Planungsdokumente: Stage-Test 6-001

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Inhaltsverzeichnis

textliche Festsetzungen

1.2. Beschreibung des Plangebietes

1.2.1. Stadträumliche Einbindung / Gebietsentwicklung

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Zehlendorf etwa 800 m nordwestlich des Ortsteilzentrums Zehlendorf-Mitte bzw. des historischen Ortskerns Zehlendorf.

Die Baustruktur in der Umgebung des Plangebiets ist einerseits durch die villenartige Bebauung entlang der Fischerhüttenstraße und andererseits durch Siedlungsbauten geprägt. Das Plangebiet selbst stellt mit seiner bisherigen Nutzung als Betriebsgärtnerei des Bezirksamts einen Ausläufer eines Grünzuges dar, der sich vom Zentrum Zehlendorfs über das „Gemeindewäldchen“, den Friedhof Zehlendorf Onkel-Tom-Straße und großflächige Sportanlagen bis hin zum Forst Grunewald erstreckt.

Die östlich angrenzende Plüschowstraße ist für den öffentlichen Verkehr gewidmet (nachrichtliche Eintragung am 9.2.1977). Die Plüschowstraße sollte ursprünglich in bis zu 18 m Breite ausgebaut werden. Diese Planung wurde nicht weiterverfolgt, sondern die Verkehrsfläche ohne Fahrbahnbefestigung zugunsten von Fußgängern und Radfahrern als grüne Verbindung zwischen der Fischerhüttenstraße und Sven-Hedin-Straße belassen. Mit Beschluss 301/ 2018 wurde die Einziehung der als öffentliches Straßenland gewidmeten Flurstücke 1925 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 1294 an der Plüschowstraße in Berlin-Zehlendorf beschlossen. Als Fuß- und Radweg reicht die jetzige Trassenbreite aus. Ein Durchgangsverkehr (motorisierter Autoverkehr) wird am Knoten Sven-Hedin-Straße durch Einbauten auf der Plüschowstraße verhindert. Für die Grundstücke Plüschowstraße 5 bis 9A besteht im südlichen Abschnitt der Plüschowstraße eine Zufahrt. Die bisher vom Naturschutz und Grünflächenamt als Betriebshof bzw. Gartenbaubetrieb genutzte Fläche war nicht öffentlich zugänglich und zur Plüschowstraße abgegrenzt (Zaunanlage).

Nördlich des Plangebietes befinden sich zwischen Sven-Hedin-Straße und Onkel-Tom-Straße in direkter Nachbarschaft das Ernst-Reuter-Sportfeld, eine Großsportanlage mit mehreren Sportplätzen und Flutlichtanlagen, und die Peter-Lenné-Schule als Oberstufenzentrum (OSZ) Natur und Umwelt.

Westlich und nordwestlich schließt direkt an das Plangebiet in Form zweigeschossiger Zeilenbauten die denkmalgeschützte „Zinnowwaldsiedlung“ aus den späten zwanziger Jahren an.

In dem südöstlich, direkt an das Plangebiet angrenzenden Wohngebiet hat sich eine kleinteilige und heterogene Einfamilienhausbebauung entwickelt. An der Fischerhüttenstraße selbst und in dem Gebiet südlich davon befinden sich zum Teil herrschaftliche Villen.

Das Grundstück Fischerhüttenstraße 39/43 wurde erstmals 1924 mit der Errichtung eines Gärtner- und Gewächshauses bebaut. Bis 2010 wurde das Areal vom Naturschutz- und Grünflächenamt als Gärtnerei und Betriebshof genutzt.

Seit der Verlagerung des Standortes und der Aufgabe der Nutzung liegt das Gelände brach. Auf den unbebauten Grundstücksteilen hat eine natürliche Sukzession eingesetzt, die vorhandenen Gebäude und Nebenanlagen sind bereits stark verfallen.

1.2.2. Geltungsbereich und Eigentumsverhältnisse

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 6-24 umfasst die Grundstücke Fischerhüttenstraße 39/43 sowie die Flurstücke 1294 und 1295 (beide ehemals Flurstück 83), 1297 (Teilfläche aus dem Grundstück Fischerhüttenstraße 41/43), 92, 1455/16, 1456/16, im Bezirk Steglitz-Zehlendorf sowie die Straßenverkehrsflächen der Fischerhüttenstraße (Flurstück 385 tw.) und der Sven-Hedin-Straße (Flurstück 86 tw.). Die im Geltungsbereich liegenden öffentlichen Verkehrsflächen Fischerhüttenstraße und Sven-Hedin-Straße gehören dem Land Berlin. Das bisherige Grundstück Fischerhüttenstraße 39/43 wurde geteilt und ist bis auf die nördlichen Flächen (Flurstücke 1297 und 1295) - diese wurde einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft übertragen - nunmehr im Privatbesitz.

Der private Bauträger hat den überwiegenden südlichen Teil der Flächen (27.631 m2) 2015 von der Berliner Immobilienmanagement GmbH erworben. Die städtische Wohnungsbaugesellschaft hat für den nördlichen Grundstückteil zur Sven-Hedin-Straße (10.230 m2) einen Kaufvertrag mit der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) geschlossen. Das Grundstück Fischerhüttenstraße 39/39A (Flurstücke 604 und 605, ca. 637 m2) wurde ebenfalls von der BIM an einen privaten Bauherrn verkauft. Da dieses Grundstück das Plangebiet arrondiert, vor Grundstücksabtrennung auch Teil des Betriebshofes war und hier Festsetzungen zur Wahrung des charakteristischen Ortsbildes getroffen werden sollen (u.a. Erhalt der Buchenhecke), wird es in den Geltungsbereich des Bebauungsplans aufgenommen.

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