Planungsdokumente: Stage-Test 1-998

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1.3.2.5. Mögliche erhebliche Auswirkungen infolge der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können noch keine quantitativen Aussagen zu möglichen Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt getroffen werden. Dazu werden in der folgenden Planungsphase Aussagen getroffen.

Risiken für die menschliche Gesundheit werden voraussichtlich jedoch nicht zu erwarten sein. Das Gebäude wird zu einem Geschäfts- und Bürohaus mit Einrichtungen des „Gemeinwohls“ umgebaut.

Risiken für die Umwelt, hier: Boden und Fläche entstehen nicht, da am Standort keine risikobehafteten industriellen oder gewerblichen Produktionen stattfinden werden.

2.2.1.3.2.6. Mögliche erhebliche Auswirkungen infolge der Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen

Wird in der folgenden Planungsphase ermittelt.

2.2.1.3.2.7. Mögliche erhebliche Auswirkungen infolge der Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (zum Beispiel Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und der Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels

Es werden kaum neuekeine neuen, unversiegelten Flächen durch das Vorhaben in Anspruch (gegenwärtiger Stand der Planung - Vorplanung/Wettbewerb). Durch den Zuwachs an Dachbegrünungsfläche werden positive Effekte erzielt. Die einzige vegetationsbestandene Fläche stellt der ca. 380 m² große Hof in der Antonstraße dar. Durch den Einsatz regenerativer Energiequellen (u.a. Photovoltaikanlagen auf der Dachfläche) werden keine zusätzlichen Treibhausgase erzeugt. Anfälligkeiten gegenüber den Folgen des Klimawandels sind nicht zu erkennen.

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