Planungsdokumente: Stage-Test 4-99 VE

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.8.4. Auswirkungen auf die Wohnbedürfnisse und Wohnfolgeeinrichtungen

Durch die Schaffung zusätzlicher Einzelhandels-, Gewerbe- und Wohnflächen in innerstädtischer Lage wird grundsätzlich den Anforderungen der „wachsenden Stadt“ Rechnung getragen und den Planungsgrundsätzen/-leitlinien gemäß § 1 BauGB entsprochen.

Im Rahmen der Stadtentwicklungs- und Flächennutzungsplanung wird weiterhin ein steigender Wohnraum- und Büroflächenbedarf im Stadtgebiet ermittelt. Die Deckung des Flächenbedarfs soll vorrangig durch Bestandsergänzungen und Nachverdichtung an innerstädtischen Standorten erfolgen.

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) von 2017 hat nachgewiesen, dass angesichts der Altersstruktur in Charlottenburg Nord ein erheblicher Bedarf an altersgerechten Wohnungen bzw. an betreuten Wohnformen besteht. Durch die geplante Schaffung von Seniorenwohnungen und Seniorenwohngemeinschaften (auch für hochaltrige Pflegebedürftige und Demenzkranke) wird diesen besonderen Bedarfen an einem zentralen Standort im Ortsteil entsprochen.

Die neubaubedingte Zunahme der Einwohnerzahl erhöht im vorliegenden Fall nicht die Nachfrage nach familienspezifischen Wohnfolgeeinrichtungen wie Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und öffentlichen Spielflächen, da im Wohnbereich ausschließlich Wohnungen und Wohngemeinschaften für Seniorinnen und Senioren entstehen sollen.

Der steigende Bedarf an Nahversorgungseinrichtungen (vor allem Lebensmittel und sonstige Güter des täglichen Bedarfs) soll durch das Bauvorhaben selbst abgedeckt werden.

Der Nachfrage nach wohnungsnahen Grün- und Erholungsflächen steht künftig ein gut nutzbares Angebot an Aufenthaltsbereichen im angrenzenden Grünzug Popitzweg – Halemweg gegenüber. Den zuziehenden Bewohnerinnen und Bewohnern werden zusätzlich nutzbare Freiflächen auf dem Grundstück selbst in Form eines Dachgartens zur Verfügung gestellt. Abgerundet wird das vorhandene Grünflächenangebot durch die nahegelegene Jungfernheide (ca. 400 m Fußweg), die auch die Anforderungen an eine siedlungsnahe Grünfläche erfüllt.

Die Baublöcke zwischen dem Heckerdamm und dem Grünzug Popitzweg – Halemweg werden hinsichtlich ihres Versorgungsgrades mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünflächen 2020 im digitalen Umweltatlas der besten von vier möglichen Kategorien (> 6 m² je Einwohner = „versorgt“) zugeordnet.

1.8.5. Auswirkungen auf die Einzelhandelsversorgung und Zentrenstruktur

Mit den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs werden die gesamtstädtischen Grundsätze zur Einzelhandelsentwicklung beachtet und die Ziele des Zentren- und Einzelhandelskonzepts des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf berücksichtigt.

In dem 2021 beschlossenen bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept (ABl. Nr. 30 / 23. Juli 2021; S. 2547) wird der Einzelhandelsstandort Halemweg als potenzielles Nahversorgungszentrum eingestuft und soll zu einem solchen weiterentwickelt werden. Dem im Rahmen des bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzepts festgestellten funktionalen und gestalterischen Aufwertungsbedarf des Standortes wird ebenso Rechnung getragen wie der generellen (stadtweiten) Anforderung, in Nahversorgungszentren i.d.R. nur Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment und nur unterhalb der Schwelle der Großflächigkeit (800 m² Verkaufsfläche) zuzulassen.

Das Vorhaben steht darüber hinaus auch im Einklang mit dem in einem Handlungsleitfaden und einem Berliner „Supermarktgipfel“ thematisierten Erfordernis zum Bau mehrgeschossiger und nutzungsgemischter Handelsimmobilien.

Die wohnortnahe Versorgung in der Siedlung Charlottenburg Nord wird sich im Zuge der Planungsumsetzung verbessern. Negative Auswirkungen auf benachbarte Zentren (z.B. das Ortsteilzentrum Siemensstadt) und die Zentrenhierarchie sind aufgrund des eindeutig nahversorgungsorientierten Angebotes (Lebensmittel-Discounter und ergänzende kleinere Läden) nicht zu befürchten.

1.8.6. Verkehrliche Auswirkungen

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren sollen keine Änderungen an den öffentlichen Straßen, ihrer Aufteilung oder Verkehrsfunktion vorbereitet werden.

Eine im Rahmen der bebauungsplanbegleitenden verkehrlichen Untersuchung (Stadt+Verkehr: Um- und Neubau des Wohn- und Gewerbestandortes Halemweg 17-19 in Berlin Charlottenburg – Verkehrserschließung, Fortschreibung September 2023) durchgeführte Verkehrserhebung hat im Bestand eine durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung des Halemwegs von rund 2.000 Kfz ermittelt.

