Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3. Planerische Ausgangssituation

Das Plangebiet wird im Südwesten durch den Bebauungsplan XV-51I mit der Festsetzung einer Gewerbefläche begrenzt. Im Westen und Nordwesten grenzt der Geltungsbereich an die Bebauungspläne XV-51a und XV-51a-1 (Sondergebiet Medien, Gewerbegebiet und Straßenbahnfläche). In deren Geltungsbereichen befinden sich auf dem Gelände des ehemaligen „Deutschen Fernsehfunks“ Einrichtungen des Medienstandortes Adlershof, gewerbliche Einrichtungen sowie eine Straßenbahnwendeschleife. Eine kleine Teilfläche des Bebauungsplans XV-51a und XV-51a-1 soll durch den Bebauungsplan 9-41 überplant werden.

1.3.1. Landesentwicklungsprogramm 2007 (LEPro 2007)

Das am 01. Februar 2008 in Kraft getretene Landesentwicklungsprogramm 2007 bildet den übergeordneten Rahmen der gemeinsamen Landesplanung für die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg.

Das Programm sieht in den Grundsätzen der Raumordnung zur Siedlungsentwicklung die Innenentwicklung vorrangig der Außenentwicklung vor. Priorität hat dabei u.a. die Reaktivierung von Siedlungsbrachflächen bzw. der Erhalt und die Umgestaltung des baulichen Bestandes in vorhandenen Siedlungsbereichen (§ 5 LEPro 2007).

1.3.2. Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Der Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion (LEP HR) ist seit dem 1. Juli 2019 in Kraft.

Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des Gestaltungsraumes Siedlung des LEP HR. Zudem soll gemäß Grundsatz 5.1 die Siedlungsentwicklung innerhalb vorhandener Siedlungsgebiete sowie unter Inanspruchnahme vorhandener Infrastruktur auf die Innenentwicklung konzentriert werden. Darüber hinaus sollen gemäß Grundsatz 5.8 militärische sowie zivile Konversionsflächen neuen Nutzungen zugeführt und bedarfsgerecht für Siedlungszwecke entwickelt werden. Diesen Grundsätzen entspricht die Planung.

Die Festsetzungen des Bebauungsplans stehen den Zielen und Grundsätzen des LEP HR nicht entgegen.

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