Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3. Flächennutzungsplan Berlin (FNP Berlin)

Der Flächennutzungsplan Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl. S. 31), zuletzt geändert am 2. September 2021 (ABl. S. 3809), stellt die Flächen des Geltungsbereiches überwiegend als gewerbliche Baufläche dar. Die gewerbliche Baufläche wird ebenso als ein Bereich mit schadstoffbelasteten Böden dargestellt (Altlastenverdachtsfläche (ALVF) 7680 und 7782).

Die das Plangebiet im Südosten begrenzende Köpenicker Straße ist als übergeordnete Hauptverkehrsstraße gekennzeichnet.

Westlich der planfestgestellten Bahnflächen stellt der Flächennutzungsplan einen Grünzug symbolischer Breite dar, der im Norden weit über den Bereich der Entwicklungsmaßnahme bis zur Königsheide hinausreicht und sowohl in die Ostfuge des Landschaftsparks Adlershof sowie in südliche Richtung bis zum Geltungsbereich an die Köpenicker Straße führt.

Eine Weiterführung des öffentlichen Grünzuges entlang des Bahndammes ist nicht möglich, da über die Realisierung des BVG-Betriebshofes sowie der Festsetzung gewerblicher Bauflächen, bzw. auch den Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplans XV-67a keine Flächen für den Grünzug zur Verfügung stehen. Für die Flächensicherung müssten Grundstücksteile des Betriebshofes gequert werden, bzw. abgegeben werden. Aus sicherheitstechnischen Gründen sind Querungsmöglichkeiten der Gleise und des Betriebshofes nicht möglich. Auch ein Abtreten der Flächen kann aufgrund des engen Flächenzuschnitts insbesondere im nördlichen Teil des Geltungsbereichs nicht möglich.

Aus bahnbetrieblichen Zwecken wird der Grünzug hier in seiner Funktion als Biotopvernetzung entlang des Bahndammes gesichert und fortgeführt. Auch im nördlich an den Geltungsbereich grenzenden Bebauungsplan XV-51a erfolgt keine Berücksichtigung eines der Erholungsnutzung dienenden Grünzugs, die Bebauung führt direkt an die Gleise der Straßenbahn.

Insofern sollen die Festsetzungen des Bebauungsplans 9-41 analog zu den nördlich liegenden rechtskräftigen Bebauungspläne XV-51a, XV-67a sowie 9-60 und der Planung der BVG den Grünzug in seiner Funktion für die Biotopvernetzung auf dem Bahndamm sichern. Daneben kann die nachrichtliche Übernahme als Bahnbetriebsfläche die Funktion der bahnbetrieblichen Zwecke sichern.

Die geplanten Festsetzungen sind im Sinne der FNP-Generalisierung aus der Darstellung des Flächennutzungsplans entwickelbar, die regionalplanerische Festlegung des Flächennutzungsplans stehen der Planung nicht entgegen.

1.3.4. Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) für Berlin

Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08. Juni 2016 (Amtsblatt für Berlin Nr. 24, Seite 1314) stellt das Bebauungsplangebiet als städtischen Übergangsbereich mit Mischnutzung dar, für den der Erhalt und die Entwicklung typischer Elemente des Landschaftsbildes, der Nutzungs- und Strukturvielfalt, die Beseitigung von Landschaftsbildschäden, die Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna sowie die Kompensation von Nutzungsintensivierungen, z. B. durch Entsiegelung sowie Dach- und Wandbegrünung als Ziele gelten. Der Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes und einer dezentralen Regenentwässerung kommt dabei eine besondere Bedeutung zu.

Eine ausführliche Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt unter II.2.1.

1.3.5. Stadtentwicklungspläne

Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030

Der Stadtentwicklungsplan „Wohnen 2030“ mit Senatsbeschluss vom 20. August 2019 enthält keine direkten plangebietsbezogenen Aussagen.

Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 (StEP Wirtschaft 2030)

Der Berliner Senat hat am 30. April 2019 den Stadtentwicklungsplan Wirtschaft 2030 beschlossen. Der StEP Wirtschaft hat die Funktion, den Flächennutzungsplan unter sektoralen Aspekten zu vertiefen und zu präzisieren und definiert Leitlinien für die weitere Flächenentwicklung und Bauleitplanung. Mit dem StEP Wirtschaft 2030 werden Flächen für die produzierenden Wirtschaftsunternehmen gesichert sowie für eine Aktivierung und Entwicklung vorbereitet. Der StEP Wirtschaft 2030 baut auf dem StEP Industrie und Gewerbe aus dem Jahr 2011 auf und schreibt diesen fort.

Der Stadtentwicklungsplan sieht für das Plangebiet die Sicherung und Entwicklung von gewerblichen Bauflächen vor und stellt es als Teil des „Zukunftsortes“ Adlershof zur Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft dar. Plangebietsspezifische Aussagen werden nicht getroffen.

Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 (StEP MoVe)

Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr mit Senatsbeschluss vom 02. März 2021, der derzeit in der zweiten Fortschreibung ist, zählt das Plangebiet in Adlershof zu einem sich dynamisch entwickelnden Gebiet bzw. einem Gebiet mit Entwicklungspotenzial, welches im Erschließungskontext des Flughafens BER steht, um zukünftig die zunehmenden Fahrgastströme durch eine leistungsfähige verkehrliche Erschließung sicherzustellen. Der StEP MoVe steht vor dem Hintergrund einer klimafreundlichen und umweltschonenden Mobilität und weist gesamtstädtische Ziele, Handlungserfordernisse und Maßnahmen für einen Planungshorizont bis 2030 aus. Eines der vorrangigen Ziele ist es, den Anteil des Umweltverbunds am Gesamtverkehr von heute 74 % auf 82 % (30 % Fußverkehr, 29 % ÖPNV, 23 % Radverkehr) im Jahr 2030 zu erhöhen. Unter dem Leitgedanken einer nachhaltigen Verkehrspolitik soll Berlin im Sinne der Mobilitätswende zu einer mobilen und lebenswerten Stadt mit menschenfreundlichen, umweltverträglichen, klimaschonenden und sozial gerecht ausgestalteten Verkehrsangeboten entwickelt werden.

Der StEP MoVe stellt zudem die Köpenicker Straße als übergeordnete Straßenverbindung der Verbindungsstufe II (übergeordnete Straßenverbindung) dar. Die ökologische Zieldimension des StEP MoVe sieht eine Entlastung der städtischen und globalen Umwelt von verkehrsbedingten Belastungen vor. Ziel 7.4 gibt die Minderung der Belastung durch Schienenlärm vor. Hierbei ist besonders nachts auf eine maximale Belastung von 55 dB(A) durch die Straßenbahn zu achten.

Weiterhin legt der StEP MoVe in Ziel 8 die Schaffung eines stadtverträglichen Verkehrs für sich verändernde Mobilitätsbedürfnisse, besonders die Reduzierung des MIV-Aufkommens, fest. Hierbei wird auf eine Steigerung des Anteils des öffentlichen Verkehrs am Modal Split und der Reduzierung der Kfz-Verkehrsleistung auf gesamtstädtischer Ebene abgezielt.

Der Bebauungsplan entspricht den im StEP MoVe genannten raumstrukturellen Maßnahmen R3 „Entwicklung und Erschließung von Flächen entsprechend der Priorisierung in den Stadtentwicklungsplänen Wohnen, Wirtschaft und Zentren“ und R7 „Bauliche Ergänzung und Wiedernutzung brachgefallener, bereits erschlossener Flächen“. Der StEP MoVe enthält u. a. die folgenden Infrastrukturmaßnahmen in unmittelbarer Nähe des Plangebiets: Öffentlicher Verkehr I39 – „Neubau der Straßenbahnstrecke Karl-Ziegler-Straße – Schöneweide“ und I96 „Verkehrslösung Schöneweide“.

Die Inhalte des vorliegenden Bebauungsplanes sind vollständig aus dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr 2030 abzuleiten.

Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 (StEP Zentren 2030)

Der Berliner Senat hat am 12. März 2019 den Stadtentwicklungsplan Zentren 2030 (kurz: StEP Zentren 2030) beschlossen. Der StEP Zentren 2030 ersetzt den zuvor gültigen StEP Zentren 3 aus dem Jahr 2011 und enthält Rahmen setzende Vorgaben zur Weiterentwicklung der Berliner Zentren- und Einzelhandelsstruktur. Für den Bezirk Treptow-Köpenick werden das Zentrum Schöneweide als Stadtteilzentrum, die Dörpfeldstraße als Ortsteilzentrum sowie die Fachmarktagglomeration (FMA) Glienicker Weg/Adlergestell dargestellt. Das Plangebiet ist kein Bestandteil der Darstellungen des StEP Zentren 2030.

Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (StEP Klima 2.0)

Der Senat hat am 20. Dezember 2022 den Stadtentwicklungsplan Klima 2.0 (StEP Klima 2.0) beschlossen. Der StEP Klima 2.0 stellt ein informelles Planwerk für klimagerechte Stadtentwicklung dar. Er ist die konzeptionelle raumbezogene Basis für die gesamte Stadt, um das Ziel der Klimaneutralität Berlins bis 2045 zu erreichen.

