Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2. Umweltbericht

2.1. Einleitung

2.1.1. Anlass und Aufgabenstellung

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hatte 2008 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens 9-41 beschlossen. Anlass der Planaufstellung war damals das Interesse eines Investors zur Produktionserweiterung für Solarmodule. Das Verfahren wurde jedoch mit der Insolvenz des Unternehmens 2012 eingestellt.

Die Bedeutung und Lage der Fläche in unmittelbarer Nachbarschaft zur Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/Adlershof begründet den Anlass zur Fortführung des Bebauungsplanverfahrens für diesen Standort. Mit dem Bebauungsplan soll das Plangebiet nunmehr als Gewerbestandort und als Vorhaltefläche für einen Betriebshof der BVG nachhaltig städtebaulich entwickelt werden.

Für die Vorhaltefläche eines Betriebshofes der BVG wird ein eigenes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Insofern können für diese Fläche die Wirkprognose und die Erfordernisse hinsichtlich Kompensation und Maßnahmen auf die grundsätzlich städtebaulich relevanten Aspekte beschränkt werden.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist im Rahmen des Bebauungsplans für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In der Anlage 1 zum BauGB ist definiert, welche Angaben der Umweltbericht enthalten soll. Der Detaillierungsgrad und Umfang der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB wurde seinerzeit vom Bezirksamt Treptow-Köpenick festgelegt.

Bei dem vorliegenden Bebauungsplan 9-41 handelt es sich somit um die Fortführung des am 08. April 2008 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens mit veränderten Planungszielen. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 9-41a erfolgte vor der BauGB-Novelle im Jahr 2017, ebenso die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, die 7. Mai 2008 durchgeführt wurde. Somit basieren der vorliegende Umweltbericht und dessen Gliederung unter Anwendung der Überleitungsvorschrift nach §245c Abs. 1 BauGB auf den vor dem 13. Mai 2017 geltenden Rechtsvorschriften des Baugesetzbuchs.

Aufgrund der erheblichen Änderungen der Planinhalte und aufgrund des mehr als 5-jährigen Zeitraums seit der Einstellung des Verfahrens wurden sowohl eine erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit als auch eine Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger durchgeführt.

Hinsichtlich des gesetzlichen Artenschutzes wird ein aktualisierter Artenschutz-Fachbeitrag erstellt, deren Ergebnisse im Umweltbericht ebenfalls dargestellt und berücksichtigt werden.

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