Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.6. Sonstige vom Senat beschlossene städtebauliche Planungen und Ausführungsvorschriften

Berlin Strategie | Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 (StEK 2030)

Im Herbst 2014 vom Senat als Leitbild für die wachsende Stadt verabschiedet, greift die Berlin Strategie | Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, März 2015) als integriertes Konzept die bestehenden Berliner Planungen und Programme auf und entwickelt davon ausgehend ein Leitbild für die gesamtstädtische Entwicklung. Regionale Planungen (z. B. Leitbild Berlin-Brandenburg, Masterplan Industriestadt) sind hierbei genauso in den Erarbeitungsprozess eingeflossen wie gesamtstädtische bzw. teilräumliche Konzepte (z. B. StEP Wohnen, StEP Verkehr, Planwerk Innere Stadt). Gleichzeitig ist das StEK 2030 eng mit den Ergebnissen der neuen Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2018–2030 sowie dem Demografiekonzept verzahnt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 9-41 liegt innerhalb des Transformationsraums Schöneweide-Adlershof-BER als einem von berlinweit insgesamt zehn im StEK 2030 definierten Transformationsräumen und reicht von Oberschöneweide über Adlershof und das nördliche Grünau bis zum Hauptstadtflughafen BER. Hier sollen die neuen Möglichkeiten zwischen Flughafen und Innenstadt aktiv für Wirtschaft und Wissenschaft sowie für die weitere Gestaltung eines urbanen Lebensraums genutzt werden. Die wesentlichen Ziele für Adlershof sind in diesem Kontext die kurz- und mittelfristige Realisierung von gewerblichem und Wohnungsneubau sowie die stärkere Verknüpfung der Multifunktionalität Adlershofs, bestehend aus Wohnen, Arbeiten, Studieren und Freizeit.

Planwerk Südostraum Berlin

Das Planwerk Südostraum unterstützt die Weiterentwicklung von Adlershof als Standort für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien und damit als bedeutender Innovationspool des Metropolenraums Berlin-Brandenburg. Es soll eine lebendige Nutzungsmischung von Wohnen, Arbeiten und Forschung sowie die Vernetzung des ehemals eher abgeschlossenen Ortes mit der umgebenden Stadt gefördert werden. Dem folgt das Planwerk Südostraum 2009, in dem für das Plangebiet die Darstellung „Planung übergeordnet, Bauflächen/Baustrukturen“ gewählt wird. Der Bebauungsplanentwurf 9-41 entspricht somit den Vorstellungen des Planwerks Südostraum Berlin.

Lärmminderungsplan

Der Senat von Berlin hat auf Grund des § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG („Lärmaktionspläne“ – Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie) im Jahr 2008 einen ersten gesamtstädtischen Lärmaktionsplan aufgestellt. Dieser Plan wurde mit dem Lärmaktionsplan 2013–2018 (beschlossen am 06. Januar 2015) fortgeschrieben. Er enthält Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen, die durch den Verkehrslärm entstehen.

Mit dem Senatsbeschluss vom 23. Juni 2020 ist der Lärmaktionsplan 2019–2023 in Kraft getreten. In diesem werden neue Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert, die in den kommenden Jahren bearbeitet und umgesetzt werden. Dazu zählen die zukünftige Mobilität in neuen Stadtquartieren, ein Tempo 30 Nachtkonzept, ruhige Gebiete und städtische Ruhe- und Erholungsräume oder auch das Verhalten im Straßenverkehr.

Zur Beurteilung der Lärmsituation stehen strategische Lärmkarten zur Verfügung: Die Strategische Lärmkarte Gesamtlärmindex L_DEN (Tag-Abend-Nacht) Raster 2017 stellt für das Plangebiet einen nahezu flächendeckenden Lärmpegel bis 67 dB(A) dar. In der strategischen Lärmkarte Gesamtlärmindex L_N (Nacht) Raster 2017 liegt das Plangebiet in einem Bereich mit einem Lärmpegel von 59 bis 62 dB(A). Gemäß dem in der Handreichung enthaltenden Bewertungsschema für Lärmbelastungen nach der strategischen Lärmkarte liegt tagsüber für das gesamte und nachts für große Teile des Plangebiets eine hohe Lärmbelastung vor.

Ziel der Lärmaktionspläne ist die Verringerung der Gesamtbelastung in dem betrachteten Gebiet. Der Lärmaktionsplan trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 941 keine planungsrechtlichen Festsetzungen.

1.3.7. Sonstige vom Bezirk beschlossene städtebauliche Planungen und Ausführungsvorschriften

Bereichsentwicklungsplan

Die vom Bezirk Treptow-Köpenick beschlossene Bereichsentwicklungsplanung findet ihren Niederschlag in den sektoralen Plänen des bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzepts und der Radverkehrskonzeption.

Die Aussagen und Ziele der vorliegenden fachlichen Teilpläne werden im Bebauungsplanverfahren 9-41 berücksichtigt.

