Planungsdokumente: Stage-Test 11-999 Rummelburger Bucht Nord
Begründung
III.1 Auswirkungen auf die Umwelt
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch insbesondere die menschliche Gesundheit
Lärm- und Schadstoffbelastungen
Der Bebauungsplan wird entsprechende Festsetzungen aufnehmen, dass die zu beachtenden Immissionsrichtwerte (gemäß 18. BImSchV) respektive Orientierungswerte (Anhaltswerte für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu DIN 18005) im Regelfall eingehalten werden.
Eine wesentliche Erhöhung der Luftschadstoffbelastung durch die Inhalte der Änderung des Bebauungsplanes XXII-39 sind nicht zu erwarten. Die Auswirkungen aufgrund der Lage an der Ahrensfelder Chaussee sind vorhanden, es kommt aufgrund der kleinteiligen Fläche, in Bezug auf das gesamte, sich gerade in der Entwicklung befindliche Quartier zu keinen wesentlichen Änderungen der Gesamtsituation.
Bauliche Gestaltungen werden vielmehr bewirken, dass die rückwärtige Bebauung entlang der Ahrensfelder Chaussee durch die abschirmende Wirkung der Gebäude direkt an der Ahrensfelder Chaussee deutlich an Qualität gewinnen werden und zusätzliche Lärmbelastungen nicht auftreten.
Weitere Auswirkungen werden entsprechende Gutachten ggf. aufzeigen.