Planungsdokumente: Stage-Test 6-001

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Inhaltsverzeichnis

textliche Festsetzungen

1.2.6. Technische Infrastruktur

Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, Gas, Wasser, Strom und Telekommunikation sowie die Beseitigung des Abwassers sind durch vorhandene Ver- und Entsorgungsleitungen im Plangebiet und den angrenzenden Straßen grundsätzlich gegeben.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs 6-24 befinden sich Wasserversorgungs-und Abwasserentsorgungsanlagen der Berliner Wasserbetriebe, die im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zur Verfügung stehen. Von der Fischerhüttenstraße ausgehend liegt ein Endstrang DN 100 in der Plüschowstraße. Dieser versorgt die dort bereits vorhandenen Häuser mit Trinkwasser.

Die innere Erschließung der Trinkwasserversorgung kann entsprechend den jeweiligen Erfordernissen vorgenommen werden. Die Dimensionierung der Trinkwasserversorgungsleitungen erfolgt grundsätzlich nur entsprechend dem Trinkwasserbedarf.

Inwieweit sich aus der Planung ein Bedarf für Neuverrohrungen oder Leitungsverstärkungen ergibt, ist im Rahmen der Ausführungsplanung zu prüfen. Gleiches gilt für die Versorgung des Gebietes mit Löschwasser.

In der Plüschowstraße verläuft ein Schmutzwasserkanal.

Im Plangebiet befindet sich eine Sickermulde, die das anfallende Niederschlagswasser von den Straßenflächen im Hartmannsweilerweg aufnimmt. Diese Mulde wird als Vorflut weiterhin solange benötigt, bis eine andere technische Lösung für die Ableitung des Regenwassers (Hartmannsweilerweg) hergestellt wird. Eine Regenwasserkanalisation ist im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets (Sven-Hedin-Straße, Plüschowstraße, Fischerhüttenstraße) nicht vorhanden. Das Niederschlagswasser des Plangebiets muss dezentral versickern.

In den angrenzenden Straßen befinden sich innerhalb der öffentlichen Straßenverkehrsfläche unterirdische Leitungen zur Energieversorgung (Strom, Gas) sowie diverse Kabel z.B. für die Telekommunikation.

Das Plangebiet liegt in einem mit Niederdruck-Gas versorgten Gebiet. Das Plangebiet liegt außerhalb eines mit Fernwärme versorgten Gebietes.

1.2.7. Denkmalschutz

Im Geltungsbereich selbst befinden sich keine denkmalgeschützten Anlagen.

Westlich und nördlich angrenzend befindet sich in direkter Nachbarschaft die denkmalgeschützte Gesamtanlage Zinnowwaldsiedlung (Denkmalnummer 09075737).

Die Zinnowwaldsiedlung wurde 1927-28 von der Gemeinnützigen Wohnungsfürsorgegesellschaft für die Provinz Brandenburg bzw. Siedlungsgesellschaft Brandenburg errichtet. Auf dem Geländeteil zwischen Sven-Hedin-Straße und Fischerhüttenstraße und zu beiden Seiten des Hartmannsweilerweges sind die Gebäude an den Rand des Grundstücks gerückt; die Eingangsseiten sind zur Straße gerichtet. Die Wohnhöfe sind als Grünfläche mit hohen Kiefernbäumen angelegt.

Die Gestaltungsweise der langgezogenen zweigeschossigen Zeilenbauten ist durchweg konservativ, einzelne Elemente wie die Treppenhausrisaliten gehören zum Formenkanon des Expressionismus.

Die Zeilenbauweise wie auch und der Fassadenaufriss erinnern an die Bauten der Waldsiedlung zwischen Riemeisterstraße und Onkel-Tom-Straße. Ein entscheidender Unterschied besteht in der Konstruktion des Daches. Während alle Bauten der Waldsiedlung ein Flachdach erhielten, tragen die Gebäude der Zinnowwaldsiedlung ein steiles Walmdach.

Wesentlich prägender als diese Aufnahme zeitgenössischer stilistischer Strömungen ist der Einfluss des von Paul Mebes propagierten "Bauens um 1800". Besonders der U-förmig angelegte Baublock an der Sven-Hedin-Straße 72/78 mit regelmäßigem symmetrischem Wandaufriss, dieser –charakteristisch durch aus der Flucht hervortretende Treppenhäuser, die Ecklisenen und das steile Walmdach- greift wie keine andere Wohnanlage in Zehlendorf auf das Vorbild klassizistischer Bürgerhausarchitektur zurück.

Bedeutungsvoll aber für die städtebauliche Wirksamkeit der Siedlung ist die Schaffung vielfältiger Eindrücke und abwechslungsreicher Straßenräume durch die von Block zu Block differierende Grundrisslage, die wechselnde Zuordnung der Bauteile, und Höhenstaffelung - letzteres zeigt sich insbesondere am Übergang vom dreigeschossigen Baublock an der Sven-Hedin-Straße (nördlich des Plangebiets) zu den zweigeschossigen Gebäuden am Hartmannsweilerweg und der Fischerhüttenstraße.

