Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2.1.5. Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (StEP Klima 2011)

Bis 2050 steigen die Temperaturen in Berlin im Jahresdurchschnitt um bis zu 2,5 Grad. Die Zahl heißer Tage und Nächte nimmt zu, Hitzeperioden werden häufiger, heißer und dauern länger. Die jährliche Niederschlagsmenge nimmt nur leicht ab, verschiebt sich aber vom Sommer- ins Winterhalbjahr. Die Winter werden feuchter, die Sommer trockener. Extreme Wetterereignisse wie Starkregen nehmen zu. Im Mittelpunkt des Anpassungsprozesses an den Klimawandel stehen Strategien des Umbaus, der Verbesserung und des Erhalts bestehender Strukturen. Sein Ausgangspunkt ist die gebaute Stadt samt ihren Grün- und Freiflächen.

Der StEP Klima (Mai 2011, 2016 durch die Handreichung StEP Klima KONKRET fachlich vertieft) als informelles Planungsinstrument definiert Anforderungen für den Klimaschutz1 und die Anpassung an den Klimawandel in Berlin in den Handlungsfeldern:

  • Bioklima im Siedlungsraum,
  • Grün- und Freiflächen,
  • Gewässerqualität und Starkregen sowie
  • Klimaschutz.

Der StEP Klima 2.0 löst den vom Senat beschlossenen StEP Klima 2011 ab und entwickelt die Inhalte des StEP Klima konkret weiter. Der Fokus liegt auf einer integrierten Betrachtung von Klimaschutz und Klimaanpassung. Er ist praxisorientiert und erläutert verschiedene Maßnahmen, um den Herausforderungen des Klimawandels begegnen zu können. Darüber hinaus umfasst er erstmals eine räumliche Kulisse, in der bauliche Entwicklung einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

Im Räumlichen Leitbild des StEP 2.0 liegt das Plangebiet außerhalb des Entwicklungsbereichs für die kompakte Stadt der kurzen Wege. Im Sinne der räumlichen Konzeption zum Handlungsansatz „Mit kurzen Wegen das Klima schützen“ liegt das Plangebiet in einem städtischen Korridor mit urbanen Kernen. Nördlich werden mit einem Zentrum gemäß StEP Zentrum 2030 sowie Haltestellen und Knotenpunkte des schienengebundenen Nahverkehrs klimaschutzrelevante Infrastrukturen dargestellt.

Die räumliche Konzeption zum Handlungsansatz „Bestand und Neubau Blau-Grün anpassen“ stellt im Plangebiet einen Schwerpunktraum blau-grüne Maßnahmen zur Kühlung am Tag dar.

In der Karte zum Handlungsansatz „Grün- und Freiräume für mehr Kühlung klimaoptimieren“ werden für den westlichen und südlichen Bereich Siedlungsflächen mit bioklimatischen Entlastungsflächen im Wohnumfeld sowie teilweise ein Schwerpunktraum für die Grünflächenqualifzierung zur bioklimatischen Entlastung dargestellt.

Der Handlungsansatz „Synergien zwischen Stadt und Wasser erschließen“ trifft keine plangebietsbezogenen Aussagen. Es grenzt an einen Bereich mit besonderen Anforderungen an das Regenwassermanagement zur Entwicklung von Kleingewässern (topographisches Einzugsgebiet).

Die Karte zum Handlungsansatz „Gegen Starkregen und Hochwasser vorsorgen“ zeigt, dass das Plangebiet außerhalb der Bereiche mit besonderen Entwicklungsanforderungen und weiteren Vorsorgeräumen liegt.

Nach dem StEP Klima wird das Bioklima des Plangebiets als bioklimatisch belastet eingestuft. Es wird eine zunehmende Wärmebelastung in den nächsten Jahren erwartet (Karten 01 und 02), so dass ein prioritärer Handlungsbedarf im Plangebiet für Siedlungsräume mit überwiegender Arbeitsplatznutzung gesehen wird (Karte 03).

Bezogen auf Stadtbäume im Siedlungsbereich besteht eine potenzielle Empfindlichkeit gegenüber Änderungen des Grundwasserstands (Karte 04), so dass diesbezüglich aktuell prioritärer Handlungsbedarf gesehen wird (Karte 05).

Als Maßnahmen zur bioklimatischen Entlastung wird das Ausschöpfen der Potenziale zur Entsiegelung unbebauter Flächen benannt (Karte 06).

In der Analysekarte 07 „Gewässerqualität und Starkregen“ ist das Plangebiet als ein Bereich mit Trennkanalisation (Schmutz- und Regenwasserkanalisation) gekennzeichnet. Innerhalb der Maßnahmenplanung ist die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung auszuweiten (Karte 10).

Der StEP Klima 2.0 stellt anhand verschiedener Stadtstrukturtypen die jeweiligen Anpassungspotenziale hinsichtlich des Bioklimas dar. Die prägende Umgebung des Plangebietes, die westlich angrenzende Stadtstruktur, ist dem Typ 57 „Gewerbe und Industrie/ Mischnutzung “ zuzuordnen. Für diesen Typ werden die folgenden Maßnahmen als besonders wirksam empfohlen:

  • Große Bauten, große Wirkung
  • Blau-grüne Maßnahmen fördern das Umsteigen
  • Große Bauten und weite Freiflächen für den Klimaschutz und Klimaanpassung nutzen
  • Außenräume der Arbeitsstätten zu Klimakomfortplätzten entwickeln

  • Entsiegeln,
  • Verschatten von Parkplätzen, Gebäuden, Lagerflächen (Großbäume, Baumreihen mit säulenartigem Wuchs, Blätterdächer),
  • Rückstrahlung erhöhen (heller Asphalt),
  • Dächer und Fassaden begrünen,
  • Kühlen durch Urban Wetlands (vegetationsbestandene Wasserbecken),
  • Regenwasser versickern,
  • Regenwasser zurückhalten.

