2.2.1.1.7. Schutzgut Erhaltungsziele und Schutzzweck der „Natura 2000 Gebiete“
Das Bebauungsplangebiet unterliegt keinem naturschutzrechtlichen Schutzstatus.
Das Bebauungsplangebiet unterliegt keinem naturschutzrechtlichen Schutzstatus.
Im Hinblick auf die geplante Nutzung sind mögliche Beeinträchtigungen der Lebensqualität im angrenzenden Wohngebiet und im Plangebiet durch schädliche Immissionen (hier Lärm) Gegenstand einer Umweltprüfung.
Lärm/Gesundheit
Auf das Plangebiet wirken Lärmemissionen aus dem Straßenverkehr der Müller- und der Schulstraße.
Die Ermittlung der Verkehrslärmimmissionen am Bauvorhaben erfolgt rechnerisch unter Zugrundelegung der Verkehrsbelastung der umliegenden Straßenverkehrswege mit einem digitalen Simulationsmodell. Die Strategische Lärmkarte L DEN (Tag-Abend-Nacht-Index) zeigt für den Straßenverkehr 2022 folgende Werte (s. Geoportal Berlin 2023):
- ab 70-75 dB(A) - Straßenraum Müllerstraße/Schulstraße bis Fassade Warenhaus
- ab 60-69 dB(A) – Gebäude Warenhaus
- ab 55-59 dB(A) – Antonstraße bis Nr. 45
In der weiteren Planungsphase wird ein Lärm-/Schallgutachten genauere Erkenntnisse liefern können.
Erholung, Freiraumversorgung
Das Plangebiet liegt in einem durch Handel, Dienstleistung und Verkehrsachsen geprägten Stadtraum und ist zur Erholung nicht geeignet. Durch hohe Verdichtung sind private Grünflächen im Plangebiet nur ansatzweise (Antonstraße 45), im weiteren Umfeld wenig vorhanden. Als öffentliche Grünanlagen sind der Leopoldplatz nördlich der Schulstraße und der Max-Joseph-Metzger-Platz zu nennen, die aber aufgrund der starken Lärmeinwirkungen durch den Straßenverkehr zur ruhigen Erholung nur bedingt geeignet sind.
Das Plangebiet weist, abgesehen von dem Bauwerk als Beispiel der Architektur der 1960er Jahre, keine nennenswerten Sachgüter auf. Es sind keine denkmalgeschützten Gebäude oder Gebäudeteile vorhanden.