Planungsdokumente: Stage-Test 4-99 VE

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2.1.3. Eigentumsverhältnisse

Das Vorhabengrundstück (Flurstück 32/156) befindet sich in privatem Eigentum der Vorhabenträgerin - der Projekt Halemweg 17-19 Berlin GmbH.

Das Nachbargrundstück Halemweg 13/15 (Flurstücke 36/24 und 36/25), über das – bereits in der Bestandssituation – die Erschließung rückwärtiger Grundstücksflächen des Vorhabenbereichs erfolgt, befindet sich im Eigentum einer großen deutschen Wohnungsgesellschaft.

Die angrenzende Straßenverkehrsfläche ist Eigentum des Landes Berlin.

1.2.1.4. Verkehrserschließung

Das Plangebiet wird verkehrlich über den Halemweg erschlossen. Die Erreichbarkeit der rückwärtigen – heute durch eine Stellplatzanlage genutzten – Grundstücksflächen erfolgt über die bereits benannte südlich angrenzende Zufahrt des Nachbargrundstücks Halemweg 13/15. Die uneingeschränkte Mitnutzung dieser zum angrenzenden Wohngebäude führenden Zufahrt (Flurstück 36/24 der GSW Immobilen AG) ist über eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit abgesichert.

Über den nahegelegenen Siemensdamm und den Heckerdamm besteht ein guter Anschluss an das übergeordnete Verkehrsnetz. Auch die schnell erreichbaren Autobahnanschlüsse (BAB 100 – Stadtring und BAB 111) tragen zur hohen Erschließungsgunst für den Kfz-Verkehr bei.

Der Halemweg selbst ist eine großzügig dimensionierte Erschließungsstraße mit vergleichsweise geringer Verkehrsbelastung. Auf der Basis einer im November 2021 durchgeführten 24-Stunden-Verkehrszählung wurde eine werktägliche durchschnittliche Verkehrsstärke (DTVW) von insgesamt rund 2.000 Kfz ermittelt.

Der Halemweg verfügt über eine 9 m breite asphaltierte Fahrbahn und einen gepflasterten Senkrechtparkstreifen auf der Ostseite. Das Längsparken am westlichen Fahrbahnrand wird zugunsten von Liefervorgängen der angrenzenden Einzelhandels- und Dienstleistungsbetriebe zeitlich beschränkt: montags bis freitags gilt hier von 8.00 bis 16.00 Uhr ein eingeschränktes Halteverbot.

Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Plangebiet sehr gut erreichbar. Der unmittelbar südlich vom Vorhabengrundstück gelegene U-Bahnhof Halemweg (U 7) stellt eine schnelle Verbindung zur Innenstadt her, zwei U-Bahnstationen entfernt befindet sich der U-, S- und Regionalbahnhof Jungfernheide mit vielfältigen Umsteigemöglichkeiten. Zwei Buslinien (123, N7) mit Haltestellen am U-Bahnhof und im Einmündungsbereich Toeplerstraße/Halemweg ergänzen das ÖPNV-Angebot.

Für Zufußgehende sind im Halemweg beidseitig ausreichend breite Gehwegbereiche vorhanden, der Radverkehr kann aufgrund der geringen Verkehrsbelastung über die Fahrbahn abgewickelt werden.

Im Halemweg verläuft auf Höhe des Vorhabenbereichs – zwischen der Toeplerstraße und dem Heilmannring – eine Ergänzungsroute des Berliner Radverkehrsnetzes. Nördlich der Toeplerstraße gehört der Halemweg zum Radvorrangnetz.

In Ost-West-Richtung steht als straßenunabhängige Verbindung der Grünzug in Verlängerung des Popitzwegs für den Fuß- und Radverkehr zur Verfügung.

1.2.1.5. Einrichtungen der sozialen Infrastruktur und Gemeinbedarfseinrichtungen

In der Umgebung des Vorhabengrundstücks befinden sich – gut fußläufig erreichbar – zahlreiche Standorte der sozialen Infrastruktur, darunter auch eine Grundschule und mehrere Kindertagesstätten sowie ein neu errichteter Kinderspielplatz unmittelbar südlich des Vorhabengrundstücks.

Eine im Bebauungsplanverfahren ansonsten übliche differenzierte Auseinandersetzung mit der bestehenden Versorgungssituation im Bereich der Kita- und Grundschulplätze ist vorliegend entbehrlich, da im Rahmen des Vorhabens (neben gewerblichen Nutzungen) ausschließlich die Errichtung von altersgerechten Wohnungen und Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz und Pflegebedarf vorgesehen ist und insofern keine zusätzlichen Bedarfe an kinderspezifischen Wohnfolgeeinrichtungen entstehen. Dies betrifft auch die Versorgung mit Kinderspielplätzen.

Bei der Versorgung mit Grünflächen wird in Berlin generell unterschieden zwischen „wohnungsnahen“ und „siedlungsnahen“ Grünflächen. Grünanlagen, die in einem Einzugsbereich von 500 Metern im unmittelbaren Wohnumfeld liegen, gelten als wohnungsnah und haben eine große Bedeutung für weniger mobile Personen wie Kinder, ältere oder behinderte Menschen und eignen sich auch für die Feierabenderholung.

Der südlich vom Vorhabengrundstück gelegene Grünzug Popitzweg – Halemweg erfüllt im Hinblick auf Flächengröße und Erreichbarkeit die Kriterien einer wohnungsnahen Grünfläche und auch der Volkspark Jungfernheide gilt mit einer Entfernung von rund 300 m (Luftlinie) als wohnungsnah. Aufgrund seiner Größe stellt der Volkspark gleichzeitig eine gut fußläufig erreichbare siedlungsnahe Grünfläche mit zahlreichen Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten dar. Als „siedlungsnah“ gelten Grünanlagen über 10 ha im Einzugsbereich von – je nach Größe der Anlage – 1.000 bzw. 1.500 Metern.

Durch die Nähe der benannten Grünanlagen werden die Baublöcke zwischen dem Heckerdamm und dem Grünzug Popitzweg – Halemweg hinsichtlich ihres Versorgungsgrades mit öffentlichen, wohnungsnahen Grünflächen 2020 im digitalen Umweltatlas der besten von vier möglichen Kategorien (> 6 m² je Einwohner = „versorgt“) zugeordnet.

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