1.3.6. Sonstige vom Senat beschlossene städtebauliche Planungen und Ausführungsvorschriften
Berlin Strategie | Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 (StEK 2030)
Im Herbst 2014 vom Senat als Leitbild für die wachsende Stadt verabschiedet, greift die Berlin Strategie | Stadtentwicklungskonzept Berlin 2030 (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, März 2015) als integriertes Konzept die bestehenden Berliner Planungen und Programme auf und entwickelt davon ausgehend ein Leitbild für die gesamtstädtische Entwicklung. Regionale Planungen (z. B. Leitbild Berlin-Brandenburg, Masterplan Industriestadt) sind hierbei genauso in den Erarbeitungsprozess eingeflossen wie gesamtstädtische bzw. teilräumliche Konzepte (z. B. StEP Wohnen, StEP Verkehr, Planwerk Innere Stadt). Gleichzeitig ist das StEK 2030 eng mit den Ergebnissen der neuen Bevölkerungsprognose für Berlin und die Bezirke 2018–2030 sowie dem Demografiekonzept verzahnt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 9-41 liegt innerhalb des Transformationsraums Schöneweide-Adlershof-BER als einem von berlinweit insgesamt zehn im StEK 2030 definierten Transformationsräumen und reicht von Oberschöneweide über Adlershof und das nördliche Grünau bis zum Hauptstadtflughafen BER. Hier sollen die neuen Möglichkeiten zwischen Flughafen und Innenstadt aktiv für Wirtschaft und Wissenschaft sowie für die weitere Gestaltung eines urbanen Lebensraums genutzt werden. Die wesentlichen Ziele für Adlershof sind in diesem Kontext die kurz- und mittelfristige Realisierung von gewerblichem und Wohnungsneubau sowie die stärkere Verknüpfung der Multifunktionalität Adlershofs, bestehend aus Wohnen, Arbeiten, Studieren und Freizeit.
Planwerk Südostraum Berlin
Das Planwerk Südostraum unterstützt die Weiterentwicklung von Adlershof als Standort für Wissenschaft, Wirtschaft und Medien und damit als bedeutender Innovationspool des Metropolenraums Berlin-Brandenburg. Es soll eine lebendige Nutzungsmischung von Wohnen, Arbeiten und Forschung sowie die Vernetzung des ehemals eher abgeschlossenen Ortes mit der umgebenden Stadt gefördert werden. Dem folgt das Planwerk Südostraum 2009, in dem für das Plangebiet die Darstellung „Planung übergeordnet, Bauflächen/Baustrukturen“ gewählt wird. Der Bebauungsplanentwurf 9-41 entspricht somit den Vorstellungen des Planwerks Südostraum Berlin.
Lärmminderungsplan
Der Senat von Berlin hat auf Grund des § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BImSchG („Lärmaktionspläne“ – Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie) im Jahr 2008 einen ersten gesamtstädtischen Lärmaktionsplan aufgestellt. Dieser Plan wurde mit dem Lärmaktionsplan 2013–2018 (beschlossen am 06. Januar 2015) fortgeschrieben. Er enthält Maßnahmen zur Reduzierung der Belastungen, die durch den Verkehrslärm entstehen.
Mit dem Senatsbeschluss vom 23. Juni 2020 ist der Lärmaktionsplan 2019–2023 in Kraft getreten. In diesem werden neue Handlungsfelder und Maßnahmen identifiziert, die in den kommenden Jahren bearbeitet und umgesetzt werden. Dazu zählen die zukünftige Mobilität in neuen Stadtquartieren, ein Tempo 30 Nachtkonzept, ruhige Gebiete und städtische Ruhe- und Erholungsräume oder auch das Verhalten im Straßenverkehr.
Zur Beurteilung der Lärmsituation stehen strategische Lärmkarten zur Verfügung: Die Strategische Lärmkarte Gesamtlärmindex L_DEN (Tag-Abend-Nacht) Raster 2017 stellt für das Plangebiet einen nahezu flächendeckenden Lärmpegel bis 67 dB(A) dar. In der strategischen Lärmkarte Gesamtlärmindex L_N (Nacht) Raster 2017 liegt das Plangebiet in einem Bereich mit einem Lärmpegel von 59 bis 62 dB(A). Gemäß dem in der Handreichung enthaltenden Bewertungsschema für Lärmbelastungen nach der strategischen Lärmkarte liegt tagsüber für das gesamte und nachts für große Teile des Plangebiets eine hohe Lärmbelastung vor.
Ziel der Lärmaktionspläne ist die Verringerung der Gesamtbelastung in dem betrachteten Gebiet. Der Lärmaktionsplan trifft für den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 941 keine planungsrechtlichen Festsetzungen.