Der Bebauungsplan trägt den Belangen des Klimaschutzes vor allem durch die Festsetzung von zu bepflanzenden Flächen, der Pflanzung von Bäumen zur Minderung von Überwärmungseffekten sowie durch Dachbegrünungen, die ebenfalls Aufheizeffekte mindern, und Maßgaben zur dezentralen Regenwasserversickerung Rechnung.

2.2.1.6. Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm (BEK 2030)

Das zentrale Klimaschutzinstrument ist das Berliner Energie- und Klimaschutzprogram BEK 2030. Das BEK 2030 verfolgt einen integrierten Ansatz und formulierte für den ersten Umsetzungszeitraum 2017–2021 rund 100 Maßnahmen in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Die entwickelten Handlungsstrategien und Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes beziehen sich auf die Handlungsfelder Energieversorgung, Gebäude und Stadtentwicklung, Wirtschaft, private Haushalte und Konsum sowie Verkehr.

Für das Handlungsfeld „Gebäude und Stadtentwicklung“ werden im BEK zur Zielerreichung die folgenden Anforderungen sowie möglichen Maßnahmen benannt.

  • Für Flächen mit Neubebauungen werden hohe energetische Neubaustandards (z. B. Passivhaus- oder Plusenergie-Standard) angenommen.
  • Der Anteil erneuerbarer Energien muss in der Wärmeversorgung steigen und der Wärmebedarf der Gebäude (z. B. durch Dämmung und Regelungstechnik) muss vermindert werden.
  • Eine ausgewogene Nachverdichtung soll durch innerstädtische Brachflächen als Potenziale für Neubebauung und Verdichtungen genutzt werden und damit auch zu verbundenen Verkehrsvermeidungen führen.

Im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels finden sich Strategien und Maßnahmen zum Umgang mit den veränderten klimatischen Bedingungen in Berlin im BEK 2030 wieder. Neben der Erhaltung, Sicherung und Weiterentwicklung von Verdunstungs- und Kaltluftentstehungsgebieten und der Verbesserung der Bedingungen für den Kaltluftzustrom über wirksame Durchlüftungsbahnen gelten als wichtige Kriterien für den Neubau vor allem Gebäudeausrichtung, Durchlüftung, Vermeidung von Bodenversiegelungen, Begrünung von Dächern und Fassaden und die Verwendung heller, reflektierender Oberflächen.

Für den Umsetzungszeitraum 2022 bis 2026 liegen Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms 2030 vor. Im Abschlussbericht des Fachkonsortiums werden mehr als 60 Maßnahmen in den Handlungsfeldern Energie, Gebäude, Verkehr, Wirtschaft sowie Private Haushalte und Konsum empfohlen. Im Vergleich zum vergangenen Umsetzungszeitraum wurde das BEK 2030 für die Jahre 2022–2026 um übergeordnete Maßnahmen mit ergänzender Reduktionswirkung auf die CO2-Emissionen des Landes Berlin erweitert.

Der Abschlussbericht dient als Vorlage der zu beschließenden Fassung für den Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus., gem. Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz (online: https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/bek-2030-umsetzung-2022-bis-2026/https://www.berlin.de/sen/uvk/klimaschutz/klimaschutz-in-der-umsetzung/bek-2030-umsetzung-2022-bis-2026/) ist der Beschluss für Ende 2022 avisiert. Gemäß der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat der Berliner Senat am 20.12.2022 die Fortschreibung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms für die Umsetzungsphase 2022-2026 beschlossen und zur Beschlussfassung an das Abgeordnetenhaus überwiesen.

Durch die Nutzung innerstädtischer Brachflächen mit starker Vorbelastung, der guten Anbindung an den ÖPNV sowie dem Erhalt des Grün- und Durchlüftungszugs entlang der Bahntrasse und der Festsetzung von Dachbegrünungen werden die relevanten Ziele des BEK zur Klimaentlastung und zu CO2-Einsparungen auf der Ebene der Bauleitplanung weitgehend beachtet.

2.2.1.7. Luftreinhalteplan, 2. Fortschreibung (2019) 2011–2017

Der Luftreinhalteplan für Berlin, 2. Fortschreibung, wurde am 23. Juli 2019 vom Senat von Berlin beschlossen. Erste Maßnahmen befinden sich bereits in Realisierung. Ziel ist die weitere Verbesserung der Luft- und Lebensqualität im Land Berlin. Er dient vor allem dazu, die Belastung durch Stickstoffdioxid (NO2) und Feinstaub (PM10) im Stadtgebiet weiter zu reduzieren. Maßnahmen zur Verminderung der NO2-Belastung konzentrieren sich dabei auf den Verkehrssektor. Zur Reduzierung der Feinstaubbelastung werden Maßnahmenfelder (Raum-, Stadt- und Landschaftsplanung, Verkehr, Wärmeversorgung, Bausektor, Anlagen in Industrie und Gewerbe) festgelegt und Maßnahmen (bspw. Grün in der Straße, räumliche Planung unter Berücksichtigung der Stadtklimatologie und des Luftaustausches, Reduzierung des Wärmebedarfs von Gebäuden, Saubere Energie, u. a.) benannt.

Bezüglich des Plangebiets werden im Luftreinhalteplan keine Aussagen zur Belastung mit verkehrsbedingten Luftschadstoffen getroffen.

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