Planungsdokumente: Stage-Test 1-998

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.1.2. Ziele und Zwecke der Planung

Das Bebauungsplanverfahren III-140-1VE wurde am 22. August 2023 durch das Bezirksamt Mitte von Berlin eingeleitet (Aufstellungsbeschluss) um den Warenhausstandort am Leopoldplatz zusichern und dessen Transformation zu einem gemischt-genutzten Gebäudekomplex zu ermöglichen. Mit der Integration von Wohnungen (anteilig 40 % Sozialwohnungen) sowie kleinteiligen Flächen für Einzelhandel, Gewerbe, Gastronomie und Dienstleistungen sollen die Besonderheiten des Kiezes aufgegriffen und gestärkt werden.

Unter weitgehendem Erhalt des bestehenden Tragstruktur ist die Entwicklung eines lebendigen Gebäudekomplexes mit ca. 49.500 m² (BGF) für Büros, Warenhaus, Wohnen sowie kleinteilige Flächen für Gewerbe, Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie und gemeinwohlorientierte Nutzungen geplant.

Der neue Gebäudekomplex soll sich nicht mehr in der Logik eines klassischen Warenhauses nach außen abgrenzen, sondern sich über verschiedene Angebote in sein Umfeld integrieren. Die Versorgungs- und Ankerfunktion des Gebäudes für das Hauptzentrum Müllerstraße soll nicht nur erhalten werden, sondern wird durch dessen bessere Integration in den Stadtraum, sowie durch die neu entstehenden Wohn- und Arbeitsplätze sogar gestärkt. Die neue Gebäudekubatur mit zurückgestaffelten aufgesetzten Bauteilen schafft erzeugt damit eine aufgelockerte Struktur. Durch die gestaffelten Bauteile gelingt eine verträgliche Höhenentwicklung, die vermittelnde Übergänge zu den Nachbargebäuden aufweist, indem sich die Traufkanten in die Umgebung einfügen.

Weiterhin werden die Nutzungen durch teilweise öffentliche und qualitätvolle Aufenthaltsbereiche auf den Dachflächen ergänzt und somit die Attraktivität im Stadtteilzentrum Müllerstraße gestärkt.

Über Baukörper- und Nutzungsfestsetzungen sowie den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages soll die Realisierung des architektonisch-städtebaulichen Entwurfs, der in einem vorgelagerten wettbewerblichen Verfahren ausgewählt wurde, sowie die Verwirklichung und langfristige Sicherung der städtebaulichen Zielsetzungen sichergestellt werden.

1.1.3. Lage und Abgrenzung des Planungsgebiets

Der Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans umfasst die Grundstücke Müllerstraße 25 / Antonstraße 47 (Flurstücke 552 und 553) sowie Antonstraße 46 (Flurstück 51/1) in der Flur 021, Gemarkung Wedding und hat eine Größe von ca. 9.490 m².

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird um die angrenzenden Verkehrsflächen bis zur Straßenmitte (Schulstraße Flurstück 650 tlw., Müllerstraße Flurstück 509 tlw. und Antonstraße Flurstück 436/2 tlw.) erweitert, um eine gesicherte Erschießung zu gewährleisten. Aus demselben Grund und um Querbeziehungen zwischen diesem Bebauungsplan und dem festgesetzten Bebauungsplan III-140 zu vermeiden wird auch das Grundstück Schulstraße 5-6 tlw. (Flurstück 554) gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den Geltungsbereich mit einbezogen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha.

Abb.: 1 Geltungsbereich Vorhaben und Erschließungsplan

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird um die angrenzenden Verkehrsflächen bis zur Straßenmitte (Schulstraße Flurstück 650 tlw., Müllerstraße Flurstück 509 tlw. und Antonstraße Flurstück 436/2 tlw.) erweitert, um eine gesicherte Erschießung zu gewährleisten. Aus demselben Grund und um Querbeziehungen zwischen diesem Bebauungsplan und dem festgesetzten Bebauungsplan III-140 zu vermeiden wird auch das Grundstück Schulstraße 5-6 tlw. (Flurstück 554) gemäß § 12 Abs. 4 BauGB in den Geltungsbereich mit einbezogen.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,4 ha. Er wird begrenzt durch

die Schulstraße (Flurstück 650) im Nordwesten,

die Grundstücke Schulstraße 5-6 (Flurstück 629, Eigentümer BVG, Erbpacht Landeseigene WBG), Ruheplatzstraße 13 (Flurstück 632, Landeseigene Kita), Antonstraße 43-45 (Flurstück 630, Eigentümer: landeseigene WBG) im Nordosten,

die Antonstraße (Flurstück 436/2) im Südosten

die Müllerstraße (Flurstück 509) im Südwesten.

Alle genannten Flurstücke liegen in der Flur 021, Gemarkung Wedding.

Abb.: 2 Geltungsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan

1.2. Ausgangssituation

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