1.3. Planerische Ausgangssituation
Das Plangebiet wird im Südwesten durch den Bebauungsplan XV-51I mit der Festsetzung einer Gewerbefläche begrenzt. Im Westen und Nordwesten grenzt der Geltungsbereich an die Bebauungspläne XV-51a und XV-51a-1 (Sondergebiet Medien, Gewerbegebiet und Straßenbahnfläche). In deren Geltungsbereichen befinden sich auf dem Gelände des ehemaligen „Deutschen Fernsehfunks“ Einrichtungen des Medienstandortes Adlershof, gewerbliche Einrichtungen sowie eine Straßenbahnwendeschleife. Eine kleine Teilfläche des Bebauungsplans XV-51a und XV-51a-1 soll durch den Bebauungsplan 9-41 überplant werden.