Aufgrund der mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf ermöglichten Neubebauung bei gleichzeitigem Entfall vorhandener Stellplätze auf dem Grundstück ist gegenüber der Bestandssituation planungsbedingt nicht mit einem höheren Verkehrsaufkommen zu rechnen und das künftige Verkehrsaufkommen kann weiterhin problemlos über das vorhandene Straßennetz abgewickelt werden. Auch einem ggf. längerfristig geplanten verkehrsberuhigenden Umbau des Halemwegs steht die Planung nicht entgegen.

Beeinträchtigungen der südlich benachbarten, unterirdisch verlaufenden U-Bahnlinie 7 und der derzeit im Umbau befindlichen Zugänge des Bahnhofs Halemweg sind bei Umsetzung der vorhabenbezogenen Bebauungsplaninhalte ebenfalls nicht zu befürchten. Vielmehr wird die Erreichbarkeit des Bahnhofs durch die geplante neue Wegeverbindung über das Vorhabengrundstück deutlich verbessert.

Ruhender Verkehr und Anfahrt

Im Land Berlin ist ein Stellplatznachweis auf Grundlage der „Ausführungsvorschriften zu § 49 der Bauordnung für Berlin (AV Stellplätze)“, Stand: 16. Juni2021, nur noch für Kraftfahrzeuge von Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende erforderlich.

Aufgrund der Lagegunst unmittelbar an einem U-Bahnhof und der günstigen Rahmenbedingungen für den Fuß- und Radverkehr, aber auch aufgrund der besonderen Wohnraumangebote für altersbedingt mobilitätseingeschränkte Menschen (ausschließlich Seniorenwohnungen und Seniorenwohngemeinschaften) ist nur von einer sehr geringen Stellplatznachfrage seitens der Bewohnerinnen und Bewohner auszugehen. Zur Förderung des nicht motorisierten Verkehrs ist ein „autofreier Wohnstandort“ geplant und rechtfertigt auch nach Einschätzung des Verkehrs-Sachverständigen den Verzicht auf eine Bereitstellung von Kfz-Stellplätzen für die Wohnnutzung.

Auch aufgrund der Einzelhandelsnutzungen erzeugt der Standort derzeit und voraussichtlich auch künftig kaum Kundenverkehre mit dem Pkw. Durch seine eindeutige Ausrichtung auf die Nahversorgung bei gleichzeitig hoher Einwohnerdichte im fußläufigen Einzugsbereich und die Lagegunst am U-Bahnhof kommen bereits heute fast alle Kunden und Kundinnen zu Fuß, zu einem geringen Teil mit dem Fahrrad oder erledigen ihre Einkäufe in Verbindung mit einer U-Bahnfahrt (z.B. auf dem Nachhauseweg von der Arbeit). Daran wird sich auch bei der geplanten Neustrukturierung und einer geringfügigen Vergrößerung der Verkaufsfläche nichts ändern.

Zur Unterstützung und Förderung des vorhandenen ÖPNV-Anschlusses sowie anderer umweltbewusster Mobilitätsformen, wird vorliegend auch in der Verkehrsuntersuchung der Verzicht auf die Errichtung von Stellplätzen für vor Ort Beschäftigte und Kunden unterstützt.

Die nach den Anforderungen der AV Stellplätze nachzuweisenden Stellplätze für Kraftfahrzeuge von Menschen mit schwerer Gehbehinderung und Rollstuhlnutzende sollen im öffentlichen Straßenraum des Halemwegs angeordnet werden. In Bezug auf den Einzelhandel gewährleistet dies eine gute Erreichbarkeit der Ladenzugänge.

Details zum Stellplatznachweis werden im Durchführungsvertrag geregelt.

Für einzelfallbezogene Anfahrten rückwärtiger Gebäude (z.B. für das Bringen und Abholen von altersbedingt mobilitätseingeschränkten Menschen in den Seniorenwohngemeinschaften von Haus 2) steht der 6 m breite Zufahrtsbereich südlich des Vorhabengrundstücks zur Verfügung, über den auch die Anfahrt zum Nachbargebäude Halemweg 13/15 abgewickelt wird. Eine temporäre Haltemöglichkeit für Krankenwagen, Taxen ö.ä. wird auf dem Vorhabengrundstück im Zugangsbereich zwischen den Häusern 2 und 3 (vor dem dort geplanten Tor) geschaffen.

Eine Befahrung des grundstücksinternen Wohnweges durch Kfz ist dagegen weder erforderlich noch vorgesehen.

