Planungsdokumente: Stage-Test 1-998

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.1.2.2. Verwaltungsgebäude

In der Antonstraße 46 befindet sich das 1989 errichtete zur Karstadt-Filiale zugehörige Verwaltungsgebäude. Das viergeschossige Gebäude schließt die Blockrandbebauung in der Antonstraße und bildet einen Übergang zwischen der Wohnbebauung und dem Warenhaus. Es hat eine Breite von ca. 20 m, eine Tiefe von ca. 14 m und umfasst eine Grundfläche von ca. 260 m² sowie eine Bruttogeschoßfläche von ca. 1.000 m², die sich hauptsächlich auf das erste bis dritte Obergeschoss verteilt. Das Erdgeschoss ist überwiegend als Luftgeschoss ausgeführt und dient als Zufahrt bzw. Feuerwehrzufahrt zum Innenhof und zur Erschließung der Geschosse durch Treppenaufgänge und Fahrstuhl. In den Obergeschossen befinden sich Büro-, Seminar- und Lagerräume, die mit Durchbrüchen direkt mit dem Warenhaus verbunden sind. Die Vorder- und Rückseiten des Verwaltungsgebäudes sind in den Obergeschossen mit hellblauen Metallplatten verkleidet, das Erdgeschoss und der seitliche Treppenaufgang aus ockerfarbenem Mauerwerk.

Der Innenhof ist fast vollständig versiegelt und unterkellert. Neben den erdgeschossigen Stellplätzen für Mitarbeitende und der Feuerwehraufstellfläche befindet sich im Innenhof eine kleine Grünfläche.

1.2.1.2.3. Schulstraße 5-6

Das in den 1980er Jahren errichtete sechsgeschossige Gebäude in der Schulstraße 5-6 wird hauptsächlich als Wohngebäude genutzt. Der auf dem Flurstück 554 stehende Gebäudeteil ist aufgeständert (Luftgeschoss) und verfügt nicht über eine eigenständige Erschließung. Die Erschließung der Wohnungen erfolgt über den auf dem Nachbarflurstück liegenden Gebäudeteil, dessen Treppenhaus über hofseitige Laubengänge mit den Wohnungen verbunden ist. Das Erdgeschoss dient hauptsächlich als Zufahrt zum Parkdeck bzw. Innenhofes des Warenhauses. Das Erdgeschoss im nördlichen Teil des Gebäudes auf dem Flurstück 629 (nicht im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes) bietet gewerbliche Flächen die erdgeschossig einen Großteil des Hinterhofes überbauen, hier befindet sich u.A. ein Trafo-Standort der BVG.

1.2.1.3. Eigentumsverhältnisse

Die im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans liegenden Grundstücke Müllerstraße 25 / Antonstraße 47 (Flurstücke 552 und 553) und Antonstraße 46 (Flurstück 51/1) der Flur 021 (Gemarkung Wedding) sind im Eigentum der „Berlin, Müllerstraße 25 Immobilien GmbH & Co. KG“, einem Joint Venture der SIGNA Unternehmensgruppe und der Versicherungskammer Bayern.

Das im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegende Flurstück 554 (Schulstraße 5 / 6 tlw.) der Flur 021 (Gemarkung Wedding) ist im Eigentum einer landeseigenen Wohnbaugesellschaft (WBG).

Die Verkehrsflächen (Schulstraße Flurstück 650 tlw., Müllerstraße Flurstück 509 tlw. und Antonstraße Flurstück 436/2 tlw.) sind im Eigentum des Landes Berlin und werden durch den Bezirk Mitte verwaltet.

Das nördlich an den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes angrenzenden Grundstück Schulstraße 5-6 tlw. (Flurstück 629) befindet sich im Eigentum der BVG. Eigentümer des nordöstlich angrenzenden Kita-Grundstücks in der Ruheplatzstraße 13 (Flurstück 632) ist das Land Berlin. Das östlich an das Plangebiet angrenzende Grundstück in der Antonstraße 43-45 (Flurstücke 630) befindet sich im Besitz einer anderen landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft.

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