Weitere Baudenkmale befinden sich im näheren Umkreis auf dem Friedhof Zehlendorf und der Fischerhüttenstraße 29 und 56.

Zum gegenwärtigen Stand sind keine Bodendenkmale im Plangebiet bekannt.

Abb. 3 Denkmalkarte Berlin, Ausschnitt (ohne Maßstab), Stand August.2016, geoportal Berlin

1.2.8. Altlasten

Das Grundstück Fischerhüttenstraße 39-43 wird im Bodenbelastungskataster Berlin unter der Katasternummer 13989 geführt. Dabei handelt es sich um eine Verdachtsfläche aufgrund der bisherigen Nutzung.

Das Grundstück wurde erstmals 1924 mit der Errichtung eines Gärtner- und Gewächshauses genutzt. 1924 wurden für die private Tankstelle zwei 1m³-Benzintanks unterirdisch eingebaut. 1928 wurde die Tankanlage für das Bezirksgartenamt Zehlendorf umgebaut. Von 1964-1989 wurden weitere 5- und 10-m³-Kraftstofftanks unterirdisch eingebaut und durch das Gartenbauamt als Kleintankanlage genutzt.

Es wurden folgende Baugrund- und Altlastenuntersuchungen durchgeführt, deren Ergebnisse im Umweltamt vorliegen:

  • Orientierende Untersuchung, 16.10.2000 (INTERGEO, Umwelttechnologie und Abfallwirtschaft GmbH)
  • Altlastenuntersuchung, 15.08.2011 (GKU GmbH, Planungs- und Sanierungsgesellschaft)

INTERGEO hat die Altlastenverdachtsfläche mit 6 RKS (Rammkernsondierungen) untersucht. In Abstimmung mit dem Umweltamt Steglitz-Zehlendorf hat GKU mit 14 RKS auf 15 konkreten Verdachtsflächen (u.a. Betriebstankstelle, Farblager, Gewächshäuser wegen Verdacht Pflanzenschutzmittel) gebohrt. Mit den o.g. Gutachten wurden keine Prüfwertüberschreitungen der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BodSchV) festgestellt. Daher wurde die Grundstücksfläche im Bodenbelastungskataster (Katasternummer 13989) vom Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder Altlast befreit mit dem Hinweis: „Bei baubedingten Eingriffen ist Beteiligung der Bodenschutzbehörde erforderlich“ (ökologische Baubegleitung). Hierzu erfolgte eine Regelung im städtebaulichen Vertrag.

Nach Aussage des Umweltamtes Steglitz-Zehlendorf vom 15.08.2016 ist aus bodenschutzrechtlicher Sicht kein Untersuchungs- bzw. Sanierungsbedarf angezeigt.

Bei Erdaushub ist das Umweltamt zur Klärung des Umgangs und ggfs. Entsorgung des Bodenaushubs zu beteiligen. Dies betrifft insbesondere die in den o.g. Gutachten festgestellten Heizöl- und Kraftstofftanks der ehemaligen Betriebstankstelle für die ein Restverdacht besteht, da Untersuchungen bisher nur neben, nicht jedoch unter den Tanks erfolgen konnten.

Auf Grund der Bodenverhältnisse ist eine Versickerung der Niederschlagswasser im Plangebiet grundsätzlich möglich.

Die Schadstofffreiheit ist durch geeignete Untersuchungen nachzuweisen. Bodenmaterialien, die im Rahmen der Baumaßnahme benötigt werden, dürfen nach den Anforderungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall für technische Bauwerke die Zuordnungswerte Z1 und zur Herstellung durchwurzelbarer Schichten die Zuordnungswerte Z0 nicht überschreiten und müssen die Qualitätsanforderungen der BBodSchV erfüllen. Im Rahmen der Baumaßnahme anfallender Bodenaushub, der an Ort und Stelle wieder eingebaut werden soll, ist vor dem Wiedereinbau nach den abfallrechtlichen Vorschriften zu untersuchen und in Abstimmung mit dem Umwelt- und Naturschutzamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf wieder einzubringen. Sämtliche Maßnahmen zum Bodenmanagement sind in einem Bericht zu dokumentieren.

Im weiteren Verfahren wurden diese Untersuchungen durch die Schadstoff- und Baugrunduntersuchungen im Plangebiet ergänzt:

  • Geotechnischer Bericht vom 23.03.2017, Büro BBI Geo- und Umwelttechnik Ingenieur-Gesellschaft mbH
  • Orientierende Schadstoffuntersuchung vom 30.03.2017, Büro BBI Geo- und Umwelttechnik Ingenieur-Gesellschaft mbH
  • Baugrundgutachten vom 18.01.2017, Büro Maul und Partner Baugrund-Ingenieurbüro

(Siehe hierzu Abschnitt II, 3.5.3 der Begründung)

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