2.2.1.2.4. Schutzgut Luft
Bei Nichtdurchführung der Planung werden keine Veränderungen auf das Schutzgut Luft eintreten.
Bei Nichtdurchführung der Planung werden keine Veränderungen auf das Schutzgut Luft eintreten.
Bei Nichtdurchführung der Planung werden keine Veränderungen auf das Schutzgut Klima eintreten.
Bei Nichtdurchführung der Planung werden keine Veränderungen auf das Schutzgut Landschaft/Ortsbild eintreten. Sofern keine baulichen Investitionen vorgenommen werden, wird sich das äußere Erscheinungsbild des Gesamtkomplexes eher weiter verschlechtern.