Planungsdokumente: Stage-Test 1-998

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.7.1.1. Eigentums- oder Eigentümerrechte

Private Belange sind durch die Planung direkt nicht betroffen. Die Flächen im Plangebiet des Vorhaben- und Erschließungsplan befinden sich im Eigentum des Vorhabenträgers. Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt auf Bestreben des Vorhabenträgers.

In den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist die Fläche des Flurstückes 554 einbezogen, da hierüber das bestehende Parkhaus erschlossen wird. Diese Erschließung ist bisher durch eine Baulast gesichert. Das Flurstück befindet sich nicht im Eigentum des Vorhabenträgers. Künftig soll hier weiterhin eine Durchwegung für Fußgänger und Radfahrer gesichert werden.

1.7.1.2. Sonstige private Belange

Private Interessen sind insofern berührt, als dass die Planung Auswirkungen auf das Stadtbild hat und die Auswirkungen der verkehrlichen Erschließung Wohngebiete im Umfeld berühren können.

1.7.1.3. Stadtbild

Um die Auswirkungen auf das Stadtbild positiv zu gestalten wurden sowohl für die Rahmenplanung, als auch die hochbauliche Planung wettbewerbliche Verfahren durchgeführt.

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Ortsbezug der Stellungnahme

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