Planungsdokumente: Stage-Test 9-41

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

Der Geltungsbereich ist nicht Bestandteil des Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“, für ihn wurde aber aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft die außergewöhnliche stadtpolitische Bedeutung (§ 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AGBauGB) festgestellt, sodass die WISTA.Plan GmbH als treuhänderischer Entwicklungsträger gem. § 167 BauGB für das Verfahren tätig ist.

Die Trägerin hat die Maßnahme vorzubereiten und durchzuführen. Dies betrifft unter anderem den Grunderwerb, die Freimachung, Ordnungsmaßnahmen und die Anlage der technischen Infrastruktur.

Grunderwerbe zur Durchführung der Maßnahme wurden 2011 aus der Insolvenzmaße der SOLON AG durchgeführt. Die Finanzierung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt über das Treuhandvermögen des Entwicklungsträgers. Die Kosten sind in der Kosten- und Finanzierungsübersicht der Entwicklungsmaßnahme enthalten, die laufend fortgeschrieben wird.

2. Auswirkungen auf die Umwelt

Die Umweltauswirkungen, die der Bebauungsplan insbesondere auf den bisher unbebauten Flächen planrechtlich ermöglichen soll, sind für fast alle Schutzgüter erheblich. Die zusätzliche Überbauung und Versiegelung in Höhe von ca. 0,28 ha innerhalb der Gewerbegebiete führt zum vollständigen Verlust der Bodenfunktionen mit negativen Auswirkungen auf das lokale Klima und den Wasserhaushalt. Die Biotopverluste sind aufgrund der geringen Flächengrößen und ruderalen Ausprägungen von untergeordneter Erheblichkeit. Hinsichtlich geschützter Bäume im Bereich der Gewerbegebiete sind insgesamt 5 jüngere Verlustbäume nichtheimischer Art durch Neupflanzungen zu kompensieren. Dem Lebensraumverlust im Bereich der Gewerbegebiete für die europarechtlich streng geschützte Zauneidechse wurde durch (bereits erfolgte) Umsiedlungsmaßnahmen entgegengewirkt. Durch den Erhalt der Bahnböschung bleiben geeignete Habitate für Tierarten trocken-warmer-Standorte und die national geschützte Sand-Strohblume erhalten, die für den Biotopverbund bedeutsam sind.

Das Plangebiet ist dem Innenbereich gem. § 34 BauGB zugeordnet. Demnach ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für diesen Bebauungsplan nicht anzuwenden. Für die BVG-Vorhaltefläche wird die Anwendung der Eingriffsregelung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens behandelt und ist deswegen nicht Gegenstand dieses Umweltberichts. Kompensationspflichtig für die Gewerbegebiete im Bebauungsplan ist demnach nur der Verlust geschützter Bäume gem. BaumSchVO Berlin. Daneben sind die Belange des gesetzlichen Artenschutzes beachtlich. Erfordernisse, die für das geplante Gewerbegebiet aus der Baumschutzverordnung Berlin resultieren, können durch 14 Baumpflanzungen (Mindestpflanzqualität 16–18 cm Stammumfang) innerhalb der geplanten Gewerbegebiete nachgewiesen werden. Die artenschutzrechtlichen Kompensationserfordernisse wurden durch die bereits erfolgte Umsiedlung der Zauneidechse bewältigt.

Durch Festsetzungen zur Begrenzung der Versiegelung, zur Versickerung von Niederschlagswasser und Begrünungsmaßnahmen für die nicht überbaubaren Flächen der Gewerbegebiete sowie die Begrünung der Dachflächen auf mindestens 50 % wird sich das neue Baugebiet in den ortstypischen Charakter des Wissenschafts- und Technologieparks Adlershof harmonisch einfügen.

3. Auswirkungen auf die Wohnbedürfnisse und Arbeitsstätten

Die Inhalte des Bebauungsplans haben keine negative Auswirkung auf etwaige Nutzungen, insbesondere Wohnnutzungen, im städtischen Umfeld.

Die Inhalte des Bebauungsplans sichern durch die festgesetzte Art und das Maß der baulichen Nutzung eine geregelte städtebauliche Nutzung sowie eine angemessene Einbindung in das städtische Umfeld und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse. Es erfolgt eine Sicherung von neuen städtischen Gewerbeflächen in verkehrsgünstiger Lage.

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