Die Umweltauswirkungen, die der Bebauungsplan insbesondere auf den bisher unbebauten Flächen planrechtlich ermöglichen soll, sind für fast alle Schutzgüter erheblich. Die zusätzliche Überbauung und Versiegelung in Höhe von ca. 0,28 ha innerhalb der Gewerbegebiete führt zum vollständigen Verlust der Bodenfunktionen mit negativen Auswirkungen auf das lokale Klima und den Wasserhaushalt. Die Biotopverluste sind aufgrund der geringen Flächengrößen und ruderalen Ausprägungen von untergeordneter Erheblichkeit. Hinsichtlich geschützter Bäume im Bereich der Gewerbegebiete sind insgesamt 5 jüngere Verlustbäume nichtheimischer Art durch Neupflanzungen zu kompensieren. Dem Lebensraumverlust im Bereich der Gewerbegebiete für die europarechtlich streng geschützte Zauneidechse wurde durch (bereits erfolgte) Umsiedlungsmaßnahmen entgegengewirkt. Durch den Erhalt der Bahnböschung bleiben geeignete Habitate für Tierarten trocken-warmer-Standorte und die national geschützte Sand-Strohblume erhalten, die für den Biotopverbund bedeutsam sind.
Das Plangebiet ist dem Innenbereich gem. § 34 BauGB zugeordnet. Demnach ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für diesen Bebauungsplan nicht anzuwenden. Für die BVG-Vorhaltefläche wird die Anwendung der Eingriffsregelung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt und ist deswegen nicht Gegenstand dieses Umweltberichts. Kompensationspflichtig für die Gewerbegebiete im Bebauungsplan ist demnach nur der Verlust geschützter Bäume gem. BaumSchVO Berlin. Daneben sind die Belange des gesetzlichen Artenschutzes beachtlich. Erfordernisse, die für das geplante Gewerbegebiet aus der Baumschutzverordnung Berlin resultieren, können durch 14 Baumpflanzungen (Mindestpflanzqualität 16–18 cm Stammumfang) innerhalb der geplanten Gewerbegebiete nachgewiesen werden. Die artenschutzrechtlichen Kompensationserfordernisse wurden durch die bereits erfolgte Umsiedlung der Zauneidechse bewältigt.
Durch Festsetzungen zur Begrenzung der Versiegelung, zur Versickerung von Niederschlagswasser und Begrünungsmaßnahmen für die nicht überbaubaren Flächen der Gewerbegebiete sowie die Begrünung der Dachflächen auf mindestens 50 % wird sich das neue Baugebiet in den ortstypischen Charakter des Wissenschafts- und Technologieparks Adlershof harmonisch einfügen.