Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 14. Mai 2009 durchgeführt. Den Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats im Rahmen ihrer Zuständigkeit gegeben.

Im Zuge der Insolvenz des Vorhabenträgers 2014 waren die Entwicklungsabsichten zurückgestellt worden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte nicht mehr. Die Abwägungs- und Auswertungsergebnisse der Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung sind für das Verfahren nicht mehr von Relevanz, sondern werden im Zuge der Weiterführung des Verfahrens unter Berücksichtigung der neuen Planungsabsichten erneut durchgeführt.

5. Beschluss über die außergewöhnliche Stadtpolitische Bedeutung

Aufgrund der Bedeutung und Lage der Fläche in unmittelbarer Nachbarschaft zur Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/Adlershof wurde mit dem Beschluss des Berliner Senats vom 11. Oktober 2016 eine außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AGBauGB festgestellt. Das Land Berlin hat dieses Grundstück erworben und die Verantwortung für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Referat IV D, übergeben.

Der Beschluss dient als Fortführung des Verfahrens mit geänderten Planungszielen.

6. Überleitungsvorschrift

Gemäß der Überleitungsvorschrift des § 245c BauGB 2017 (Überleitungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt) könnte das Verfahren nach den vor dem 13. Mai 2017 geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden. Aufgrund des frühen, bzw. sich wiederholenden Verfahrensstands wird das Verfahren für den Bebauungsplan 9-41 jedoch nach neuem Recht weitergeführt.

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