Die benötigten Abstellanlagen für Fahrräder werden auf dem Vorhabengrundstück nachgewiesen. Im Ergebnis einer Bedarfsanalyse zur Stellplatznachfrage für Fahrräder durch den Verkehrssachverständigen wurde abweichend von den Anforderungen der AV-Stellplätze ein Bedarf an 50 bis 55 Fahrradstellplätzen (einschließlich Sonderfahrräder) ermittelt. Gegenüber den formalen Anforderungen der AV Stellplätze (insgesamt 101 Fahrradstellplätze) wurde insbesondere bei der Wohnnutzung die Anzahl von 78 auf 35 Abstellplätze für Fahrräder reduziert, da ausschließlich Wohnraum für Seniorinnen und Senioren geschaffen wird, welche aufgrund zunehmender altersbedingter Mobilitätseinschränkungen deutlich weniger Wege mit dem Fahrrad zurücklegen als andere Bevölkerungsgruppen.

Die Fahrradabstellanlagen werden räumlich verteilt und den Teilobjekten zugeordnet sowohl im Vorgartenbereich am Halemweg als auch auf rückwärtigen Grundstücksfreiflächen angeordnet.

Anlieferung Einzelhandelsbetriebe

Die Anlieferung des vorhandenen Einzelhandelsbetriebs erfolgt im Bestand über eine straßenbegleitende Lieferzone am Halemweg, für welche – montags bis freitags von 8:00 bis 16:00 Uhr – ein eingeschränktes Halteverbot am westlichen Straßenrand gilt. Die Waren werden mittels Paletten auf Hubwagen bzw. Rollcontainern zum Anlieferbereich am nordöstlichen Ende des Gebäudes (zwei zum Halemweg hin ausgerichtete Türen mit dahinter gelegenen, gebäudeinternen Lagerflächen) gebracht. Eine Änderung dieser Anlieferungssituation ist weder geplant noch möglich.

Insbesondere auf dem Grundstück selbst ist die Anordnung eines Anlieferungsbereichs wegen der beengten räumlichen Verhältnisse und aufgrund des Denkmalstatus des straßenseitigen Bestandsgebäudes nicht realisierbar. Die mögliche Nutzung der bestehenden Zufahrt südlich des Vorhabengrundstücks als Lieferzone für den Lebensmittelmarkt ist aus Sicht des Verkehrs-Sachverständigen abzulehnen, da aufgrund fehlender Wendemöglichkeiten Lkws hier rückwärts ein- oder ausfahren müssten und dabei die Anfahrt des rückwärtigen Bewohnerparkplatzes für das Grundstück Halemweg 13/15 sowie die rettungstechnische Erschließung des Standortes insgesamt beeinträchtigen würden. Rangierfahrten im Lkw-Verkehr erfordern zudem stets den Einsatz eines unterstützenden Verkehrsreglers, behindern den fließenden Straßenverkehr und stellen ein zusätzliches Unfallrisiko dar. Die landeseigenen Flächen im Norden stehen als künftiger Anlieferungsbereich ebenfalls nicht zur Verfügung, da für die dortige Stellplatzanlage Umnutzungsabsichten bestehen und die Errichtung eines zusätzlichen Baukörpers geplant ist.

Im Rahmen der verkehrlichen Untersuchung wird auch darauf hingewiesen, dass im Falle eines späteren verkehrsberuhigenden Umbaus des Halemwegs (Vorschlag aus dem städtebaulichen Gutachterverfahren für das Gebietszentrum) die Sicherstellung der Anlieferzone baulich und mittels Beschilderung erfolgen kann.

Rettungstechnische Erschließung

Die rettungstechnische Erschließung des Standortes soll im Zuge der bestehenden Zufahrt südlich des Vorhabengrundstücks mit einer Aufstellfläche für die Feuerwehr auf Höhe der Durchwegung zwischen den Gebäuden Haus 2 und 3 erfolgen. Wendemöglichkeiten für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge sind am westlichen Ende der Zufahrt bzw. der Stellplatzeinfahrt vor dem Gebäude Halemweg 13/15 vorhanden.

Eine Befahrung des nord-süd-gerichteten grundstücksinternen Wohnweges seitens der Feuerwehr ist nicht erforderlich, da alle Gebäude mit einem 2. Rettungsweg ausgestattet werden bzw. ein Sicherheitstreppenhaus erhalten.

Die Absicherung der Feuerwehrzufahrts- und Aufstellflächen über die Zufahrt zum Grundstück Halemweg 13/15 wird über die Eintragung von Baulasten und Grunddienstbarkeiten gewährleistet.

Durchwegung

Auf dem Baugrundstück wird in Nord-Süd-Richtung eine Wegeverbindung geschaffen, die eine direkte Verbindung vom U-Bahnhof bzw. dem Grünzug im Verlauf der U-Bahntrasse zur überdachten Ladenpassage der denkmalgeschützten Wohnzeile von Werner Weber herstellt und damit die derzeitige Situation für zu Fuß Gehende erheblich verbessert.

Um für die schutzbedürftige Bewohnerschaft im Nachtzeitraum eine angemessene Wohnruhe zu gewährleisten, ist die Errichtung abschließbarer Tore geplant. Die Nutzungszeiten für die öffentliche Begehbarkeit der Durchwegung im Tageszeitraum sollen im Durchführungsvertrag geregelt werden.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: