Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2. Beschreibung des Plangebietes

1.2.1. Stadträumliche Einbindung

Das ca. 6,74 ha große Plangebiet liegt nördlich der Köpenicker Straße und westlich des Bahndamms der Görlitzer Bahn. Es grenzt an den südöstlichen Bereich der Entwicklungsmaßnahme Berlin-Johannisthal/Adlershof. Im nordwestlichen Abschnitt verjüngt sich das Gebiet zu einem 5 bis 6 m breiten Streifen entlang des Bahndamms bis zum südlichen Ausgang des S-Bahnhofs Adlershof.

Das Plangebiet wird im Südosten durch die südliche Straßenbegrenzungslinie der Köpenicker Straße, deren Straßenverkehrsfläche teilweise innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanentwurfes liegt, begrenzt. Weiterhin wird das Plangebiet im Südwesten durch den Bebauungsplan XV-51I begrenzt, im Westen und Nordwesten grenzt der Geltungsbereich an die Bebauungspläne XV-51a und XV-51a-1. Auf dem Gelände südlich der Köpenicker Straße zwischen Teltowkanal und Adlergestell befindet sich die Kleingartenkolonie Teltowkanal III mit ca. 160 Parzellen. Davon genießen 33 Parzellen Dauerwohnrecht.

1.2.2. Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-41 umfasst die Flurstücke 5866, 5868, 5870, 5900, 6815, 7202, 7203, 7286, 7290, 7291, 7412, 7413 teilweise, 7397, 7822, 105/11, 105/13, 106/27 und 106/28 der Gemarkung Kanne, Flur 2 sowie einen Abschnitt der Köpenicker Straße (Flurstücke 7411 und 7396, Flur 2 Gemarkung Kanne sowie 2143 und 1880, Flur 2, Gemarkung Grünau).

Die Flurstücke 5866, 5868, 5870, 105/11, 7202, 7203, 7286 und 7290 sind nach Aufstellungsbeschluss während des Verfahrens mit in den Geltungsbereich aufgenommen worden. Damit werden Teilbereiche der festgesetzten Bebauungspläne XV-51a, festgesetzt am 30. Juni 2006, sowie XV-51a-1 festgesetzt am 8. November 2016, überplant.

Der Großteil der Grundstücke im Geltungsbereich befindet sich im Eigentum des Landes Berlin. Ausnahmen bilden die nordöstliche Fläche des Bahndamms und die nördliche Fläche mit Leitungsanlagen. Diese sind aufgrund der Betriebsnotwendigkeit der Bahn planfestgestellte Flächen und befinden sich im Besitz der Deutschen Bahn AG. Die Flurstücke 7202 und 7203 befinden sich im Besitz der BVG. Das Flurstück 8219 befindet sich in Privateigentum.

Die Flurstücke 7821 und 7385 sind während des Verfahrens durch den festgesetzten Bebauungsplan XV-51l beplant worden. Um diese Flurstücke wird der ursprüngliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 9-41 verkleinert.

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