Planungsdokumente: Stage-Test 1-998
Begründung
1.1. Planungsgegenstand
1.1.1. Anlass und Erforderlichkeit der Planaufstellung
Das in den 1970er Jahren in exponierter Lage errichtete Karstadt-Warenhaus am Leopoldplatz ist nach fast 50 Jahren, mehreren Umbauten und intensiver Nutzung, dringend sanierungsbedürftig. Der Wandel in der Geschäftswelt sowie der marode Zustand des Gebäudes, der auch negativ nach außen wirkt, erfordern eine Neugestaltung in der Nutzung und Architektur des Gebäudekomplexes. Zudem ist eine Erweiterung der Geschossfläche vorgesehen um den Bedarfen der wachsenden Stadt gerecht zu werden.
Vor diesem Hintergrund und weil sowohl die geplante Nutzungsmischung, als auch die beabsichtigte Erhöhung der städtebaulichen Dichte innerhalb der Festsetzungen des geltenden Bebauungsplans III-140 nicht genehmigungsfähig wären, hat sich die Eigentümerin, die Berlin, Müllerstraße 25 Immobilien GmbH Co. KG, in einen gemeinsamen Planungsprozess mit dem Bezirk Mitte begeben und am 16. Juni 2023 einen Antrag auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB beim Bezirksamt Mitte von Berlin eingereicht.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens zu schaffen, ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dieser wird gemäß § 12 Abs. 1 BauGB als vorhabenbezogener Bebauungsplan in Verbindung mit einem Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt.