Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren sollen keine Änderungen an den öffentlichen Straßen, ihrer Aufteilung oder Verkehrsfunktion vorbereitet werden.
Eine im Rahmen der bebauungsplanbegleitenden verkehrlichen Untersuchung (Stadt+Verkehr: Um- und Neubau des Wohn- und Gewerbestandortes Halemweg 17-19 in Berlin Charlottenburg – Verkehrserschließung, Fortschreibung September 2023) durchgeführte Verkehrserhebung hat im Bestand eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung des Halemwegs von rund 2.000 Kfz ermittelt.
Aufgrund der mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf ermöglichten Neubebauung bei gleichzeitigem Entfall vorhandener Stellplätze auf dem Grundstück ist gegenüber der Bestandssituation planungsbedingt nicht mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen und das künftige Verkehrsaufkommen kann weiterhin problemlos über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden. Auch einem ggf. längerfristig geplanten verkehrsberuhigenden Umbau des Halemwegs steht die Planung nicht entgegen.
Beeinträchtigungen der südlich benachbarten, unterirdisch verlaufenden U-Bahnlinie 7 und der derzeit im Umbau befindlichen Zugänge des Bahnhofs Halemweg sind bei Umsetzung der vorhabenbezogenen Bebauungsplaninhalte ebenfalls nicht zu befürchten. Vielmehr wird die Erreichbarkeit des Bahnhofs durch die geplante neue Wegeverbindung über das Vorhabengrundstück deutlich verbessert.
Ruhender Verkehr und Anfahrt
Im Land Berlin ist ein Stellplatznachweis auf Grundlage der „Ausführungsvorschriften zu § 49 der Bauordnung für Berlin (AV Stellplätze)“, Stand: 16. Juni2021, nur noch für Kraftfahrzeuge von Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende erforderlich.
Aufgrund der Lagegunst unmittelbar an einem U-Bahnhof und der günstigen Rahmenbedingungen für den Fuß- und Radverkehr, aber auch aufgrund der besonderen Wohnraumangebote für altersbedingt mobilitätseingeschränkte Menschen (ausschließlich Seniorenwohnungen und Seniorenwohngemeinschaften) ist nur von einer sehr geringen Stellplatznachfrage seitens der Bewohnerinnen und Bewohner auszugehen. Zur Förderung des nicht motorisierten Verkehrs ist ein „autofreier Wohnstandort“ geplant und rechtfertigt auch nach Einschätzung des Verkehrs-Sachverständigen den Verzicht auf eine Bereitstellung von Kfz-Stellplätzen für die Wohnnutzung.
Auch aufgrund der Einzelhandelsnutzungen erzeugt der Standort derzeit und voraussichtlich auch künftig kaum Kundenverkehre mit dem Pkw. Durch seine eindeutige Ausrichtung auf die Nahversorgung bei gleichzeitig hoher Einwohnerdichte im fußläufigen Einzugsbereich und die Lagegunst am U-Bahnhof kommen bereits heute fast alle Kunden und Kundinnen zu Fuß, zu einem geringen Teil mit dem Fahrrad oder erledigen ihre Einkäufe in Verbindung mit einer U-Bahnfahrt (z.B. auf dem Nachhauseweg von der Arbeit). Daran wird sich auch bei der geplanten Neustrukturierung und einer geringfügigen Vergrößerung der Verkaufsfläche nichts ändern.
Zur Unterstützung und Förderung des vorhandenen ÖPNV-Anschlusses sowie anderer umweltbewusster Mobilitätsformen, wird vorliegend auch in der Verkehrsuntersuchung der Verzicht auf die Errichtung von Stellplätzen für vor Ort Beschäftigte und Kunden unterstützt.
Die nach den Anforderungen der AV Stellplätze nachzuweisenden Stellplätze für Kraftfahrzeuge von Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende sollen im öffentlichen Straßenraum des Halemwegs angeordnet werden. In Bezug auf den Einzelhandel gewährleistet dies eine gute Erreichbarkeit der Ladenzugänge.
Details zum Stellplatznachweis werden im Durchführungsvertrag geregelt.
Für einzelfallbezogene Anfahrten rückwärtiger Gebäude (z.B. für das Bringen und Abholen von altersbedingt mobilitätseingeschränkten Menschen in den Seniorenwohngemeinschaften von Haus 2) steht der 6 m breite Zufahrtsbereich südlich des Vorhabengrundstücks zur Verfügung, über den auch die Anfahrt zum Nachbargebäude Halemweg 13/15 abgewickelt wird. Eine temporäre Haltemöglichkeit für Krankenwagen, Taxen ö.ä. wird auf dem Vorhabengrundstück im Zugangsbereich zwischen den Häusern 2 und 3 (vor dem dort geplanten Tor) geschaffen.
Eine Befahrung des grundstücksinternen Wohnweges durch Kfz ist dagegen weder erforderlich noch vorgesehen.
Die benötigten Abstellanlagen für Fahrräder werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Im Ergebnis einer Bedarfsanalyse zur Stellplatznachfrage für Fahrräder durch den Verkehrssachverständigen wurde abweichend von den Anforderungen der AV-Stellplätze ein Bedarf an 50 bis 55 Fahrradstellplätzen (einschließlich Sonderfahrräder) ermittelt. Gegenüber den formalen Anforderungen der AV Stellplätze (insgesamt 101 Fahrradstellplätze) wurde insbesondere bei der Wohnnutzung die Anzahl von 78 auf 35 Abstellplätze für Fahrräder reduziert, da ausschließlich Wohnraum für Seniorinnen und Senioren geschaffen wird, welche aufgrund zunehmender altersbedingter Mobilitätseinschränkungen deutlich weniger Wege mit dem Fahrrad zurücklegen als andere Bevölkerungsgruppen.
Die Fahrradabstellanlagen werden räumlich verteilt und den Teilobjekten zugeordnet sowohl im Vorgartenbereich am Halemweg als auch auf rückwärtigen Grundstücksfreiflächen angeordnet.
Anlieferung Einzelhandelsbetriebe
Die Anlieferung des vorhandenen Einzelhandelsbetriebs erfolgt im Bestand über eine straßenbegleitende Lieferzone am Halemweg, für welche – montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr – ein eingeschränktes Halteverbot am westlichen Straßenrand gilt. Die Waren werden mittels Paletten auf Hubwagen bzw. Rollcontainern zum Anlieferbereich am nordöstlichen Ende des Gebäudes (zwei zum Halemweg hin ausgerichtete Türen mit dahinter gelegenen, gebäudeinternen Lagerflächen) gebracht. Eine Änderung dieser Anlieferungssituation ist weder geplant noch möglich.
Insbesondere auf dem Grundstück selbst ist die Anordnung eines Anlieferungsbereichs wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und aufgrund des Denkmalstatus des straßenseitigen Bestandsgebäudes nicht realisierbar. Die mögliche Nutzung der bestehenden Zufahrt südlich des Vorhabengrundstücks als Lieferzone für den Lebensmittelmarkt ist aus Sicht des Verkehrs-Sachverständigen abzulehnen, da aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten Lkws hier rückwärts ein- oder ausfahren müssten und dabei die Anfahrt des rückwärtigen Bewohnerparkplatzes für das Grundstück Halemweg 13/15 sowie die rettungstechnische Erschließung des Standortes insgesamt beeinträchtigen würden. Rangierfahrten im Lkw-Verkehr erfordern zudem stets den Einsatz eines unterstützenden Verkehrsreglers, behindern den fließenden Straßenverkehr und stellen ein zusätzliches Unfallrisiko dar. Die landeseigenen Flächen im Norden stehen als künftiger Anlieferungsbereich ebenfalls nicht zur Verfügung, da für die dortige Stellplatzanlage Umnutzungsabsichten bestehen und die Errichtung eines zusätzlichen Baukörpers geplant ist.
Im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung wird auch darauf hingewiesen, dass im Falle eines späteren verkehrsberuhigenden Umbaus des Halemwegs (Vorschlag aus dem städtebaulichen Gutachterverfahren für das Gebietszentrum) die Sicherstellung der Anlieferzone baulich und mittels Beschilderung erfolgen kann.
Rettungstechnische Erschließung
Die rettungstechnische Erschließung des Standortes soll im Zuge der bestehenden Zufahrt südlich des Vorhabengrundstücks mit einer Aufstellfläche für die Feuerwehr auf Höhe der Durchwegung zwischen den Gebäuden Haus 2 und 3 erfolgen. Wendemöglichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind am westlichen Ende der Zufahrt bzw. der Stellplatzeinfahrt vor dem Gebäude Halemweg 13/15 vorhanden.
Eine Befahrung des nord-süd-gerichteten grundstücksinternen Wohnweges seitens der Feuerwehr ist nicht erforderlich, da alle Gebäude mit einem 2. Rettungsweg ausgestattet werden bzw. ein Sicherheitstreppenhaus erhalten.
Die Absicherung der Feuerwehrzufahrts- und Aufstellflächen über die Zufahrt zum Grundstück Halemweg 13/15 wird über die Eintragung von Baulasten und Grunddienstbarkeiten gewährleistet.
Durchwegung
Auf dem Baugrundstück wird in Nord-Süd-Richtung eine Wegeverbindung geschaffen, die eine direkte Verbindung vom U-Bahnhof bzw. dem Grünzug im Verlauf der
U-Bahntrasse zur überdachten Ladenpassage der denkmalgeschützten Wohnzeile von Werner Weber herstellt und damit die derzeitige Situation für zu Fuß Gehende erheblich verbessert.
Um für die schutzbedürftige Bewohnerschaft im Nachtzeitraum eine angemessene Wohnruhe zu gewährleisten, ist die Errichtung abschließbarer Tore geplant. Die Nutzungszeiten für die öffentliche Begehbarkeit der Durchwegung im Tageszeitraum sollen im Durchführungsvertrag geregelt werden.