Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.2. Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind

  1. Ziele des Umweltschutzes, die für den Bebauungsplan von Bedeutung sind

2.2.1. Fachplanerische Ziele

2.2.1.1. Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg

Für die aus den Ländern Berlin und Brandenburg gebildete Hauptstadtregion wird die gemeinsame Landesplanung durch die Gesamtheit der hochstufigen Programme und Pläne vollzogen.

Die im Landesentwicklungsprogramm von 2007 enthaltenen Grundsätze der Raumordnung sehen bei der Siedlungsentwicklung den Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung vor. Priorität hat dabei u. a. die Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen (§ 5 LEPro 2007). Darüber hinaus soll „Der bestehende Freiraum … in seiner Multifunktionalität erhalten und entwickelt werden. Bei Planungen und Maßnahmen, die Freiraum in Anspruch nehmen oder neu zerschneiden, kommt den Belangen des Freiraumschutzes eine hohe Bedeutung zu.“ Gleiches gilt für den Freiraumverbund (§ 5 LEPro 2007).

Im Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B; Verordnung vom 27. Mai 2015, GVBl.II/15, Nr. 24) gehört das Plangebiet gem. Karte 1 zum Kernraum des Gestaltungsraums Siedlung. Die Siedlungsentwicklung soll vorrangig unter Nutzung bisher unausgeschöpfter Entwicklungspotentiale im Innenbereich sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur erfolgen.

Gemäß dem Landesentwicklungsplan der Hauptstadtregion (LEP HR, in Kraft seit 01. Juli 2019) sollen gewerbliche Bauflächen bedarfsgerecht und unter Minimierung von Nutzungskonflikten an geeigneten Standorten entwickelt werden. In Berlin erfolgt die Konkretisierung durch den Flächennutzungsplan. Bei der Siedlungsentwicklung sollen die Anforderungen, die sich durch die klimabedingte Erwärmung insbesondere der Innenstädte ergeben, berücksichtigt werden. Die Funktionen Wohnen, Arbeiten, Versorgung, Bildung und Erholung sollen einander räumlich zugeordnet und ausgewogen entwickelt werden. Eine querschnittsorientierte, integrative Freiraumentwicklung soll ein verträgliches Miteinander der unterschiedlichen Funktionen und Nutzungen gewährleisten. Der Plan ordnet neue Raumansprüche des Klimawandels und der Energiewende. Dem Klimawandel wird durch eine angepasste Siedlungs- und Freiraumentwicklung Rechnung getragen.

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