1.3.2. Flächennutzungsplan (FNP)
Im FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl.S.31), zuletzt geändert am 2. September 2021 (ABl. S. 3809), ist der Hauptteil des Plangebiets ebenso wie der östlich angrenzende Grünzug vom Ernst-Reuter-Sportfeld über Friedhof Zehlendorf und das südlich anschließende „Gemeindewäldchen“ als Grünfläche dargestellt. Die westlich und südlich gelegenen Wohngebiete sowie Teilflächen des Plangebietes sind als Wohnbauflächen W4 (Geschossflächenzahl bis 0,4) dargestellt. Das im Norden angrenzende Schulgelände ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Signatur „Schule“ dargestellt.
Die Ziele der Raumplanung sind zu beachten. Die Grundsätze sind zu berücksichtigen.
Die Planungsziele werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit Stellungnahme vom 15.07.2016 zur Mitteilung der Planungsabsicht grundsätzlich befürwortet. Der Plan kann aufgestellt werden, obwohl die vorgesehene Nutzungsart aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht entwickelbar ist. Der FNP soll im Wege der Berichtigung entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt werden.