Planungsdokumente: Stage-Test 6-001

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Inhaltsverzeichnis

textliche Festsetzungen

1.3.4.2. Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr

Im StEP Verkehr vom 29. März 2011 werden die verschiedenen Verkehrsarten hinsichtlich ihrer Bestandssituation und Haupttrassen verortet und ihr zukünftiger Ausbau dargestellt.

Im Teilplan übergeordnetes Straßennetz wird die Fischerhüttenstraße als übergeordnete Straßenverbindung der Stufe IV dargestellt. Sie bildet eine direkte Verbindung an das höherrangige Straßennetz, und zwar an die Potsdamer Chaussee als großräumige Straßenverbindung (StEP I) und die Argentinische Allee als übergeordnete Straßenverbindung (StEP II). Für den Zielhorizont 2025 ist keine geänderte Einstufung vorgesehen.

Die Sven-Hedin-Straße ist nicht als übergeordnete Straßenverbindung klassifiziert.

Im Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist für den Geltungsbereich Buslinie /-strecke im Vorrangnetz dargestellt.

Der Teilplan Radverkehrsnetz stellt im Geltungsbereich keine übergeordneten Fahrradrouten dar.

Eine bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angefragte Verkehrsprognose für die Fischerhüttenstraße zwischen Sven-Hedin-Straße und Potsdamer Chaussee hat eine prognostizierte Verkehrsmenge für das Jahr 2030 von ca. 5.000 Kfz am Tag (DTVw) bei einem Schwerverkehrsanteil (> 3,5 t GG) von 2 % ergeben. Damit ergibt sich gegenüber der durchgeführten Zählung eine prognostizierte Zunahme der Verkehrsbelastung im Jahr 2030 von ca. 42 %. Diese prozentuale Zunahme wurde im Rahmen der Planung berücksichtigt. Für den Fahrradverkehr wurde ebenfalls eine 42 % Zunahme angenommen. Diese prognostizierte Zunahme des Verkehrs wurde bei der Verkehrsermittlung und der Planung berücksichtigt. Die Verkehrsprognose 2030 wurde bei der Planung bereits berücksichtigt.

1.3.4.3. Stadtentwicklungsplan (StEP) Mobilität und Verkehr

Am 2. März 2021 hat der Berliner Senat den StEP MoVe als strategischen, verkehrspolitischen Handlungsrahmen für den Zeitraum bis 2030 beschlossen.

Darin werden Visionen für den Stadtverkehr der Zukunft entwickelt und in konkrete Ziele umgewandelt. Um diese zu erreichen, enthält er thematische oder räumliche Strategien und Maßnahmen. Die Konkretisierung erfolgt über verschiedene Programme und fokussierte Strategien wie z.B. Nahverkehrsplan, Radverkehrsplan, Fußverkehrsplan oder Integriertes Wirtschaftsverkehrskonzept.

1.3.4.4. Stadtentwicklungsplan (StEP) Klima

Das Land Berlin hat am 31. Mai 2011 den Stadtentwicklungsplan Klima beschlossen. Ziel des Stadtentwicklungsplans ist es, die Stadt auf den Klimawandel vorzubereiten. Der Klimawandel trifft die Städte auf besondere Weise, er wirkt sich auf das Bioklima und damit auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen aus. Der Stadtentwicklungsplan Klima widmet sich den räumlichen und stadtplanerischen Aspekten des Klimas in Berlin in den vier Handlungsfeldern: Bioklima, Grün- und Freiflächen, Gewässerqualität und Starkregen, Klimaschutz. Ziele des StEP Klima für das Plangebiet sind:

  • Kompensatorische Maßnahmen bei Verdichtung;
  • Berücksichtigung des Boden- und Grundwasserschutzes bei Entsiegelung;
  • Dezentrale Regenwasserversickerung;
  • Förderung emissionsarmer Heizsysteme;
  • Erhalt und Neupflanzung von Stadtbäumen, Sicherung einer nachhaltigen Pflege;
  • Verbesserung der bioklimatischen Situation und der Durchlüftung;
  • Erhalt, Vernetzung und Neuschaffung klimawirksamer Grün- und Freiflächen;
  • Vernetzung klimawirksamer Strukturen;
  • Erhöhung der Rückstrahlung (Albedo).

Das Plangebiet ist den Bereichen zugeordnet, die im Bestand tags und nachts noch nicht bioklimatisch belastet sind. Der südliche Teil des Plangebietes ist als Siedlungsgebiet dargestellt. Die Stadtbäume in diesem Siedlungsraum, zu dem das Plangebiet zählt, sind als potentiell empfindlich gegenüber Niederschlagswasserrückgang im Sommer dargestellt. Der überwiegende Teil des Plangebietes ist als Grün- und Freifläche mit einer potenziellen Empfindlichkeit gegenüber Veränderungen des Grundwasserstands dargestellt. Das Plangebiet zählt bzgl. der Grün- und Freiflächen zu einem Gebiet mit prioritären Handlungsbedarf, da diese zur bioklimatischen Entlastung qualifiziert und angepasst werden sollen.

Der Erhalt großer zusammenhängender Grünflächen und die Entwicklung einer naturnahen Waldfläche sowie die festgesetzte extensive Dachbegrünung auf Gebäuden mit Flachdächern sind Maßnahmen im Plangebiet zum Schutz des Klimas. Zudem wird durch eine dezentrale Niederschlagsversickerung die Wasserversorgung der Vegetationsflächen sichergestellt.

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