Planungsdokumente: Stage-Test 6-001

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Inhaltsverzeichnis

textliche Festsetzungen

1.3.8.1. Klimaschutzkonzept

Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat im Oktober 2011 ein integriertes Klimaschutzkonzept beschlossen, in dem Ziele und Maßnahmen zur Reduzierung und Einsparung von CO2-Emissionen benannt werden.

Das Klimaschutzkonzept baut auf den klimapolitischen Zielen Deutschlands und den bisherigen Zielsetzungen, Aktivitäten und Erfahrungen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf auf. Es beinhaltet im Wesentlichen ein Maßnahmenprogramm zur CO2-Minderung bis zum Jahr 2020 für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf, das sowohl Maßnahmen zur Energieeinsparung, zur Energieeffizienz als auch zum Ausbau erneuerbarer Energien berücksichtigt und Wege zu deren Realisierung aufweist. Neben der Energie- und CO2-Bilanz sowie der Potenzialanalyse zur CO2-Minderung werden die durchgeführten und laufenden Aktivitäten des Bezirks Steglitz-Zehlendorf dargestellt und zukünftige Klimaschutzmaßnahmen vorgeschlagen.

Maßnahmen, die das Plangebiet und Vorhaben berühren, sind:

  • Förderung des Radverkehrs
  • Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele über nachhaltige Stadtplanung
  • Energiekonzepte für Baugebiete

Die Bebauung im Plangebiet sollte nicht zu einer wesentlichen Ausweitung der CO2-Emissionen des Bezirks beitragen, sondern beispielgebend zu den bezirklichen Klimaschutzzielen beitragen.

Mit dem Erhalt der der Plüschowstraße als Radwegeverbindung und der Berücksichtigung ausreichender Fahrradstellplätze im Plangebiet, u.a. auch für Pedelecs, werden begünstigende Voraussetzungen für den Radverkehr geschaffen. Den Nachhaltigkeitszielen wird durch die Nachnutzung einer brach gefallenen Nutzung, einem sparsamen Umgang mit Flächen durch eine angemessene Dichte und die Erhaltung größerer zusammenhängender Grünräume entsprochen. Darüber hinaus wurden von der Projektträgerin Konzepte einer nachhaltigen Energieversorgung geprüft und ein Energiekonzept vorgelegt. Im Plangebiet wird das Niederschlagswasser dezentral versickert. Schlüsselstrategien gegen die urbane Hitze sind: durchlüften, verschatten, Rückstrahlung erhöhen, durch Verdunstung kühlen. Die Neubauten sollen helle, glatte Oberflächen erhalten, um ein sommerliches Aufheizen zu verhindern (Albedo).

1.3.9. Angrenzende festgesetzte und im Verfahren befindliche Bebauungspläne

Östlich und südlich des Plangebietes grenzen generelle Bebauungspläne an, die Festsetzungen zur Bauweise, zu den überbaubaren Grundstücksflächen mit Angaben zu den Nutzungsmaßen, den Straßenverkehrsflächen sowie öffentlichen und privaten Grünflächen treffen. Außerdem werden Wohnblöcke gemäß § 172 BauGB zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt planungsrechtlich qualifiziert. Für die Art der Nutzung gelten die Ausweisungen des Baunutzungsplans als übergeleitete Bebauungsplanregel weiterhin. Hierdurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass das Plangebiet ein bestehender vollständig entwickelter Siedlungsbereich ist, in dem die Zuordnung der Baugebiete sinnvoll und historisch begründet ist. Ein Eingriff in diesen Teil der städtebaulichen Ordnung ist nicht erforderlich.

Der am 20. Juni 2006 festgesetzte Bebauungsplan X-B 11 setzt angrenzend an die Plüschowstraße eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Friedhof" (Friedhof Zehlendorf, Onkel-Tom-Straße) fest.

Der Bebauungsplan X-B 10 wurde am 8.11.2005 festgesetzt und legt für die südlich der Fischerhüttenstraße gelegenen Wohnblöcke die Erhaltungsbereiche E 2 (Villen und Landhäuser bis ca. 1930) und E 3 (Kleine Villen / Einfamilienhäuser bis ca. 1940) fest. Straßenseitig zur Fischerhüttenstraße ist eine Vorgartentiefe von 7,50 m festgesetzt. Die Blockinnenbereiche sind von der Bebauung freizuhalten. Zulässig ist eine Bebauung in offener Bauweise mit zwei Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 und einer Bebauungstiefe von 18,0 m bzw. 20,0 m. Die Nutzungsart ist durch die Ausweisungen des Baunutzungsplans als allgemeines Wohngebiet definiert und durch den festgesetzten Bebauungsplan X-B 10 nicht aufgehoben worden.

1.3.10. Planfeststellungen

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine planfestgestellten Flächen.

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