1.3.5.2. Luftreinhalteplan
Der Luftreinhalteplan 2011 - 2017 sowie die 2. Fortschreibung 2019 sieht für die Stadtplanung u.a. folgende Maßnahmen zur Verbesserung des Luftaustausches und Minderung der Schadstoffbelastung, insbesondere durch Stickoxide und Feinstaub vor:
- Erhalt und Ausweitung der Ausbreitungsbedingungen für den Luftaustausch,
- Vermeidung der Schaffung zusätzlicher Belastungsschwerpunkte,
- Einhaltung der Grenzwerte bei der Entwicklung von Industrie- und Gewerbeflächen,
- Schaffung von Grünzügen und straßenbegleitenden Grünflächen sowie
- Beachtung der Maßgaben der Stadtentwicklungspläne (insb. StEP Klima und Zentren).
Für das Plangebiet wird die verkehrsbedingte Luftbelastung (Umweltatlas, Karte „Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2015 und 2020“) an der Fischerhüttenstraße als gering belastet (PM10, NO2) eingestuft. Gemäß Umweltatlas (Karte Klimafunktionen, Stand 2009) werden für die bestehenden Grün- und Freiflächen geringe Kaltluftströme festgestellt und für die bebauten südlichen Bereiche entlang der Fischerhüttenstraße die bioklimatische Belastung des Siedlungsbereichs als günstig eingestuft.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 6-24 liegt laut Flächennutzungsplan Berlin nicht innerhalb des Vorrangbereiches Luftreinhalteplanung. Für die Bestandssituation sind daher keine Maßnahmen im Plangebiet gemäß Luftreinhalteplan erforderlich.