2.2.1.2. Flächennutzungsplan von Berlin
Der Flächennutzungsplan 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 2. September 2021 (ABl. S. 3809), stellt die Flächen des Geltungsbereichs überwiegend als gewerbliche Baufläche dar. Entlang der Bahn ist ein Grünzug dargestellt, über den auch der Landschaftspark Adlershof angebunden wird. Die symbolische Darstellung des Grünzugs dient der Erholungsnutzung, sowie der Biotopvernetzung. Zur Sicherung der Biotopvernetzung wird der Bahndamm planungsrechtlich gesichert, die vorgesehene Erholungsnutzung ist durch Festsetzungen in angrenzenden Bebauungsplänen auf andere Weise gesichert (s. Kap. 3.2 Entwickelbarkeit aus dem Flächennutzungsplan).
Die Köpenicker Straße ist als übergeordnete Hauptverkehrsstraße gekennzeichnet.
Die Entwickelbarkeit des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan ist gegeben.