1.2.6. Technische Infrastruktur
In der Köpenicker Straße ist eine Frischwasserleitung der Dimension DN 300 vorhanden. Für die Entsorgung liegt dort ein Schmutzwasserkanal an. Im Plangebiet ist ein eigenes Sammlernetz für Oberflächenwasser des Eigentümers vorhanden, das in den öffentlichen Sammler einleitet. Die Kapazität beträgt gemäß der Leistungsfähigkeit der Regenwasserkanalisation in der Köpenicker Straße einer Ableitung des Oberflächenwassers von 2 ha versiegelter Fläche. Die Entwässerung im Plangebiet erfolgt im Trennsystem. Das Schmutzwasser wird vollständig zur Großkläranlage Waßmannsdorf gepumpt. Die Niederschläge von den nicht versiegelten Flächen werden bislang nicht gefasst und versickern weitgehend auf dem Gelände.
In der Köpenicker Straße und auf angrenzenden Grundstücken innerhalb des Plangebietes verlaufen verschiedenste Leitungen mit Kapazitäten von 1 kV, 6 kV und 10 kV des örtlichen Versorgungsunternehmens. Der Betrieb des im Plangebiet befindlichen „Elektroschranks“ soll nach voraussichtlich aufgegeben werden.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegen zurzeit keine Anschlüsse an Leitungen der GASAG. Im südlichen Bereich wird das Plangebiet von einer Gas-Hochdruckleitung (HD 600) durchquert. Die Nutzung des Grundstücks für die Hochdruckleitung ist per Gestattungsvertrag gesichert, eine Eintragung im Grundbuch ist noch nicht erfolgt, ist aber beabsichtigt. Für diese Leitung existieren Vorplanungen zur Verlegung der Trasse an die künftige Flurstücksgrenze, um Nutzungseinschränkungen gering zu halten. Innerhalb eines Schutzstreifens (Abstand von 3 m zur Gas-Hochdruckleitung) ist eine Bebauung nicht möglich.
Über Leitungen in der Köpenicker Straße bestehen Möglichkeiten des Anschlusses für Telekommunikation.
Innerhalb des Gebietes muss die Ver- und Entsorgung grundsätzlich neu hergestellt werden. Engpässe in der Ver- und Entsorgung sind zurzeit nicht erkennbar. Lediglich die Menge des abzuleitenden Oberflächenwassers ist nach Aussagen der zuständigen Wasserbetriebe derzeit begrenzt auf die Einleitung von rd. 2 ha versiegelter Fläche. Bei höheren Bedarfen müssen die erforderlichen Kapazitäten bereitgestellt, ggf. bauliche Maßnahmen mit den Leitungsträgern abgestimmt werden oder im Fall des Oberflächenwassers entsprechende Maßnahmen zur Versickerung oder Rückhaltung vorgesehen werden.