4.14. Erneute eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 Abs.3 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplans 6-24 vom 10.12.2018 mit Deckblatt vom 20.03.2020 wurde mit der Begründung, den Gutachten und der städtebauliche Vertrag vom 27.07.2018 (mit Nachtrag vom Mai 2020) gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 18.05.2020 bis einschließlich 22.06.2020 erneut öffentlich ausgelegt (ABl. Nr. 20 / 07. Mai 2020, S. 2606).
Auf die Beteiligungsmöglichkeiten zum Entwurf des Bebauungsplans 6-24 wurde durch Anzeigen in den Tageszeitungen Berliner Morgenpost und Tagesspiegel jeweils am 15. Mai 2020 hingewiesen. Während der Auslegungsfrist konnte man im Internet auf der Seite des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf unter der Adresse www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/bebauungsplanverfahren/ bzw. der Beteiligungsplattform Berlin https://mein.berlin.de die o.a. Unterlagen ansehen und sich auch mittels Online-Formular beteiligen.
Zahlreiche Bürger und Bürgerinnen haben sich im Rahmen der Planung in unterschiedlicher Form schriftlich über die online-Plattform des Stadtplanungsamtes oder per Brief geäußert. Mündliche Stellungnahmen zur Niederschrift liegen nicht vor.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden im Anhang F dargestellt und abgewogen.
Auch wenn Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Planung zulässig waren, wurden dennoch alle eingebrachten Aspekte betrachtet und erneut abgewogen. Außerdem wird der Fachbereich Stadtplanung eine Weiterleitung relevanter Hinweise an die zuständigen Fachbehörden veranlassen.
Insgesamt gingen 51 Stellungnahmen ein. Davon wurden 16 von TÖB und 3 per Sammelstellungnahme im Namen mehrerer Personen abgegeben.
Die folgenden Themenschwerpunkte konnten dabei identifiziert werden:
Verkehrs- und Stellplatzkonzept
Städtebauliches Konzept
Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Belange
Maß der baulichen Nutzung
Berücksichtigung naturschutz- und umweltrechtlicher Belange
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden untersucht und geprüft. In der Abwägung wurde festgestellt, dass den Einwendungen begegnet werden konnte. Das Ergebnis der Abwägung zur erneuten öffentlichen Auslegung hat daher im Grundsatz keine Auswirkungen auf den Inhalt des Bebauungsplans 6-24. Die Begründung zum Bebauungsplan wird in einigen Punkten überarbeitet.
Nach erfolgter Abwägung wurden außerdem die textlichen Festsetzungen Nr. 6 und 7 auf dem Deckblatt zum Bebauungsplan redaktionell überarbeitet, da die erfolgte Änderung der beiden Festsetzungen nach Hinweisen aus der formlosen Rechtsprüfung (kleinere Streichungen ohne inhaltliche Relevanz) ausschließlich in der Begründung ihren Niederschlag fand (Änderungen Nr. 10 bis 13 auf Deckblatt):
Der ehemalige Satzteil der TF 6: „…es sich hierbei um einen Dachraum handelt, der ein Vollgeschoss ist, und wenn …“ entfällt dementsprechend nicht nur in der Begründung zur erneuten Auslegung, sondern auch redaktionell nachträglich auf der Planzeichnung (Deckblatt).
Die ehemaligen Satzteile der TF 7 Satz 1: „…die festgesetzte Grundfläche…“ und Satz 2: „…Garagen- und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, …“ sowie „…die festgesetzte Grundfläche…“ entfallen dementsprechend nicht nur in der Begründung zur erneuten Auslegung, sondern auch redaktionell nachträglich auf der Planzeichnung (Deckblatt).