Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3.5. Schutzgut Wasser

2.3.5.1. Oberflächengewässer

Im Plangebiet sind keine Oberflächengewässer vorhanden, südlich des Plangebiets verläuft in ca. 200 m Entfernung der Teltowkanal.

2.3.5.2. Grundwasser

Durch die Lage im Urstromtal ist der Hauptgrundwasserleiter (GWL 2) im Plangebiet relativ oberflächennah ausgebildet. Die Grundwasserstände des gesamten Raumes Johannisthal/Adlershof stehen in hydraulischer Beziehung zum Spree-Teltowkanal-Flusssystem. Die Grundwassergleichenkarte (2016) des Geologischen Atlas gibt an, dass der Hauptgrundwasserleiter bei 32–32,5 m über NHN liegt (Umweltatlas Berlin, Karte 02.12, 2016). Der mittlere Grundwasserflurabstand beträgt im Bereich der Gewerbegebiete 2–3 m (Umweltatlas Berlin, Karte 02.07, 2009). Die Grundwasserfließrichtung verläuft in südwestliche Richtung zum Teltowkanal als Vorfluter.

Gemäß Umweltatlas Berlin (Karte 01.11.04, 2013) ist die Austauschfähigkeit des Bodenwassers sehr hoch und die Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt gering. Die Grundwasserneubildung durch Versickerung beträgt im langjährigen Mittel > 300–350 mm/a (Umweltatlas Berlin, Karte 02.17, 2012).

Das auf den Gewerbegrundstücken an der Köpenicker Straße anfallende Niederschlagswasser wird teilweise in die Regenwasserkanalisation eingespeist.

Aufgrund des geringen Flurabstandes in den Gewerbegebieten ist das Grundwasser gegenüber eindringenden Schadstoffen meist ungeschützt. Laut Umweltatlas Berlin (Karte 02.16, 2003) zur Verweilzeit des Sickerwassers in der ungesättigten Zone besteht im Plangebiet eine mittlere Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers. Da das Plangebiet jedoch nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt, bestehen keine besonderen Schutzanforderungen.

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