Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3. Bestandsaufnahme und -bewertung des derzeitigen Umweltzustands

2.3.1. Untersuchungsumfang und Wirkräume

Die Festlegung der Untersuchungsräume für die einzelnen Schutzgüter richtet sich nach den möglichen Umweltauswirkungen. Hauptkriterien für die Abgrenzung sind die Reichweiten der Wirkfaktoren der Planung sowie die an das Plangebiet angrenzenden Nutzungen und die örtlichen Gegebenheiten. Im Rahmen der Umweltprüfung 2009 (Ökologie & Planung 2009) wurden Untersuchungsräume im Hinblick auf die damalige Nutzung festgelegt, die den heutigen Planungsabsichten nicht mehr entsprechen und angepasst wurden.

Bezüglich des Schutzgutes Mensch, Gesundheit und Bevölkerung werden im Hinblick auf die Lärmbelästigungen durch das Vorhaben (Baumaßnahme, Gewerbelärm, Lieferverkehr) das Plangebiet sowie die angrenzende Kleingartenanlage betrachtet.

Der Untersuchungsraum beim Schutzgut Orts- und Landschaftsbild umfasst insbesondere den südlichen Bereich des Plangebiets und den Straßenraum der Köpenicker Straße mit angrenzenden Nutzungen.

Beim damaligen Scoping-Termin wurde festgelegt, dass ein faunistisches Gutachten zu erstellen ist (zu Avifauna, Zauneidechse, Tagfalter und Heuschrecken). Von der zuständigen Bodenschutzbehörde wurde die Bewältigung der Altlastenproblematik gefordert. Die Wasserbehörde wies auf die Notwendigkeit der Behandlung der Thematik Entwässerung/Niederschlagsversickerung hin.

Die Bestandsaufnahme basiert auf den Kartierungen und Erfassungen von 2017 und teilweise 2020.

2.3.2. Aktuelle Flächennutzung

Das an der Bahntrasse gelegene Plangebiet ist nach der Aufgabe als Kohlebahnhof und Standort der Bahn brachgefallen, die Gleisanlagen auf dem ehemaligen Kohlebahnhof wurden entfernt. An der Köpenicker Straße ist bis heute (2022) ein von der Bahn ungenutztes Gebäude vorhanden. Das Plangebiet war zum Zeitpunkt der Begehung 2017 durch einen Zaun von der Köpenicker Straße abgetrennt und nicht öffentlich zugänglich.

Zur Bewältigung der Artenschutzbelange bezüglich der Zauneidechse wurde die Fläche der Gewerbegebiete mit einem Reptilienschutzzaun von den umgebenden Flächen abgetrennt. Der Zaun ist nach dem Abfang der Zauneidechsen stehengeblieben, um eine Wiederansiedlung der Zauneidechse zu verhindern.

Auf den geplanten Gewerbegebietsflächen fand im Zeitraum von November 2017 bis März 2018 eine Beräumung statt. Das Gebiet ist seitdem weitgehend vegetationsfrei.

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