Planungsdokumente: Stage-Test 4-99 VE

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.1.2. Ziele und Zwecke der Planung

Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf 4-79 VE soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung schaffen, die aufbauend auf dem Zielkonzept des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts für den Charlottenburger Norden (ISEK 2017) bzw. dem aus einem Wettbewerb hervorgegangenen städtebaulichen Konzept für das lokale Zentrum Halemweg, eine Qualifizierung und einen Ausbau des Nahversorgungsstandortes am U-Bahnhof Halemweg und die Schaffung zusätzlicher Wohnflächen vorsieht.

Die Neubebauung des Grundstücks soll sich hinsichtlich der Bauhöhe in die umgebende überwiegend denkmalgeschützte Baustruktur einfügen und das künftige Maß der baulichen Nutzung die herausgehobene Lage des Standortes im Gebietszentrum mit unmittelbarem U-Bahnanschluss berücksichtigen.

Darüber hinaus zielt das Planverfahren auf eine funktionale und stadtgestalterische Neugestaltung des Vorhabenbereichs ab und soll durch Begrünungsvorgaben und Auflagen zur Niederschlagsentwässerung eine nachhaltige, umweltschonende Gebietsentwicklung gewährleisten.

Die Anordnung der künftigen Baukörper unterstützt außerdem die Verbesserung von Wegebeziehungen im Sinne des ursprünglichen Siedlungskonzepts.

Grundlage für das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren bildet das abgestimmte städtebauliche Konzept, das im weiteren Verfahren ggf. noch in einzelnen Punkten präzisiert wird. Die Projektplanung und eine zeitnahe Umsetzung des Bauvorhabens sollen in einem Durchführungsvertrag gemäß § 12 Abs. 1 BauGB abgesichert werden.

Auch weitere, den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf ergänzende Regelungen und Vereinbarungen zum Bauvorhaben sollen im Durchführungsvertrag getroffen werden.

1.1.3. Lage und Abgrenzung des Planungsgebiets

Die Flächen, auf die sich der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf erstreckt, liegen im Norden des Bezirks Charlottenburg-Wilmersdorf im Ortsteil Charlottenburg-Nord, unmittelbar am U-Bahnhof Halemweg.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs 4-79 VE umfasst dabei nur das Grundstück Halemweg 17/19, bestehend aus dem 3.084 m² großen Flurstück 32/156 in der Flur 10 der Gemarkung Charlottenburg.

Die bereits heute bestehende Zufahrtsmöglichkeit rückwärtiger Grundstücksflächen über eine gemeinsame, eigentumsrechtlich zum Grundstück Halemweg 13/15 gehörige Zufahrt, ist grundbuchlich über Geh-, Fahr- und Leitungsrechte gesichert und die vertraglichen Regelungen sollen im Zuge der Neuplanung angepasst werden.

Es liegt eine nachbarschaftsrechtliche Vereinbarung zwischen der Vorhabenträgerin und der Grundstücksnachbarin Halemweg 13/15 (Flurstücke 36/24 und 36/25 im Eigentum der GSW Immobilien AG) vor, in der die Übernahme von erforderlichen Baulasten und Grunddienstbarkeiten zur Umsetzung des geplanten Bauvorhabens geregelt wird. Neben einer grundsätzlichen Zustimmung zum Bauvorhaben beinhaltet die Nachbarschaftsvereinbarung u. a. Einverständniserklärungen zur Übernahme von Abstandsflächen und zu Geh-, Fahr- und Leitungsrechten einschließlich Feuerwehrerschließung.

Die Einbeziehung der Erschließungsflächen auf dem Nachbargrundstück sowie der Straßenverkehrsfläche des Halemwegs ist insofern nicht erforderlich und diese sind nicht Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs.

1.2. Ausgangssituation

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