Planungsdokumente: Stage-Test 6-001

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Inhaltsverzeichnis

textliche Festsetzungen

StEP Klima KONKRET 2016

Ergänzt wird der STEP Klima 2011 durch den StEP Klima KONKRET 2016, vom Juni 2016. Dieser greift neue Leitthemen auf und arbeitet diese so konkret aus, dass sie praktisch anwendbar werden; konkretisiert sinnvolle Maßnahmen praxisgerecht für unterschiedliche Stadtstruktur- und Flächentypen; liefert eine Argumentationshilfe zur Umsetzung von Maßnahmen der Anpassung an den Klimawandel und erhöht deren Akzeptanz; zeigt an Referenzprojekten, wie Klimaanpassung in der wachsenden Stadt gelingen kann.

Urbane Hitze (Hitzetage/Tropennächte) und urbane Überflutung (nach Starkregen) sind Kernaufgaben der Anpassung: Beide Wetterextreme werden durch den Klimawandel in Berlin häufiger auftreten. Sie zu bewältigen ist essenziell, um die Lebensqualität in der Stadt zu sichern. Die hitzeangepasste Stadt und die wassersensible Stadtentwicklung werden zu Leitthemen.

Schlüsselstrategien gegen die urbane Hitze sind: durchlüften, verschatten, Rückstrahlung erhöhen, durch Verdunstung kühlen. Neubauten sollen Wege für den Luftaustausch offenlassen, Architektur und Bäume Schatten spenden und helle, glatte Oberflächen von Bauten und Flächen ein Aufheizen verhindern.

Über eine entsprechende Dachflächen- und Fassadengestaltung soll eine hohe Rückstrahlung (Albedo) ermöglicht werden.

Die Schlüsselstrategien der wassersensiblen Stadtentwicklung lauten: versickern, verdunsten, speichern, zurückhalten und über Notwasserwege ableiten. Das entlastet auch die Mischwasserkanalisation, verhindert Überläufe und kommt so den Gewässern zugute.

Im Plangebiet sind Maßnahmen zur lokalen Niederschlagsversickerung vorgesehen. Die Machbarkeit der Niederschlagsversickerung wurde gutachterlich geprüft5. Vegetationsräume (Wald und Grünfläche) werden gesichert. Die Baugebiete werden gegliedert und durchgrünt, durch Dachbegrünung, gärtnerische Gestaltung der nicht überbaubaren Grundstücksteile, durch Erdüberdeckung der Tiefgaragen und Anpflanzungen.

1.3.5. Sonstige vom Senat beschlossene städtebauliche Planungen

1.3.5.1. Lärmminderungsplan / Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan Berlin 2013-2018 wurde am 6. Januar 2015 vom Senat von Berlin beschlossen und mit dem Lärmaktionsplan 2019-2023 fortgeschrieben. Er schreibt den Lärmaktionsplan Berlin 2008 fort. Es werden Schwellenwerte für die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Reduktion gesundheitsschädlicher Lärmbelastungen, hier Verkehrslärm als Hauptursache, definiert (Lärmaktionsplan Berlin 2013-2018, S. 2):

„1. Stufe: 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts - bei Überschreitung dieser Werte sollen vorrangig und möglichst kurzfristig Maßnahmen zur Verringerung der Gesundheitsgefährdung ergriffen werden.

2. Stufe: 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts - diese Werte wurden von der Lärmwirkungsforschung als gesundheitsrelevante Schwellenwerte ermittelt und dienen im Rahmen der Vorsorge als Zielwerte für die Lärmminderungsplanung.“

Die Lärmaktionsplanung erfolgt sowohl rahmensetzend für die gesamtstädtische Ebene als auch konkretisierend für 12 ausgewählte Konzeptgebiete und 8 ausgewählte Konzeptstrecken. Die Konzepte gelten auch mit der Lärmaktionsplanung 2013-2018 (bis auf wenige Ausnahmen) weiter. Das Planungsgebiet gehört nicht zu einem solchen Konzeptgebiet.

Die strategische Lärmkarte Fassadenpegel Gesamtlärm gibt für die unmittelbar angrenzenden Wohngebäude an der Fischerhüttenstraße einen Lärmindex LDEN (Tag/Abend/Nacht) Gesamtlärm von 48-

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