Planungsdokumente: Stage-Test 6-001

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Inhaltsverzeichnis

textliche Festsetzungen

4.16. Erneute eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der betroffenen Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch

Mit Schreiben vom 15.07.2021 wurden die von den Änderungen aus der Rechtsprüfung Betroffenen erneut eingeschränkt beteiligt. Betroffen waren das bezirkliche BWA und die Vorhabenträger ABG und HOWOGE.

Es wurden keine Bedenken gegen die erfolgten Änderungen erhoben.

4.17. Erneute Rechtsprüfung

Im Ergebnis des Anzeigeverfahrens wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan, da beanstandungsfrei, nach BVV-Beschluss gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden kann.

4.18. Festsetzung

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf hat den Bebauungsplan 6-24 durch Rechtsverordnung vom festgesetzt.

Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt

Die Rechtsverordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. am auf Seite verkündet.

Ergänzender Hinweis zum Verfahren

Gemäß Überleitungsvorschrift des § 245c BauGB können Verfahren, die förmlich vor dem 13. Mai 2017 eingeleitet worden sind, nur dann nach den neu geltenden Rechtsvorschriften abgeschlossen werden, wenn die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB vor dem 16. Mai 2017 eingeleitet worden ist.

Da zu diesem maßgeblichen Zeitpunkt bereits die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt war, kann dieses Bebauungsplanverfahren nach den bisherigen Vorschriften abgeschlossen werden.

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