1.8.7. Bodenordnung
Die Umsetzung der vorgesehenen Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfordert keine bodenordnenden Maßnahmen im Sinne des BauGB.
Notwendig sind jedoch umfangreiche nachbarschaftsrechtliche Vereinbarungen sowie die Eintragung von Baulasten und Dienstbarkeiten im Grundbuch. Dies betrifft die Erschließung/Zufahrt, Feuerwehr und Rettungswege, die Erstreckung von Abstandsflächen auf angrenzende Grundstücke sowie Fensterrechte für grenzständige und grenznahe Gebäude.
Eine entsprechende Nachbarschaftsvereinbarung, in der die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Realisierung der Neubauvorhaben einvernehmlich zwischen den betroffenen Grundstücksnachbarn geregelt sind, wurde im Dezember 2022 von beiden Vertragsparteien unterzeichnet und wird als Anlage Bestandteil des Durchführungsvertrags.