Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
Es sind im direkten Umfeld keine schutzwürdigen Kultur- oder sonstige Sachgüter vorhanden. Die geplante Bebauung hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
Es sind im direkten Umfeld keine schutzwürdigen Kultur- oder sonstige Sachgüter vorhanden. Die geplante Bebauung hat keine Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
Die Fläche ist aktuell bereits baurechtlich als städtebauliche Entwicklungsfläche mit einer noch dichteren Bebauungsmöglichkeit als durch die Änderung des Bebauungsplanes geplant, gesichert. Findet die 1. Änderung des Bebauungsplanes nicht statt, ändert sich die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen nicht und die Fläche ist weiterhin, nur mit anderen planungsrechtlichen Vorgaben bebaubar.
Innerhalb des Geltungsbereiches sind im vorhandenen Bebauungsplan XXII-39 ein Gewerbegebiet entlang der Ahrensfelder Chaussee und etwas zurückgerückt eine gemischte Baufläche vorgesehen. Somit kehrt sich die grundsätzliche Überlegung zur Entwicklung von Gewerbegrundstücken und gemischten Entwicklungsbereichen in der Form um, dass die gewerbliche Nutzung bis auf die ausnahmsweisen Ansiedlungen von Läden und nicht störenden Gewerbegebieten nicht mehr vorhandenen ist, sondern dem Wohnbedürfnis eine zentrale Rolle zugewiesen wird.
In Konsequenz werden in diesem Teilbereich nur noch geringe Möglichkeiten zur Entwicklung von Arbeitsstätten vorhanden sein und gleichzeitig, dem Bedarf entsprechend, vielfältige Wohnmöglichkeiten angeboten.