4. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 14. Mai 2009 durchgeführt. Den Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegeben.
Im Zuge der Insolvenz des Vorhabenträgers 2014 waren die Entwicklungsabsichten zurückgestellt worden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte nicht mehr. Die Abwägungs- und Auswertungsergebnisse der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung sind für das Verfahren nicht mehr von Relevanz, sondern werden im Zuge der Weiterführung des Verfahrens unter Berücksichtigung der neuen Planungsabsichten erneut durchgeführt.