1.3.4.2. Stadtentwicklungsplan (StEP) Verkehr
Im StEP Verkehr vom 29. März 2011 werden die verschiedenen Verkehrsarten hinsichtlich ihrer Bestandssituation und Haupttrassen verortet und ihr zukünftiger Ausbau dargestellt.
Im Teilplan übergeordnetes Straßennetz wird die Fischerhüttenstraße als übergeordnete Straßenverbindung der Stufe IV dargestellt. Sie bildet eine direkte Verbindung an das höherrangige Straßennetz, und zwar an die Potsdamer Chaussee als großräumige Straßenverbindung (StEP I) und die Argentinische Allee als übergeordnete Straßenverbindung (StEP II). Für den Zielhorizont 2025 ist keine geänderte Einstufung vorgesehen.
Die Sven-Hedin-Straße ist nicht als übergeordnete Straßenverbindung klassifiziert.
Im Netz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist für den Geltungsbereich Buslinie /-strecke im Vorrangnetz dargestellt.
Der Teilplan Radverkehrsnetz stellt im Geltungsbereich keine übergeordneten Fahrradrouten dar.
Eine bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angefragte Verkehrsprognose für die Fischerhüttenstraße zwischen Sven-Hedin-Straße und Potsdamer Chaussee hat eine prognostizierte Verkehrsmenge für das Jahr 2030 von ca. 5.000 Kfz am Tag (DTVw) bei einem Schwerverkehrsanteil (> 3,5 t GG) von 2 % ergeben. Damit ergibt sich gegenüber der durchgeführten Zählung eine prognostizierte Zunahme der Verkehrsbelastung im Jahr 2030 von ca. 42 %. Diese prozentuale Zunahme wurde im Rahmen der Planung berücksichtigt. Für den Fahrradverkehr wurde ebenfalls eine 42 % Zunahme angenommen. Diese prognostizierte Zunahme des Verkehrs wurde bei der Verkehrsermittlung und der Planung berücksichtigt. Die Verkehrsprognose 2030 wurde bei der Planung bereits berücksichtigt.