2.1.1. Planungsziele
Durch den Bebauungsplan 6-24 soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung gewährleistet werden.
Auf den brachgefallenen Flächen soll ein attraktives Wohnquartier mit differenzierten Bau- und Eigentumsformen entwickelt werden. Gleichzeitig wird die zugehörige Gemeinbedarfsfläche, hier eine Kindertagestätte, geschaffen sowie zusammenhängende Grünflächen gesichert. Das zu Grunde liegende städtebauliche Konzept folgt der Leitidee „Weite und Enge“. Die Bebauung ist auf die südlichen und östlichen Randbereiche konzentriert, um eine größere zusammenhängende Grün- und Waldfläche im Blockinneren sichern zu können. Dies ermöglicht die Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum größeren Umfangs auf den bisher landeseigenen Flächen bei gleichzeitiger Sicherung und Weiterentwicklung der vorhandenen naturräumlichen Qualitäten. Mit Umsetzung der Planung können im Plangebiet insgesamt 261 Wohneinheiten mit einer Geschossfläche von ca. 25.354 m2 errichtet werden.
Der waldartige Baumbestand im westlichen Teil des Plangebiets und eine davorliegende offene Grünfläche sollen planungsrechtlich gesichert werden. Mit der Sicherung von Baumbestand und Freifläche in Nachbarschaft zur Zinnowwaldsiedlung soll zugleich ein Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung gewahrt werden.
Mit der Bereitstellung von Neubauflächen und der Nachnutzung einer gut erschlossenen, im innerstädtischen Bereich liegenden Brachfläche wird zudem dem Vorrang der Innenentwicklung entsprochen und zu einem sparsamen Umgang mit Grund und Boden gem. § 1a Abs. 2 BauGB beigetragen.
Die Standortvorteile des Plangebiets durch
- nahegelegene Schulen,
- eine nicht zu große Entfernung zum Stadtteilzentrum bzw. zum Arbeitsplatz,
- gute Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe sowie eine gute medizinische Versorgung vor Ort,
- die Erschließung des Plangebiets durch den ÖPNV
werden für die geplante bauliche Dichte genutzt und tragen zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung des Wohngebiets bei.
Mit der Mischung der Wohnungstypen und Eigentumsformen, wie Geschosswohnungsbau, Eigentumswohnungen und Reihenhäusern wird entsprechend den Grundsätzen des Berliner Modells zur kooperativen Baulandentwicklung eine sozial ausgewogene und stabile Bevölkerungsstruktur ermöglicht und gleichzeitig ein hochwertiger Wohnbaustandort entwickelt. Der zu sichernde Freiraum soll den Bewohnern für eine private Freizeit- und Erholungsnutzung zur Verfügung stehen.
Innerhalb der privaten Parkanlage werden für die Anwohner der Baufelder WA 1 bis WA 4 private Durchwegungsmöglichkeiten zur Vernetzung der gemeinsamen Freiraumnutzungen geschaffen, die teilweise auch für die Feuerwehr als max. 3,0 m breite Zufahrt genutzt werden kann. Mit Ausnahme der Feuerwehrzufahrt sind diese Wege nur in wasser- und luftdurchlässigen Aufbau zulässig (textliche Festsetzung Nr.15).