1.3.3.2. Teilplan Biotop und Artenschutz
Das Plangebiet gehört zu den siedlungsgeprägten Räumen. Der Programmplan Biotop- und Artenschutz stellt das Plangebiet als Parkbaumsiedlungsbereich dar. Die natürlichen standörtlich prägenden Grün- und Freiflächen sind zu erhalten und zu entwickeln. Die Entwicklungsziele sind die Ergänzung des Parkbaumbestands in Straßen- und Siedlungsfreiräumen, die Vermeidung einer baulichen Verdichtung und eine ökologische Gartenpflege. Typische Strukturelemente wie Mauern und Remisen in Gärten sind zu erhalten. Vorrangig sind die Pflege und die Entwicklung des benachbarten Friedhofs als Reservoir der Arten naturnaher Wälder.
Die Bedeutung des Plangebiets für den Biotoperhalt und den Artenschutz ist hoch. Durch den Erhalt eines hohen Anteils des Baum- und Gehölzbestands und der Wiederherstellung von Vegetationsflächen (private Grünfläche, Wald) können Beeinträchtigungen im Biotopverbund und der biologischen Vielfalt weitgehend vermieden werden und die Ziele des Teilplans umgesetzt werden.