Planungsdokumente: Stage-Test 6-001

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Inhaltsverzeichnis

textliche Festsetzungen

1.3.2. Flächennutzungsplan (FNP)

Im FNP Berlin in der Fassung der Neubekanntmachung vom 5. Januar 2015 (ABl.S.31), zuletzt geändert am 2. September 2021 (ABl. S. 3809), ist der Hauptteil des Plangebiets ebenso wie der östlich angrenzende Grünzug vom Ernst-Reuter-Sportfeld über Friedhof Zehlendorf und das südlich anschließende „Gemeindewäldchen“ als Grünfläche dargestellt. Die westlich und südlich gelegenen Wohngebiete sowie Teilflächen des Plangebietes sind als Wohnbauflächen W4 (Geschossflächenzahl bis 0,4) dargestellt. Das im Norden angrenzende Schulgelände ist als Gemeinbedarfsfläche mit der Signatur „Schule“ dargestellt.

Die Ziele der Raumplanung sind zu beachten. Die Grundsätze sind zu berücksichtigen.

Die Planungsziele werden von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen mit Stellungnahme vom 15.07.2016 zur Mitteilung der Planungsabsicht grundsätzlich befürwortet. Der Plan kann aufgestellt werden, obwohl die vorgesehene Nutzungsart aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht entwickelbar ist. Der FNP soll im Wege der Berichtigung entsprechend § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt werden.

1.3.3. Landschaftsprogramm (LaPro) und Landschaftspläne

Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm (LaPro) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2016 (Amtsblatt für Berlin Nr. 24, Seite 1314) umfasst die generellen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Land Berlin. Die Aufgabe des Landschaftsprogramms innerhalb des Planungssystems Berlins ist, die in § 1 BNatSchG formulierten allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu konkretisieren und die zu ihrer Umsetzung erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Die Anpassung an den Klimawandel ist der vielleicht wichtigste neue Schwerpunkt im Landschaftsprogramm, darin heißt es: Berlin muss seine Stadträume widerstandsfähiger gestalten, um den zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels entgegenzuwirken. Die Puffer- und Filterfunktionen des Bodens und seine Regelungsfunktion für den Wasserhaushalt werden darin deutlicher gewürdigt.

Das Kartenwerk des Landschaftsprogramms setzt sich aus vier aufeinander abgestimmten Teilplänen zusammen, in denen die für das Plangebiet geltenden Ziele und Maßnahmen aufgeführt sind:

1.3.3.1. Teilplan Naturhaushalt/Umweltschutz

Der Programmplan Naturhaushalt/Umweltschutz stellt das Plangebiet überwiegend als Kleingarten, Landwirtschaft, Gartenbau dar. Ziele für diese Bereiche sind: Überwachung des Schadstoffgehaltes von Böden und Pflanzen beim Nahrungsmittelanbau sowie Einschränkung der Pflanzenschutz- und Düngemittelanwendung, Förderung des Nährstoffkreislaufs, Erhalt und Entwicklung der klimatischen Ausgleichsfunktionen (Kaltluftentstehung), Rückhalt des Wassers in der Landschaft, Beseitigung von Barrieren, die den Kaltluftabfluss behindern. Der südliche Teil des Plangebietes ist als Siedlungsgebiet dargestellt. Ziele für diese Kategorie sind die naturhaushaltswirksamen Flächen durch Dach-, Hof- und Wandbegrünung zu erhöhen. Bei Verdichtungen sind kompensatorische Maßnahmen zu ergreifen. Bei Planungen ist der Boden- und Grundwasserschutz zu berücksichtigen. Das Niederschlagswasser ist dezentral zu versickern und emissionsarme Heizsysteme sind zu fördern. Stadtbäume sind zu erhalten bzw. neu zu pflanzen, die Pflege ist nachhaltig zu sichern. Die bioklimatische Situation und die Durchlüftung sind zu verbessern. Klimawirksame Grün- und Freiflächen sind zu erhalten, zu vernetzen und neu zu schaffen. Die Rückstrahlung (Albedo) ist zu erhöhen.

Die Nutzung als Gartenbaubetrieb wurde bereits 2011 aufgegeben. Entsprechend der im Umfeld ausgeübten Wohnnutzung soll auch das Plangebiet zu einem Wohnstandort entwickelt werden. Bei Umsetzung der Planung wird es zu einem Verlust an Vegetationsflächen kommen. Die Neuversieglung im Plangebiet (+19 %) beeinträchtigt die Funktion der Böden. Durch die geplanten Maßnahmen:

  • dezentrale Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet,
  • extensive Dachbegrünung (70% je Flachdachfläche),
  • 60 bzw. 80 cm Erdüberdeckung auf Tiefgaragendächern auch für Bepflanzung mit größeren Gehölzen,
  • Erhalt großer zusammenhängender Vegetationsflächen (Wald, Grünfläche, Baumreihe entlang Plüschowstraße) und Neupflanzungen,
  • Fassadengestaltung mit hohen Albedo

können aber Beeinträchtigungen im Naturhaushalt und für den Lebensraum der Tiere weitgehend vermieden werden.

Damit wird den Zielen des Teilplans entsprochen.

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