1.1.2. Ziele und Zwecke der Planung
Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf 4-79 VE soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung schaffen, die aufbauend auf dem Zielkonzept des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für den Charlottenburger Norden (ISEK 2017) bzw. dem aus einem Wettbewerb hervorgegangenen städtebaulichen Konzept für das lokale Zentrum Halemweg, eine Qualifizierung und einen Ausbau des Nahversorgungsstandortes am U-Bahnhof Halemweg und die Schaffung zusätzlicher Wohnflächen vorsieht.
Die Neubebauung des Grundstücks soll sich hinsichtlich der Bauhöhe in die umgebende überwiegend denkmalgeschützte Baustruktur einfügen und das künftige Maß der baulichen Nutzung die herausgehobene Lage des Standortes im Gebietszentrum mit unmittelbarem U-Bahnanschluss berücksichtigen.
Darüber hinaus zielt das Planverfahren auf eine funktionale und stadtgestalterische Neugestaltung des Vorhabenbereichs ab und soll durch Begrünungsvorgaben und Auflagen zur Niederschlagsentwässerung eine nachhaltige, umweltschonende Gebietsentwicklung gewährleisten.
Die Anordnung der künftigen Baukörper unterstützt außerdem die Verbesserung von Wegebeziehungen im Sinne des ursprünglichen Siedlungskonzepts.
Grundlage für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren bildet das abgestimmte städtebauliche Konzept, das im weiteren Verfahren ggf. noch in einzelnen Punkten präzisiert wird. Die Projektplanung und eine zeitnahe Umsetzung des Bauvorhabens sollen in einem Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB abgesichert werden.
Auch weitere, den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf ergänzende Regelungen und Vereinbarungen zum Bauvorhaben sollen im Durchführungsvertrag getroffen werden.