1.2.6. Technische Infrastruktur
Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation sowie die Beseitigung des Abwassers sind durch vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen im Plangebiet und den angrenzenden Straßen grundsätzlich gegeben.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 6-24 befinden sich Wasserversorgungs-und Abwasserentsorgungsanlagen der Berliner Wasserbetriebe, die im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Verfügung stehen. Von der Fischerhüttenstraße ausgehend liegt ein Endstrang DN 100 in der Plüschowstraße. Dieser versorgt die dort bereits vorhandenen Häuser mit Trinkwasser.
Die innere Erschließung der Trinkwasserversorgung kann entsprechend den jeweiligen Erfordernissen vorgenommen werden. Die Dimensionierung der Trinkwasserversorgungsleitungen erfolgt grundsätzlich nur entsprechend dem Trinkwasserbedarf.
Inwieweit sich aus der Planung ein Bedarf für Neuverrohrungen oder Leitungsverstärkungen ergibt, ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu prüfen. Gleiches gilt für die Versorgung des Gebietes mit Löschwasser.
In der Plüschowstraße verläuft ein Schmutzwasserkanal.
Im Plangebiet befindet sich eine Sickermulde, die das anfallende Niederschlagswasser von den Straßenflächen im Hartmannsweilerweg aufnimmt. Diese Mulde wird als Vorflut weiterhin solange benötigt, bis eine andere technische Lösung für die Ableitung des Regenwassers (Hartmannsweilerweg) hergestellt wird. Eine Regenwasserkanalisation ist im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets (Sven-Hedin-Straße, Plüschowstraße, Fischerhüttenstraße) nicht vorhanden. Das Niederschlagswasser des Plangebiets muss dezentral versickern.
In den angrenzenden Straßen befinden sich innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche unterirdische Leitungen zur Energieversorgung (Strom, Gas) sowie diverse Kabel z.B. für die Telekommunikation.
Das Plangebiet liegt in einem mit Niederdruck-Gas versorgten Gebiet. Das Plangebiet liegt außerhalb eines mit Fernwärme versorgten Gebietes.