Der Stadtentwicklungsplan Klima widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Aspekten des Klimas in Berlin und konzentriert sich hierbei auf fünf raumbezogene Handlungsfelder:

  • Mit kurzen Wegen das Klima schützen Bestand und Neubau blau-grün anpassen
  • Grün- und Freiräume für mehr klimaoptimieren
  • Synergien Stadt und Wasser erschließen
  • Gegen Starkregen und Hochwasser vorsorgen

Der StEP Klima 2.0 löst den vom Senat beschlossenen StEP Klima 2011 ab und entwickelt die Inhalte des StEP Klima konkret weiter. Der Fokus liegt auf einer integrierten Betrachtung von Klimaschutz und Klimaanpassung. Er ist praxisorientiert und erläutert verschiedene Maßnahmen, um den Herausforderungen des Klimawandels begegnen zu können. Darüber hinaus umfasst er erstmals eine räumliche Kulisse, in der bauliche Entwicklung einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

Im Räumlichen Leitbild des StEP 2.0 liegt das Plangebiet außerhalb des Entwicklungsbereichs für die kompakte Stadt der kurzen Wege. Im Sinne der räumlichen Konzeption zum Handlungsansatz „Mit kurzen Wegen das Klima schützen“ liegt das Plangebiet in einem städtischen Korridor mit urbanen Kernen. Nördlich werden mit einem Zentrum gemäß StEP Zentrum 2030 sowie Haltestellen und Knotenpunkte des schienengebundenen Nahverkehrs klimaschutzrelevante Infrastrukturen dargestellt.

Die räumliche Konzeption zum Handlungsansatz „Bestand und Neubau Blau-Grün anpassen“ stellt im Plangebiet einen Schwerpunktraum blau-grüne Maßnahmen zur Kühlung am Tag dar.

In der Karte zum Handlungsansatz „Grün- und Freiräume für mehr Kühlung klimaoptimieren“ werden für den westlichen und südlichen Bereich Siedlungsflächen mit bioklimatischen Entlastungsflächen im Wohnumfeld sowie teilweise ein Schwerpunktraum für die Grünflächenqualifzierung zur bioklimatischen Entlastung dargestellt.

Der Handlungsansatz „Synergien zwischen Stadt und Wasser erschließen“ trifft keine plangebietsbezogenen Aussagen. Es grenzt an einen Bereich mit besonderen Anforderungen an das Regenwassermanagement zur Entwicklung von Kleingewässern (topographisches Einzugsgebiet).

Die Karte zum Handlungsansatz „Gegen Starkregen und Hochwasser vorsorgen“ zeigt, dass das Plangebiet außerhalb der Bereiche mit besonderen Entwicklungsanforderungen und weiteren Vorsorgeräumen liegt.

Mit den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes 9-41, insbesondere den umfassenden Grünordnerischen Festsetzungen, wird den Vorgaben des StEP Klima 2.0 grundsätzlich entsprochen. Der Umweltbericht erläutert die inhaltlichen Aussagen des StEP Klima 2.0 zum Plangebiet vertiefend.

Der StEP Klima wurde vom Berliner Senat am 31. Mai 2011 beschlossen und 2016 durch die Handreichung StEP Klima KONKRET fachlich vertieft und widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Aspekten des Klimas in Berlin. Er rückt dabei die Anpassung an den Klimawandel in den Mittelpunkt, ergänzt aber auch die Anstrengungen im Klimaschutz zur Sicherung der Lebensqualität in der Stadt. Er formuliert weiterhin Abwägungs- und Steuerungsaufgaben in den Handlungsfeldern Bioklima, Grün- und Freiflächen, Gewässerqualität und Starkregen sowie Klimaschutz.

Das Plangebiet und seine Umgebung werden im StEP Klima im Maßnahmenplan für Bioklima, Grün- und Freiflächen nicht dargestellt. Gemäß Maßnahmenplan Gewässerqualität und Starkregen soll die dezentrale Regenwasserbewirtschaftung für den Geltungsbereich ausgeweitet werden. Im Bebauungsplan sind Festsetzungen für die Minimierung des klimatischen Eingriffs zu berücksichtigen. Durch die geplanten Festsetzungen (u. a. Baumpflanzungen, Dachbegrünungen, dezentrale Regenwasserbewirtschaftung) im Bebauungsplanentwurf 9-41 wird dem StEP Klima entsprochen.

StEP Klima KONKRET

Der StEP Klima wird durch den Stadtentwicklungsplan Klima KONKRET (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Juni 2016) ergänzt. Mit dem StEP Klima KONKRET werden die geltenden Inhalte des StEP Klima vertieft, profiliert und Handreichungen für die Praxis geliefert, insbesondere bezüglich der Maßnahmen zur Anpassung Berlins an die Folgen des Klimawandels. Diesbezügliche Aussagen sind auch dem Umweltbericht (vgl. II.) zu entnehmen.

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