Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen
Pflanzen
Gesetzlich geschützte Biotope sind im Plangebiet nicht vorzufinden, so dass keine Auswirkungen auf entsprechend zu schützende Bereiche auftreten. Die Fläche wird allerdings aktuell von Baumstrukturen, etwas abgerückt von der Ahrensfelder Chaussee parallel zur Straße verlaufend, geprägt. Zur Entwicklung der Fläche müssen diese Strukturen entfernt werden. Ein Verlust eines entsprechenden Lebensraumes ist hier im weiteren Verfahren zu benennen.
Aus planungsrechtlicher Sicht gelten im Verfahren gem. § 13 a BauGB Eingriffe als bereits erfolgt, so dass ein Ausgleich bzw. eine Kompensation nicht erforderlich sind. Anders stellt sich dies aus artenschutzrechtlichen Gründen dar. Aufgrund von potenziellen Lebensräumen und der damit abzuleitenden artenschutzrechtlichen Relevanz sind an geeigneter Stelle Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Ergänzungen folgen – artenschutzrechtliches Gutachten wird erarbeitet.
Tiere
Mit dem Verlust der Baumstrukturen und der vorhandenen vorwiegend brachliegenden Flächen geht Lebensraum für unterschiedlichste Tiere verloren, so dass Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere abzuleiten sind.
Die genauen Ausgestaltungen dieser Auswirkungen und inwiefern hier artenschutzrechtliche Tatbestände eintreten, die auszugleichen sind, wird zurzeit im Rahmen von artenschutzrechtlichen Betrachtungen durchgeführt.
Ergänzungen folgen – artenschutzrechtliches Gutachten wird erarbeitet.