III.3 Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- bzw. Investitionsplanung
Es handelt sich um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Ein entsprechender Durchführungsvertrag sichert, dass die Kosten zur Entwicklung des Gebietes sowie die Erarbeitung des erforderlichen Bebauungsplanes beim Vorhabenträger liegen. Erforderliche notwendige Maßnahmen mit Blick auf die soziale Infrastruktur sind durch den Vorhabenträger innerhalb des Geltungsbereichs umzusetzen bzw. gemäß dem Berechnungsschlüssel des „Berliner Model der kooperativen Baulandentwicklung“ entsprechende Ausgleichszahlungen zu leisten.
Auswirkungen auf den Haushalt und die Finanz- bzw. Investitionsplanung der Stadt bzw. des StadtbezirkBezirkes lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht ableiten.