2.2.1.2.1. Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Tiere
Sobald der Gebäudekomplex nicht mehr genutzt wird – die Nicht-Nutzung wird bei Nichtdurchführung der Planung vorausgesetzt – werden sich voraussichtlich insbesondere Gebäudebrüter in Nischen oder Gebäudeeinschnitten dauerhaft niederlassen.
Pflanzen, Biotope, biologische Vielfalt
Der ohnehin schon überwiegend geringe bis sehr geringe Biotopwert wird sich bei Nichtdurchführung der Planung nicht wesentlich verändern. Im Artenschutzfachbeitrag wird aufgrund der baulichen Struktur und klimatischer Einflüsse (Temperatur unter Metallfassaden etc.) die Ansiedlung von Fledermäusen ausgeschlossen.