrieben.

Thema Weißfläche/Vorhaltefläche

Das Stadtentwicklungsamt – Verbindliche Bauleitplanung (BA Treptow-Köpenick) drückte aus, dass Unklarheit bezüglich der angedachten Flächennutzung in der Weißfläche/Vorhaltefläche besteht. Dies gilt insbesondere für die Flurstücke 7202 und 7203 sowie die Abgrenzung des nördlichen Teils des Geltungsbereiches.

Abwägung:

Die Weißfläche dient als Vorhaltefläche für das Planfeststellungsverfahren des Straßenbahn-Betriebshofes. Eine detaillierte Bestimmung der Flächennutzung erfolgt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Das Bebauungsplanverfahren wird fortgeschrieben.

Thema Natur- und Artenschutz

Vom Umwelt- und Naturschutzamt (BA Treptow-Köpenick) wurde empfohlen, vorzugsweise einheimische Pflanzenarten zu verwenden, um die Verbreitung nicht einheimischer Arten in der Umgebung des Schutzgebietes auf dem Ehemaligen Flugfeld Johannisthal zu vermeiden. Der Schneeball und Roter Hartriegel sind vorzugsweise im Bereich der Vorgartenzone des Gewerbegebietes unterzubringen und nicht in der Bahndammböschung. Des Weiteren wurde der Hinweis hinsichtlich der fehlenden Aussagen zu Fledermäusen im Bebauungsplanverfahren gemacht. Außerdem wurden Empfehlungen zu Schutzmaßnahmen im Zuge von Baumaßnahmen gegeben und darauf hingewiesen, dass bei Fällungen von geschützten Bäumen ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei der Unteren Naturschutzbehörde notwendig ist.

Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V. weist daraufhin, erneut Kartierungen von Zauneidechsen auf den Flächen für den geplanten Gewerbestandort durchzuführen, da eine Freiräumung der Fläche nicht konsequent verfolgt wurde. In diesem Zuge wird einer Umsetzung von Tieren vom Gewerbestandort in die Bahndammböschung auf Grund der gegenwärtigen Besiedlung nicht zugestimmt. Weiterhin wird von der Arbeitsgemeinschaft darauf hingewiesen, dass der Eingriff erhebliche Auswirkungen auf den Steinschmätzer hat und ein Ausgleich auf entsprechend geeigneten Flächen durchzuführen ist. Die Berliner Arbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V. hat eine Anmerkung bezüglich der nicht überbaubaren Grundstücksfläche hervorgebracht. Demnach sei die Fläche zu gering bemessen, um hinsichtlich der geplanten „Multifunktionalität“ (Baumpflanzung, Versickerung, Kompensation Artenschutz, gärtnerische Begrünung) einen wirksamen (artenschutzrechtlichen) Ausgleich zu erzielen.

Abwägung: Die Maßnahmen in der Bahnböschung werden aufgegeben und nicht mehr weiterverfolgt. Eine erneute artenschutzrechtliche Kartierung wurde gutachterlich durchgeführt. Daraus folgten keine geänderten Erfordernisse. Das Bebauungsplanverfahren wird fortgeschrieben.

Thema Bahndammböschung

Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e. V. weist daraufhin, dass für Schutz-, Pflege- und Ersatzmaßnahmen in der Bahndammböschung die Zustimmung des Eisenbahn-Bundesamts zwingend notwendig sei. Ohne diese Zustimmung sowie unter dem Gesichtspunkt des minimalen Aufwertungspotentials würde eine Ablehnung der beschriebenen Maßnahmen erfolgen. Außerdem teilt die Arbeitsgemeinschaft mit, dass einer Umsetzung der Zauneidechsen vom geplanten Gewerbestandort in die Bahndammböschung nicht zugestimmt werden kann, da diese bereits besiedelt ist.

Abwägung: Die Maßnahmen in der Bahnböschung werden aufgegeben und nicht mehr weiterfolgt. Eine erneute artenschutzrechtliche Kartierung wurde gutachterlich durchgeführt. Das Bebauungsplanverfahren wird fortgeschrieben.

9. Erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vom 06. Januar 2020 und einer Fristsetzung für die Stellungnahme bis einschließlich zum 31. Januar 2020 fand statt. Insgesamt ging eine Stellungnahme ein. Alle Stellungnahmen wurden ausgewertet und sind in die Abwägung eingegangen.

Das Abwägungsergebnis im Einzelnen ist der Abwägungstabelle zur Auswertung der frühzeitigen Trägerbeteiligung mit Stand vom 03. Dezember 2021 zu entnehmen.

Thema Bahnanschluss

Ein Bürger wies darauf hin zu prüfen, ob im Zusammenhang mit dem Planvorhaben die Herstellung eines Gleisanschlusses zum Netz der DB hergestellt werden könne.

Abwägung:

Der Stellungnahme kann nicht gefolgt werden. Die Herstellung eines Bahnanschlusses im Plangebiet stellt kein Planziel dar und kann nicht im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung realisiert werden.

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