Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.6. Technische Infrastruktur

In der Köpenicker Straße ist eine Frischwasserleitung der Dimension DN 300 vorhanden. Für die Entsorgung liegt dort ein Schmutzwasserkanal an. Im Plangebiet ist ein eigenes Sammlernetz für Oberflächenwasser des Eigentümers vorhanden, das in den öffentlichen Sammler einleitet. Die Kapazität beträgt gemäß der Leistungsfähigkeit der Regenwasserkanalisation in der Köpenicker Straße einer Ableitung des Oberflächenwassers von 2 ha versiegelter Fläche. Die Entwässerung im Plangebiet erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird vollständig zur Großkläranlage Waßmannsdorf gepumpt. Die Niederschläge von den nicht versiegelten Flächen werden bislang nicht gefasst und versickern weitgehend auf dem Gelände.

In der Köpenicker Straße und auf angrenzenden Grundstücken innerhalb des Plangebietes verlaufen verschiedenste Leitungen mit Kapazitäten von 1 kV, 6 kV und 10 kV des örtlichen Versorgungsunternehmens. Der Betrieb des im Plangebiet befindlichen „Elektroschranks“ soll nach voraussichtlich aufgegeben werden.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen zurzeit keine Anschlüsse an Leitungen der GASAG. Im südlichen Bereich wird das Plangebiet von einer Gas-Hochdruckleitung (HD 600) durchquert. Die Nutzung des Grundstücks für die Hochdruckleitung ist per Gestattungsvertrag gesichert, eine Eintragung im Grundbuch ist noch nicht erfolgt, ist aber beabsichtigt. Für diese Leitung existieren Vorplanungen zur Verlegung der Trasse an die künftige Flurstücksgrenze, um Nutzungseinschränkungen gering zu halten. Innerhalb eines Schutzstreifens (Abstand von 3 m zur Gas-Hochdruckleitung) ist eine Bebauung nicht möglich.

Über Leitungen in der Köpenicker Straße bestehen Möglichkeiten des Anschlusses für Telekommunikation.

Innerhalb des Gebietes muss die Ver- und Entsorgung grundsätzlich neu hergestellt werden. Engpässe in der Ver- und Entsorgung sind zurzeit nicht erkennbar. Lediglich die Menge des abzuleitenden Oberflächenwassers ist nach Aussagen der zuständigen Wasserbetriebe derzeit begrenzt auf die Einleitung von rd. 2 ha versiegelter Fläche. Bei höheren Bedarfen müssen die erforderlichen Kapazitäten bereitgestellt, ggf. bauliche Maßnahmen mit den Leitungsträgern abgestimmt werden oder im Fall des Oberflächenwassers entsprechende Maßnahmen zur Versickerung oder Rückhaltung vorgesehen werden.

1.2.7. Denkmalschutz

Im Geltungsbereich liegen keine in die Denkmalliste des Landes Berlin eingetragenen Boden-, Garten- oder Baudenkmale.

1.2.8. Altlasten

Entsprechend einer Stellungnahme des Bezirksamtes Treptow-Köpenick – Umwelt- und Naturschutzamt zum Thema Altlasten (30. Januar 2020) ist der überwiegende Bereich des Plangebietes Teil der Altlastenverdachtsfläche (ALVF) 7680. Ein kleiner Abschnitt im nordwestlichen Plangebiet gehört formal zur Altlastenverdachtsfläche 7782. Für die Grundstücksentwicklung ist an dieser Stelle in erster Linie die ALVF 7680 maßgeblich. Grund der Erfassung der ALVF 7680 in das Bodenbelastungskataster war die ehemalige gewerbliche Nutzung als Güterbahnhof.

Die Altlastenauskunft des Bezirksamtes Treptow-Köpenick, Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt (14. Juli 2014) konstatiert, dass der überwiegende Teil des Standortes als altlastenfrei angesehen werden kann. In kleinen Teilen des Plangebietes existierten zum Zeitpunkt der Auskunft lokale Kontaminationen des Grundwassers (betroffene Fläche ca. 900 m2). Bei diesen Schadstoffen handelt es sich vorrangig um Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Gemische aus monoaromatischen Kohlenwasserstoffen (BTEX) und polyzyklischen aromazischen Kohlenwasserstoffe (PAK).

In Hinblick auf weitere Planungen sollte insbesondere auf die Lage der Restbelastung hingewiesen werden, da es hier bei Eingriffen in den Boden und/oder das Grundwasser zur Förderung von schadstoffhaltigem Material kommen kann. Zudem sind an diesem Standort Einschränkungen, zum Beispiel für den Bau von Versickerungsanlagen gegeben, die an dieser Stelle nicht möglich wären. Eine Versickerung von Niederschlagswässern ist auf Grund der Eintragung im Bodenbelastungskataster genehmigungsbedürftig. Dabei ist zu beachten, dass die Sohle der Versickerungsanlagen frei von Schadstoffen und frei von anthropogenen Auffüllungen sein muss. Die wasserrechtliche Genehmigung ist bei der hier zuständigen Wasserbehörde bei der SenUMVK zu beantragen.

Abgesehen von der dargestellten Restbelastung und den damit verbundenen Hinweisen und Einschränkungen gibt es aus Sicht des Bodenschutzes keine weiteren Einwände gegen das geplante Vorhaben.

Die Belange der Altlasten im Plangebiet werden ausführlich im Umweltbericht (Kapitel II.) erläutert.

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