Zentren- und Einzelhandelskonzept des Bezirks Treptow-Köpenick

Das Zentren- und Einzelhandelskonzept 2016 für den Bezirk Treptow-Köpenick ist durch Beschlussfassung des Bezirksamts am 26. Juni 2016 (BA-Vorlage 470/2016) und am 21. Juli 2016 von der BVV als fachlicher Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung (BEP) und als Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepts 2009 von der Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick beschlossen worden. Es ist als Ergebnis einer von der Gemeinde beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung (§ 1 Abs.6 Nr. 11 BauGB) bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Das Zentren- und Einzelhandelskonzept für den Bezirk Treptow-Köpenick zielt auf eine Sicherung der wohnungsnahen Grundversorgung der Bevölkerung sowie die Stabilisierung der städtischen Zentren im Bezirk ab. Das Konzept stellt im Norden des Plangebietes das Nahversorgungszentrum Adlershofer Tor dar. Die Festsetzungen des vorliegenden Bebauungsplanes müssen darauf gerichtet sein, dieses Versorgungszentrum nicht funktional einzuschränken. Durch die vorgesehene Festsetzung von Gewerbegebieten, in denen Einzelhandelsbetriebe nicht zulässig sind (mit Ausnahme von Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher), sind von der Planung keine Auswirkungen verbunden, die die Belange des bezirklichen Zentrenkonzepts berühren.

Radwegekonzept Bezirksamt Treptow-Köpenick

Das Radwegekonzept, welches von Bezirksverordnetenversammlung im Mai 2011 beschlossen wurde, befasst sich mit sämtlichen für Radfahrerende nutzbaren Verkehrsflächen. Am westlichen Rand des Geltungsbereiches ist eine Radverbindung als Maßnahmenbereich Nebenroute (Priorität Mittel) dargestellt. Die Anbindung von S-Bahn-Stationen an Radverkehrsanlagen wird als Ziel im Umfeld des Plangebietes herausgestellt.

Soziales Infrastrukturkonzept 2016

Das Soziale Infrastrukturkonzept SiKo 2016 wurde am 16. Mai 2019 als fachlicher Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung beschlossen. Das Konzept beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Wohnungsneubautätigkeit der letzten Jahre und den damit einhergehenden Herausforderungen der damit verbundenen zusätzlichen Bedarfe der sozialen, kulturellen und grünen Infrastruktur. Mit dem SiKo 2016 werden die bereits vorhandenen bezirkseigenen Wohnbaupotentialanalysen (2013/2014) sowie das Infrastrukturkonzept 2015 fortgeschrieben und vertieft. Es sind keine relevanten Aussagen für das Plangebiet enthalten.

Uferkonzeption Treptow-Köpenick Landschaftsplanerisches Konzept zur stadträumlichen Qualifizierung der Uferlagen im Bezirk Treptow-Köpenick

Das landschaftsplanerische Konzept zur stadträumlichen Qualifizierung der Uferlagen im Bezirk Treptow-Köpenick wurde durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick (BA-Beschluss Nr. 496/16 vom 18. Oktober 2016) und die Bezirksverordnetenversammlung (BVV-Beschluss Nr. 0066/06/17 vom 30. März 2017) als fachlicher Teilplan der bezirklichen Bereichsentwicklungsplanung, Fachplan „Grün- und Freiraum“, beschlossen. In der Uferkonzeption sind keine relevanten Aussagen für das Plangebiet enthalten.

1.4. Entwicklung der Planungsüberlegungen

Der Güterbahnhof Adlershof diente seit 1894 als Güter- und Rangierbahnhof. Während des Zweiten Weltkrieges wurden die vorhandenen Lagerhallen und -schuppen zerstört oder beschädigt. Ab 1950 wurden die Gebäudereste abgetragen und die Ladestraßen ausgebaut. Seitdem wurde das Gelände von der deutschen Reichsbahn genutzt. Anfang der 1990er Jahre wurde die Bahnnutzung eingestellt.

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat am 08. April 2008 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 9-41 gefasst. Der aufzustellende Bebauungsplan sah die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung des Areals als Gewerbestandort vor. Anlass war ein konkretes Investoreninteresse zur Betriebserweiterung. Mit dem Insolvenzverfahren des Unternehmens im Jahr 2012 wurden die Planungen nicht weiterverfolgt.

Durch die unmittelbare Nachbarschaft zur Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal-Adlershof wurde mit Beschluss des Berliner Senats am 11. Oktober 2016 eine außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 AGBauGB festgestellt, sodass die Entwicklung des Plangebietes durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen fortgeführt wird.

Durch die Neubaustrecke Adlershof II, welche die Lücke im Straßenbahnnetz zwischen Schöneweide und Adlershof schließt sowie die geplante Schließung des Straßenbahn-Betriebshofes an der Wendenschloßstraße, werden Flächen für einen Betriebshof der BVG am Standort erforderlich, sodass über den Bebauungsplan 9-41 nunmehr die Fläche planungsrechtlich gesichert sowie für das erforderliche Planfeststellungsverfahren vorbereitet wird. Die derzeitige allgemeine planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich insoweit nach § 34 BauGB. Zur geordneten und geplanten Entwicklung des Gebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

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