Planungsdokumente: Stage-Test 11-999 Rummelburger Bucht Nord

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

IV.1 Antrag der Vorhabenträgerin und Aufstellungsbeschluss

Der Antrag auf vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde von der Vorhabenträgerin am 19.07.2020 gestellt. Das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 13.10.2020 dem Antrag zugestimmt.

Daraufhin hat das Bezirksamt gemäß § 5 AGBauGB mit Schreiben vom 07.12.2020 die Planungsabsicht der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg mitgeteilt. Die Senatsverwaltung stimmte der Einleitung des Bebauungsplans mit Schreiben vom 29.01.2021 zu. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung äußerte sich zustimmend am 07.01.2021. Es wurde u.a. mitgeteilt, dass das Bebauungsplanverfahren nach § 7 AGBauGB durchgeführt wird, da es mit der Ahrensfelder Chaussee als übergeordnete Straßenverbindung gem. Absatz 1 Nr. 2 AGBauGB dringende Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen berührt und eine mögliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann. Das Vorhaben sei außerdem wegen seiner Größe und Eigenart von besonderer Bedeutung für den Berliner Wohnungsmarkt und berührt somit auch dringende Gesamtinteressen Berlins gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 5 AGBauGB (1. und 2. Alternative). Das „Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung“ sei anzuwenden.

Daraufhin hat das Bezirksamt Lichtenberg in seiner Sitzung am 30.03.2021 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit der Bezeichnung XXII-39-1 VE sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB am 23.04.2021 im Amtsblatt für Berlin Nr. 16 auf Seite 1244 bekannt gemacht. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, die Fachämter und die Vorhabenträgerin wurden vom Aufstellungsbeschluss informiert.

Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Ergänzungen folgen im weiteren Verfahren.

IV.2 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Ergänzungen folgen im weiteren Verfahren.

IV.3 Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Ergänzungen folgen im weiteren Verfahren.

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